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   BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62   

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BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62 (https://dejure.org/1962,138)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1962 - VII P 5.62 (https://dejure.org/1962,138)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - VII P 5.62 (https://dejure.org/1962,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 58, 70, 71

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 215
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62
    An einer solchen Klärung bestehe auch noch nach dem Erlaß einer derartigen Maßnahme ein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwGE 6, 220).

    Dem Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers an der Feststellung eines Beteiligungsrechts gemäß § 58 PersVG an dem Runderlaß vom 20. November 1958 steht nicht entgegen, daß § 58 PersVG nur eine Sollvorschrift enthält und der Runderlaß ohne Beteiligung des Antragstellers erlassen wurde (BVerwGE 6, 220).

    Zu Unrecht glaubt der Beteiligte, dem Runderlaß vom 20. November 1958 unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1958 (BVerwGE 6, 220) die rechtlichen Merkmale einer Verwaltungsanordnung im Sinne von § 58 PersVG absprechen zu können.

    Damit sind - auch im Sinne der Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1958 (a.a.O.) - diejenigen Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Personalrat an einer Verwaltungsanordnung gemäß § 58 PersVG beteiligt werden soll.

  • BVerwG, 05.02.1960 - VII P 4.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62
    Denn der Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt vom 20. November 1958 enthalte "keine selbständigen, der Mitwirkung (des Personalrats) unterliegenden Entscheidungen" (BVerwGE 10, 140), berühre also nicht gestaltend die innerdienstlichen sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Bediensteten.

    Auch in der Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1960 (BVerwGE 10, 140) wird dieser Standpunkt nicht vertreten.

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 1.62 - dargelegt hat, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden, da sie im Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung steht, die für jede Amtsperiode eine nur für die jeweilige Amtsperiode wirksame Vereidigung verlangt.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten unterliegt auch nach dem neuen Recht nicht der Mitbestimmung des Personalrats (ebenso zum früheren Recht BVerwGE 15, 215).

    Auf der anderen Seite hat er jedoch im Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 5.62 - (BVerwGE 15, 215) entschieden, daß die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht der Mitbestimmung unterliegt.

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 3.62 - BVerwGE 15, 212, 213 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 3/62]; vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - BVerwGE 15, 215, 216 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 5/62]; vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - PersV 1992, 524 m.w.N.) ist unter der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit die Übertragung einer Tätigkeit zu verstehen, die zu einem Wechsel der Lohn- oder Vergütungsgruppe führt.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 212, 213 = AP Nr. 8 zu § 71 PersVG; BVerwGE 15, 215, 216 = AP Nr. 9 zu § 71 PersVG; BVerwG vom 26. Mai 1978 - 6 P 49.78 -, zitiert bei Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl. 1990, § 75 Rz 11).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zwar unter der Geltung des § 58 PersVG 1955 hinsichtlich der "innerdienstlichen persönlichen Angelegenheiten" angenommen, auf die - neben den "innerdienstlichen sozialen Angelegenheiten" - die Beteiligungsbefugnis der Personalvertretung nach dem Wortlaut jener Vorschrift beschränkt war (BVerwGE 6, 220 ; 15, 215 . Zur Begründung hat es seinerzeit ausgeführt, es könne nur aus den Beteiligungsvorschriften des Personalvertretungsgesetzes entnommen werden, was unter einer "Verwaltungsanordnung für die innerdienstlichen persönlichen Angelegenheiten" zu verstehen sei; denn diese Vorschriften enthielten eine zwingende und erschöpfende Aufzählung derjenigen Maßnahmen personeller Art, an denen der Personalvertretung ein Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht zustehe (BVerwGE 6, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Zwar hat diese Maßnahme im Gegensatz zu den anderen in dieser Vorschrift genannten Mitbestimmungstatbeständen keinen Wechsel der Vergütungsgruppe zur Folge (vgl. BVerwGE 15, 215 [216]).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragungen einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit unterliegen aus den gleichen Gründen, die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 5.62 - (BVerwGE 15, 215) dargelegt hat, auch nach neuem Recht nicht der Mitbestimmung.

    Derartige Zulage stellen aber, wie der Senat im Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 5.62 - (a.a.O.) entschieden hat, tarifrechtlich keine höhere Bewertung der ausgeübten Tätigkeit dar.

  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

    (3) Soweit diesem Ergebnis der in der Rechtsbeschwerdebegründung erwähnte Beschluss des 7. Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG 7 P 5.62 - (Buchholz 238.3 § 71 PersVG Nr. 1 S. 3) entgegensteht, hält der beschließende Senat daran aus den vorgenannten Gründen nicht mehr fest.
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Zwar hat diese Maßnahme im Gegensatz zu den anderen in dieser Vorschrift genannten Mitbestimmungstatbeständen keinen Wechsel der Vergütungsgruppe zur Folge (vgl. BVerwGE 15, 216 [BVerwG 14.12.1962 - VII P 5/62] [216]).

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 56.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 60 PV 16.10

    Mitbestimmung; Beamte; vertretungsweise Übertragung einer höher bewerteten

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 2.76

    Bestellung zum Vorarbeiter - Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 221.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1981 - 6 P 3.80

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung einer

  • BVerwG, 26.05.1978 - 6 P 49.78

    Mitbestimmung eines Personalrates - Übertragung einer höher zu bewertenden

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 24.82

    Mitwirkungsrechte des Personalrats im Fall mittelbarer Folgewirkungen für

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1966 - P B 3/66

    Überstundenvergütung für Wochenfeiertage bei Wochenwechselschichtbetrieb;

  • VG Koblenz, 22.10.1974 - 4 PV 7/74

    Streitigkeiten über die Rechtsstellung der Personalvertretung; Beteiligung des

  • OVG Berlin, 22.09.1976 - PV Bln 23.75

    Verletzung von Mitwirkungsrechten nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG);

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1964 - 5 A 2/63

    Beteiligung des Personalrats bei Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen

  • VGH Hessen, 21.08.1974 - HPV TL 2/73
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