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   BVerwG, 30.10.1964 - VII P 5.64   

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https://dejure.org/1964,478
BVerwG, 30.10.1964 - VII P 5.64 (https://dejure.org/1964,478)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1964 - VII P 5.64 (https://dejure.org/1964,478)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - VII P 5.64 (https://dejure.org/1964,478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Personalratswahl in der Beamtengruppe - Gültigkeit eines Wahlvorschlages bei Fehlen einer Bewerberzustimmung - Richtiger Adressat der Zustimmigkeitserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 362
  • DÖV 1965, 174
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII P 6.61

    Zulässigkeit der Neuausschreibung einer Vorabstimmung über die Durchführung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1964 - VII P 5.64
    Dem weitergehenden Antrag, auch die Bestimmung des Vorstandes des Bezirkspersonalrates für ungültig zu erklären, konnte aber nicht entsprochen werden, da die antragstellende Gewerkschaft insoweit keine Antragsbefugnis besitzt (BVerwGE 14, 153 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII P 6.61]).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 1.59

    Mitgliedschaft eines Ersatzmitglieds im Personalrat bei Amtsniederlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1964 - VII P 5.64
    Daß die allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts auch auf Willenserklärungen im Bereich des öffentlichen Rechts anzuwenden sind, hat der Senat auf dem Gebiete des Personalvertretungsrechts in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 217 [BVerwG 09.10.1959 - BVerwG VII P 1.59]) bereits ausdrücklich bejaht.
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Denn die Zustimmung des Beschäftigten zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist dessen materielle Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 P 5.64 - BVerwGE 19, 362 = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 7 S. 20 f.; Sommer, ZfPR 2008, 21; Ramm, a.a.O. S. 9; Ilbertz, a.a.O. § 9 WO Rn. 3; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. H § 9 Rn. 5a; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 35; Homburg, a.a.O. § 6 WO 2001 Rn. 30).

    Denn ihm gegenüber ist sie abzugeben (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1964 a.a.O. S. 363 bzw. S. 20 f.; Schlatmann, a.a.O. §§ 8, 9 WO Rn. 8; Berg, a.a.O. § 9 WO Rn. 3; Ilbertz, a.a.O. § 9 WO Rn. 3; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. H § 9 WO Rn. 6; Sommer, a.a.O. S. 21; Ramm, a.a.O. S. 9).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2012 - 3 TaBV 7/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Widerruf der Zustimmung zur

    Mit der vorgenannten Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.10.1964 - VII P 5.64 (= BeckRS 1964 30423770) angenommen, dass die Zustimmungserklärung gegenüber dem Einreicher des Wahlvorschlages abzugeben sei und ausgeführt, dass gem. § 130 Abs. 1 BGB iVm. §§ 182, 183 BGB die Zustimmung mit ihrer Erklärung gegenüber dem Einreicher des Wahlvorschlages wirksam werde und nach Aufnahme des Bewerbers in den Wahlvorschlag als dem zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft, nicht widerrufen werden könne (vgl. ebenso: Altvater, Boden u.a., BPersVG, 7. Aufl. 2011, § 9 WO BPersVG Rn. 3; Ramm, Die Zustimmungserklärung zu einem Wahlvorschlag, in ZfPR 2012, 9 mwN.; a. A.: Richardi, Dörner, Weber-Dörner, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 19 BPersVG Rn. 86, der von einer Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung bis zur Einreichung des Wahlvorschlages beim Wahlvorstand ausgeht).
  • VG Freiburg, 16.12.1997 - P 11 K 945/97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Verbot der Rücknahme von Unterschriften unter

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  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 9.70

    Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag -

    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung der von beiden Vorinstanzen vertretenen Auffassung auf den Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1964 - BVerwG VII P 5.64 - (BVerwGE 19, 362) Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2000 - 3 K 5625/98

    Allgemeinwohl; Antragsbefugnis; Aufhebung; Eigentümer; Gemeingebrauch; Gewässer;

    Die Zustimmung ist als eine materiell-rechtliche Willenserklärung des öffentlichen Rechts entsprechend § 183 BGB jedenfalls nicht mehr widerruflich, sobald - wie im vorliegenden Fall - der Gemeingebrauch an dem Gewässer von der Wasserbehörde zugelassen worden ist (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 5. Aufl. § 35 RN 165; Kluth NVwZ 1990, 608, 612 f.; BVerwG, Beschl. v. 30.10.1964 - BVerwG VII P 5.64 - DÖV 1965, 174 f.; a. A. Haupt/Reffken/Rhode NWG § 73 RN 11).
  • OVG Bremen, 10.12.1985 - PV-B 10/85

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei allen innerdienstlichen Maßnahmen in

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  • VG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 5 K 1161/18

    Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014; Zugang und materielle

    Der Zugang eines Antrags als empfangsbedürftiger Willenserklärung im Bereich des öffentlichen Rechts richtet sich in entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach den allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts (zur Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts auf Willenserklärungen im öffentlichen Recht vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Oktober 1964 - VII P 5.64 - BVerwGE 19, 362-364; Schmitz , in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 22, Rn. 50; Huck , in: Huck/Müller, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl. 2016, § 22, Rn. 20).
  • VG Köln, 15.02.2018 - 33 K 4924/16

    Gültigkeit der Wahlen zum Hauptpersonalrat eines Kommandos der Bundeswehr;

    Der Wahlvorschlag des DBwV entsprach damit den gesetzlichen Erfordernissen und durfte vom Hauptwahlvorstand nicht zurückgewiesen werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwGE 19, 362 - 364; VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 22 K 1568/05 - juris Rn. 16; vgl auch Ilbertz, Widmaier, Sommer: Bundespersonalvertretungsgesetz, 13. Aufl. 2014, WO § 9 Rn. 3; Berg in Altvater, Baden, Berg: Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 2016, § 9 WO, Rn. 3.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII P 6.65

    Rechtsmittel

    Dagegen entspricht die in der Beschwerdeentscheidung vertretene Rechtsauffassung den vom Senat in seinen Beschlüssen vom 9. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 217) und 30. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 362) dargelegten Grundsätzen über den Zeitpunkt, in dem eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Rahmen des Personalvertretungsrechts als zugegangen anzusehen ist.
  • VG München, 06.02.1992 - M 1 K 91.3428

    Verlust der Klagemöglichkeit eines Nachbarn durch Rechtsbehelfsverzicht aufgrund

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1969 - 5 A 1/68

    Wahl von Personalräten; Zurückziehen von Wahlvorschlägen; Einhaltung der Frist

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