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   BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64   

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BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64 (https://dejure.org/1964,335)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1964 - VII P 2.64 (https://dejure.org/1964,335)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - VII P 2.64 (https://dejure.org/1964,335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei - Umfang des dem Personalrat in personellen Angelegenheiten zustehenden Mitbestimmungsrechts - Recht der Bediensteten, gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BremPersVG §§ 52, 65

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 359
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56

    Gutachten des Staatsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64
    Hierzu habe der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seiner Entscheidung vom 3. Mai 1957 (St 1/56) festgestellt, daß Art. 47 Abs. 2 BremVerf., durch den der Umfang des den Betriebsräten zustehenden Mitbestimmungsrechts geregelt werde, auch für die bei den Behörden zu schaffenden Betriebsvertretungen gelte.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64
    Bei der Regelung des Mitbestimmungsverfahrens, das in allen personellen Angelegenheiten im Streitfalle die Entscheidung einer Einigungsstelle übertrug, hielt allerdings die gesetzliche Regelung einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand, das in seinem Urteil vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) die §§ 59 bis 61 BremPersVG wegen Verstoßes gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und Art. 33 Abs. 5 GG für nichtig erklärte, soweit sie in den Fällen der Mitbestimmung des Personalrats in personellen Angelegenheiten der Beamten die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsah.
  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 54/15

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine

    Die Regelung sollte der Umsetzung des Art. 47 BremLV dienen, der der Mitbestimmung in Betrieben und Behörden eine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt (vgl. BVerwG, B. v. 30.10.1964 - VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ; Rinken, in: Fischer-Lescano/Rinken u. a. (Hrsg.), Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 47 Rn 28 ff.).

    Bereits in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1964 ( VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ) war dieser Gesichtspunkt fruchtbar gemacht worden, um - bezogen auf eine beamtenrechtliche Umsetzung - das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zusätzlich zu untermauern.

  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

    Die Regelung sollte der Umsetzung des Art. 47 BremLV dienen, der der Mitbestimmung in Betrieben und Behörden eine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt (vgl. BVerwG, B. v. 30.10.1964 - VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ; Rinken, in: Fischer-Lescano/Rinken u. a. (Hrsg.), Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 47 Rn 28 ff.).

    Bereits in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1964 ( VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ) war dieser Gesichtspunkt fruchtbar gemacht worden, um - bezogen auf eine beamtenrechtliche Umsetzung - das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zusätzlich zu untermauern.

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Wie der Senat bereits im Jahr 1987 anhand des vergleichbar gestalteten bremischen Personalvertretungsgesetzes entschieden hat, muss entsprechenden Katalogen ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (Beschluss vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 4; bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 - nicht abgedruckt in Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 = Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 2 S. 10 f.; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 = Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ; Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Die Bestimmung ist Ausdruck einer "radikal personalvertretungsfreundlichen Konzeption" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ; Großmann/Mönch/Rohr, Bremisches Personalvertretungsgesetz, 1979, § 52 Rn. 1 und § 63 Rn. 7) und verfolgt insbesondere den Zweck, mitbestimmungsfreie Räume in innerdienstlichen Angelegenheiten weitgehend zu vermeiden.

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Diese Vorschrift ist wiederum durch den systematischen Zusammenhang mit der nach bremischem Landesrecht dem Personalrat eingeräumten Allzuständigkeit gekennzeichnet (§ 65 Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 BremPersVG; vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 359 [BVerwG 30.10.1964 - VII P 2/64]).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Was die Einstellung von Beschäftigten mit befristeten Verträgen und/oder mit Teilzeitbeschäftigung betrifft, ist auch nicht davon auszugehen, daß der Landesgesetzgeber eine entsprechende Untergliederung des Mitbestimmungstatbestandes stillschweigend oder pauschal im Rahmen der dem Personalrat eingeräumten Allzuständigkeit (§ 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 65 Abs. 3 und § 66 Abs. 3 BremPersVG; vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 359 ) hätte zulassen wollen.
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ; Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Die Bestimmung ist Ausdruck einer "radikal personalvertretungsfreundlichen Konzeption" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ; Großmann/Mönch/Rohr, Bremisches Personalvertretungsgesetz, 1979, § 52 Rn. 1 und § 63 Rn. 7) und verfolgt insbesondere den Zweck, mitbestimmungsfreie Räume in innerdienstlichen Angelegenheiten weitgehend zu vermeiden.

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung von entsprechenden Katalogen von Mitbestimmungstatbeständen ausgeführt, dass ihnen regelmäßig ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden muss, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - juris Rn. 19, bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 ; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 10.65

    Rechtsmittel

    Die von dem Antragsteller bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 30. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 359) und vom 11. Dezember 1964 (BVerwGE 20, 106 [BVerwG 11.12.1964 - VII P 3/64]) sind zu den Vorschriften des niedersächsischen und bremischen Personalvertretungsgesetzes ergangen, die insoweit anders lautende Regelungen enthalten als § 68 des PersVG NW.

    § 65 des bremischen Personalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1957 (GVBl. S. 161), zu dem die Entscheidung BVerwGE 19, 359 ergangen ist, verwendet den Begriff der "Umsetzung", der sowohl Versetzung wie auch Abordnung erfaßt.

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Daß es sich bei diesen verhältnismäßig kurzfristigen Maßnahmen um mitbestimmungspflichtige Umsetzungen gehandelt haben könnte, erscheint zumindest zweifelhaft, mag aber die Mitbestimmungsbefugnis des Antragstellers nach § 65 BremPersVG nicht ausschließen (BVerwGE 19, 359 (362)).
  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

  • OVG Bremen, 10.12.1985 - PV-B 10/85

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei allen innerdienstlichen Maßnahmen in

  • OVG Berlin, 11.01.1965 - IV B 15.63

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen einer Entlassung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 A 13107/94

    Sachangemessene Gestaltung eines Mitbestimmungsverfahrens; System von

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