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   LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14   

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https://dejure.org/2014,31539
LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 (https://dejure.org/2014,31539)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 (https://dejure.org/2014,31539)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 7 Qs 52/14 (https://dejure.org/2014,31539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zur Frage der Verwertbarkeit der von der später das Zeugnis verweigernden Ehefrau gemachten Spontanäußerungen i.R.e. Notrufs

  • verkehrslexikon.de

    Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden Ehegatten gemachten Spontanäußerungen im Rahmen eines Notrufs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit einer von der später das Zeugnis verweigernden Ehefrau bei einem Notruf gemachten Spontanäußerung

  • blutalkohol PDF, S. 430
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 1 Nr 2 StPO, § 52 Abs 3 S 1 StPO, § 252 StPO
    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden Ehegatten gemachten Spontanäußerungen im Rahmen eines Notrufs

  • RA Kotz

    Notruf - Verwertbarkeit bei späterem Gebrauchmachen von einem Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht der Ehefrau - und Spontanäußerungen beim Notruf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertbare Spontanäußerungen können auch Mitteilungen im Rahmen von Notrufen sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht: Verwertung von Spontanäußerungen (Notruf)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eine nach § 52 Abs. 1 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Person gegenüber Polizeibeamten Angaben gemacht hat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mitteilung einer Straftat durch zeugnisverweigerungsberechtigte Person im Rahmen eines Notrufes kann als Spontanäußerung verwertet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die ein Zeuge von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGH NJW 1998, 2229 mwN).

    Denn die Eigeninitiative des Zeugen kann lediglich Anlass und Grund für die Verfahrenseinleitung mit anschließender Vernehmung sein, die dann dem Schutz des § 252 StPO unterliegt (BGH NJW 1998, 2229; Sander/Cirener in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage (2009), § 252 Rn. 39).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Die Vorschrift ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung über ihren Wortlaut hinaus auch dahingehend auszulegen, dass jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person, insbesondere die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörpersonen zum Inhalt der früheren Angaben unzulässig ist (BGHSt 2, 99; 46, 189).
  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von Notrufen in Betracht (BGH NStZ 1986, 232; OLG Hamm NStZ 2012, 53).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Die Vorschrift ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung über ihren Wortlaut hinaus auch dahingehend auszulegen, dass jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person, insbesondere die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörpersonen zum Inhalt der früheren Angaben unzulässig ist (BGHSt 2, 99; 46, 189).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (BGH NJW 1992, 1663, 1666; siehe auch BGH NJW 2007, 2706, 2708 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.2009 - Az. 2 Ss 747/08 - Rn. 14 - zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von Notrufen in Betracht (BGH NStZ 1986, 232; OLG Hamm NStZ 2012, 53).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Entscheidend ist, dass die Auskunftsperson von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist (so OLG Saarbrücken, NJW 2008, 1396 mwN).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
    Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (BGH NJW 1992, 1663, 1666; siehe auch BGH NJW 2007, 2706, 2708 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.2009 - Az. 2 Ss 747/08 - Rn. 14 - zitiert nach Juris).
  • LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22

    Zeugnisverweigerungsrecht, Zeuge, Beweisverwertungsverbot

    Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (LG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 -, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.).
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