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   OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14   

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https://dejure.org/2014,5276
OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14 (https://dejure.org/2014,5276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2014 - 7 OB 7/14 (https://dejure.org/2014,5276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 (https://dejure.org/2014,5276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 S. 1 VwGO; § 9 VermG
    Hinweise auf eine mangelnde rechtmäßige Verwaltungspraxis und auf fehlende neue Richtlinien zur Steuerung des behördlichen Ermessens als zureichender Grund im Sinne des § 75 S. 1 VwGO für behördliche Untätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweise auf eine mangelnde rechtmäßige Verwaltungspraxis und auf fehlende neue Richtlinien zur Steuerung des behördlichen Ermessens als zureichender Grund im Sinne des § 75 S. 1 VwGO für behördliche Untätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75 S. 1; VermG § 9
    Hinweise auf eine mangelnde rechtmäßige Verwaltungspraxis und auf fehlende neue Richtlinien zur Steuerung des behördlichen Ermessens als zureichender Grund im Sinne des § 75 S. 1 VwGO für behördliche Untätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Sondernutzungserlaubnis bei Altkleider-Containern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 5
  • NVwZ-RR 2014, 670
  • DÖV 2014, 584
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Nichtentscheidung über einen Widerspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14
    Ob ein zureichender Grund vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden (VGH BW, Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, NVwZ-RR 2011, 224 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3).

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO - günstigen Aussetzungsbeschlusses wird sie folglich zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 5).

  • BVerwG, 08.01.2004 - 7 B 58.03

    Ersatzgrundstück; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; Gesetzesänderung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14
    Erforderlich ist, dass der in Frage stehende Grund mit der Rechtsordnung im Einklang steht (BVerwG, Beschl. v. 8.1. 2004 - BVerwG 7 B 58.03 -, Buchholz 428, § 9 VermG Nr. 8 - hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4, m. w. N.).

    Insbesondere ist es mit der Rechtsordnung nicht vereinbar, wenn die Verwaltung die Entscheidung über einen Antrag verzögert, um ihn nach einer absehbaren Rechtsänderung ablehnen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1. 2004 - BVerwG 7 B 58.03 - , a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 08.03.2013 - 1 E 93/12

    Verwaltungs- und Funktionalreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14
    Sie ist hier deshalb nicht entbehrlich, weil es sich bei der Beschwerde gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (Sächs. OVG, Beschl. v. 8.3. 2013 - 1 E 93/12 -, juris, Langtext Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Vielmehr steht die nach § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG erforderliche Erteilung der Sondernutzungserlaubnis im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (s. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 -, GewArch 2014, 207; VG Braunschweig, Urteil vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris), was sich auch daraus ergibt, dass § 18 Abs. 1 NStrG keine tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis vorsieht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Die Kostenentscheidung ist erforderlich, weil es sich bei dem gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO gerichteten Beschwerdeverfahren um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. März 2013 - 1 E 93/12 - juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 - juris Rn. 10).

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO - günstigen Aussetzungsbeschlusses würde sie folglich zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 - juris Rn. 10; s. auch VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 10 C 99.3253 - juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 E 822/14 - juris Rn. 9; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 75 Rn. 10).

  • VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16

    Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des

    Ein zureichender Grund für die verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs muss objektiv vorliegen und darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 7 B 58.03 -, juris, Rz. 4; Beschluss vom 23. Juli 1991, a.a.O., Rz. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 -, juris, Rz. 3), zudem muss er die wesentliche (Mit-)Ursache für die unterbliebene Bescheidung des Widerspruchs sein (VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 -, juris, Rz. 3).
  • VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag; übereinstimmende

    Ein zureichender Grund für die verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs muss objektiv vorliegen und darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 7 B 58.03 -, zit. nach juris, Rn. 4; Beschluss vom 23. Juli 1991, a.a.O., Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 -, zit. nach juris, Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2015 - 7 ME 91/14

    Altersgrenze; Freistellung; Lizenz; Luftverkehr; Streitwertfestsetzung;

    Es besteht hiernach insbesondere keine Veranlassung für das Luftfahrt-Bundesamt von Freistellungsentscheidungen abzusehen, solange ihm keine alle Zweifelsfragen klärenden Empfehlungen der EASA vorliegen; denn ein Mangel an solchen Empfehlungen kann ein Zuwarten oder gar abschlägige Entscheidungen ebenso wenig rechtfertigen wie beispielsweise das Fehlen von ermessenslenkenden Richtlinien (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3. 2014 - 7 OB 7/14 -, NVwZ-RR 2014, 670 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - 1 E 822/14

    Geeignetheit eines Gutachters als Sachverständiger im gerichtlichen Verfahren

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 7 B 58.03 -, ZOV 2004, 93 = juris, Rn. 4 und vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 - NVwZ 1991, 1180 = juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 -, GewArch 2014, 207 = juris, Rn. 3.
  • VG Potsdam, 24.04.2017 - 1 K 1727/14
    Ein zureichender Grund für die verzögerte Bescheidung eines Antrags muss objektiv vorliegen und darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56/90, juris Rn. 9 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14, juris, Rn. 3).
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