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   BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73   

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BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,866)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,866)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "zeitweiligen Verhinderung" - Ladung und Zuziehung von Ersatzmitgliedern - Anforderungen an den Eintritt eines Ersatzmitgliedes - Zeitweilige Verhinderung des Mitgliedes eines Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalrat - Verhinderung eines Mitglieds - Ersatzmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 271
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73
    Das Gesetz hat die Frage, wann ein Ersatzmitglied eintritt, abschließend und verbindlich geregelt (Beschluß des Senats vom 14. Februar 1969 - BVerwG VII P 11.67 - in PersV 1970, 60. [61]).

    Der Vorsitzende des Personalrats hat grundsätzlich, wie der Senat im Beschluß vom 14. Februar 1969 (a.a.O.) ausgeführt hat, die Mitglieder des Personalrats zu laden.

    Ebensowenig wie das einzelne Mitglied sich für verhindert erklären kann, ohne daß objektiv eine Verhinderung vorliegt, an der Sitzung teilzunehmen, darf der Vorsitzende ohne genaue Prüfung oder in eigener willkürlicher Auslegung dieses Begriffs, wie der Senat im Beschluß vom 14. Februar 1969 (a.a.O.) ausgeführt hat, einfach von einer Verhinderung des Mitglieds ausgehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17

    Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung;

    Das ist darin begründet, dass ein Ersatzmitglied kraft Gesetzes in die Personalvertretung einrückt, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 1 PersVG Berlin: "...tritt ein Ersatzmitglied ein"), unabhängig davon, ob es selbst oder der Vorsitzende der Personalvertretung vom Verhinderungsfall Kenntnis hat (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 14.73 -, juris Rn. 6).

    Dabei stellt das Gesetz allein auf den objektiven Tatbestand der Verhinderung ab (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 14.73 -, juris Rn. 6).

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Der Zweck der genannten Vorschrift besteht darin, im Interesse einer möglichst wirksamen Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Belange stets für eine vollzählige, dem Wählerwillen entsprechende Besetzung der Personalvertretung zu sorgen und selbst kurze Unterbrechungen zu vermeiden (BVerwGE 49, 271 ff.).

    Vielmehr hat der Personalratsvorsitzende, dem das verhinderte Personalratsmitglied die Gründe seiner Verhinderung unverzüglich mitteilen muß, jeweils zu prüfen, ob eine Verhinderung gegeben ist; er darf nicht ohne genaue Prüfung und in eigener willkürlicher Auslegung des gesetzlichen Verhinderungsbegriffs einfach von einer Verhinderung ausgehen (BVerwGE 49, 271, 274).

  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Diese werden nicht erst durch die Ladung, sondern kraft Gesetzes mit Eintritt der zeitweiligen Verhinderung Mitglied der Personalvertretung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 m.w.N.).

    Dabei stellt das Gesetz allein auf den objektiven Tatbestand der Verhinderung ab (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Dieser hat dann zu prüfen, ob eine Verhinderung gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - juris Rn. 15 , und vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = Buchholz 238.3 A § 31 BPersVG Nr. 1 S. 3).
  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

    Der Kläger als einziges Ersatzmitglied war dann automatisch Mitglied der JAV: Ist ein Organ der Mitbestimmung, hier die JAV, unvollständig, rückt ein Ersatzmitglied automatisch nach (für den Personalrat: BVerwG [24.10.1975] - VII P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = juris Rn. 6 u. 10: "gesetzliche(.) Automatik des Nachrückens"; BAG [05.09.1986] - 7 AZR 175/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 26 = juris Rn. 22; Schaub/Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl. [2009], § 219 Rn. 26 ("ohne weiteres")).

    Der Schutz vor Benachteiligungen macht Sinn unabhängig von dem Grad der Entscheidungskompetenzen, von der Dauer der Tätigkeit als JAV-Mitglied und unabhängig von der Frage, ob es um die Teilnahme an einer Sitzung oder um ein laufendes Geschäft der JAV geht (vgl. auch BAG [13.06.1986] - 6 AZR 207/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 3 = juris Rn. 36: § 9 BPersVG knüpft "lediglich an die formale Rechtsstellung eines Mitglieds" der JAV an; ebenso LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 64 m.w.N.: "auf die Dauer der Heranziehung kommt es ... nicht an"; für das BPersVG: BVerwG [24.10.1975] - VII P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = juris Rn. 7: "Der Begriff der "zeitweiligen Verhinderung´ setzt nicht eine gewisse Dauer voraus"; für § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG: BAG [05.07.1979] - 2 AZR 521/77 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6 = juris Rn. 33: "Die Dauer der Vertretung ist für die Gewährung und Begrenzung des nachwirkenden Schutzes ein ebenso ungeeignetes Merkmal wie die sachliche Bedeutung der Vertretungstätigkeit.").

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei

    Beim objektiven Vorliegen von Umständen, die die Verhinderung des zur Vertretung berufenen Ersatzmitglieds begründen, tritt an dessen Stelle vielmehr kraft Gesetzes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 und vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 20) der nächste nicht gewählte Beschäftigte auf der Vorschlagsliste in den Personalrat ein.
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Dieser hat dann zu prüfen, ob eine Verhinderung gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - juris Rn. 15 , und vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = Buchholz 238.3 A § 31 BPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Dieser hat dann zu prüfen, ob eine Verhinderung gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - juris Rn. 15 , und vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = Buchholz 238.3 A § 31 BPersVG Nr. 1 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2012 - 17 LP 8/11

    Zeitweilige Verhinderung eines Jugendvertreters bei Fernbleiben von Sitzungen der

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1975 - VII P 14.73 -, BVerwGE 49, 271).
  • BVerwG, 16.05.2019 - 5 PB 16.18

    Verhinderungsgründe eines Personalratsmitglieds - Prüfungspflicht der

    Er darf also nicht ohne eine genaue Prüfung von einer Verhinderung des Personalratsmitglieds ausgehen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1969 - 7 P 11.67 - juris Rn. 15; vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 und vom 1. Oktober 2013 - 6 P 6.13 - BVerwGE 148, 89 Rn. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2014 - 5 A 10386/14

    Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung; Verletzung der

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

  • OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18

    Mitbestimmungsrecht; Umsetzungsmaßnahme; Ersatzmitglied; Wahlvorschlagsliste

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes gemäß PersVG BW § 28 Abs 1 wegen häufigem

  • VG München, 08.10.2018 - M 14 P 17.5474

    Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse einer Personalratssitzung

  • OVG Sachsen, 07.04.1998 - P 5 S 20/97

    Rechtmäßigkeit des Sitzungsortes eines Hauptpersonalrats; Auswirkungen von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10

    Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 61 PV 2.18

    Personalvertretungsrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der

  • VG Berlin, 13.11.2014 - 71 K 1.14

    Personalvertretungsrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch des

  • BVerwG, 15.02.1984 - 6 PB 25.83

    Berechtigung eines zweiten Ersatzmitglieds zur Teilnahme an der Sitzung des

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1975 - VII P 14.73   

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BVerwG, 04.11.1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,7719)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,7719)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1975 - VII P 14.73 (https://dejure.org/1975,7719)
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