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   BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96   

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BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96 (https://dejure.org/1997,3663)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 7 RAr 106/96 (https://dejure.org/1997,3663)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 106/96 (https://dejure.org/1997,3663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Voraussetzung der subjektiven Verfügbarkeit für den Anspruch auf Arbeitlsosengeld - Teilnahme an Berufsförderungsmaßnahmen führt nicht zum Verlust des Arbeitslosengeldanspruchs wegen mangelnder Verfügbarkeit - Teilnahme an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von § 103 Abs. 4 AFG , Gewährung von Unterhaltsgeld nach § 34 Abs. 3 AFG , sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 229
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Die weitere in § 103 Abs. 4 AFG erfaßte Fallgruppe der "Teilnahme an einer Berufsfindung oder Arbeitserprobung", die zum 1. Januar 1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 2261) eingefügt worden ist und an Regelungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation anknüpft (§§ 16, 20 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - , §§ 56, 59 AFG), dient der Ermittlung der Leistungsfähigkeit und der beruflichen Neigungen des Versicherten als Grundlage für die Entscheidung über berufsfördernde Maßnahmen, insbesondere wenn sich ein Rehabilitationsträger aufgrund der Beurteilung durch seinen eigenen Fachdienst noch kein abschließendes Urteil hierüber bilden kann (BT-Drucks 11/4124, Begründung zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 SGB VI, S 156 und Begründung zu Artikel 28 Nr. 6, § 103 AFG, S 229).

    Da diese Maßnahmen vornehmlich der Entscheidungsfindung der Rehabilitationsträger dienen, sollte mit § 103 Abs. 4 AFG sichergestellt werden, daß die Teilnahme an derartigen Maßnahmen die Leistung von Alg nicht ausschließt (vgl BT-Drucks 11/4124, Begründung zu Artikel 28 Nr. 6, § 103 AFG, S 229; zum Gesetzeszweck im einzelnen vgl auch die Begründung zu Artikel 1 § 20 SGB VI, S 157).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Denn mit Hilfe des Herstellungsanspruchs läßt sich ein Fehlverhalten des Leistungsträgers nur insoweit berichtigen, als die Korrektur bzw die Ersetzung einer fehlenden Anspruchsvoraussetzung mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (BSGE 76, 84, 91 [BSG 30.03.1995 - 7 RAr 22/94] mwN = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Dieser Grundsatz, der im Wortlaut des § 103 Abs. 1 Satz 1 AFG hinreichend klar zum Ausdruck gekommen ist, schließt somit bei Fehlen der objektiven oder subjektiven Verfügbarkeit den Alg-Anspruch aus, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, aus welchen Gründen die Verfügbarkeit fehlt, also zB in der Regel auch bei der Teilnahme an einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme (vgl hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Das ist aber, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, für die Voraussetzung der Verfügbarkeit nach deren Bedeutung und Funktion nicht der Fall (BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; zuletzt BSG 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Auch der sozialrechtliche Herstellungsanspruch (vgl zu diesem Rechtsinstitut: BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 mwN) führt nicht zur Gewährung von Alg.
  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Das ist aber, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, für die Voraussetzung der Verfügbarkeit nach deren Bedeutung und Funktion nicht der Fall (BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; zuletzt BSG 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 116/73

    Zahlung von Unterhaltsgeld auch für die Zeit der Anfertigung des Meisterstücks

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Insoweit könnte sich lediglich die Frage stellen, ob für die Zeit der Anfertigung des Meisterstücks ggf Uhg zu gewähren wäre (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 116/73 -, unveröffentlicht; die Entscheidung ist allerdings vor Inkrafttreten des § 34 Abs. 3 AFG zum 1. Januar 1976 ergangen).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    § 103 Abs. 1 Satz 1 AFG will sicherstellen, daß nur derjenige Arbeitslose Alg erhält, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält; denn nur auf diese Weise ist eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] mwN = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    Die Rechtsprechung ist nur dann befugt, den Gesetzgeber zu "korrigieren", wenn er mit dem Gesetzeswortlaut offensichtlich das zweifelsfrei erkennbare Gesetzesziel verfehlt hat, seine sozialpolitische Entscheidung mit der Wertordnung des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist oder eine Gesetzeslücke besteht (BVerfGE 89, 365, 376 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 60).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
    § 103 Abs. 1 Satz 1 AFG will sicherstellen, daß nur derjenige Arbeitslose Alg erhält, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält; denn nur auf diese Weise ist eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] mwN = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bestimmung der leistungspflichtigen Krankenkasse - Eintritt des Leistungsfalls -

  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 17/85
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Demgemäß lässt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs der durch ein Fehlverhalten des Leistungsträgers bewirkte Nachteil nur dann ausgleichen, wenn die Korrektur bzw Ersetzung der fehlenden Anspruchsvoraussetzung mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (BSGE 76, 84 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 106/96 -, veröffentlicht in Juris).
  • SG Berlin, 15.11.2019 - S 223 KR 919/17

    Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Ende der

    Die Regelung mag aus sozialpolitischen Erwägungen misslungen sein, allerdings ist die Rechtsprechung nur befugt, den Gesetzgeber zu "korrigieren", wenn er mit dem Gesetzeswortlaut offensichtlich das zweifelsfrei erkennbare Gesetzesziel verfehlt hat (BSG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 106/96).
  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in

    Eine analoge Anwendung des § 103 Abs. 4 AFG ist vorliegend ausgeschlossen (vgl hierzu das Senatsurteil vom selben Tag - 7 RAr 106/96 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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