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   BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75   

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BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1977 - 7 RAr 112/75 (https://dejure.org/1977,1755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung

  • hensche.de

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 269
  • NJW 1978, 1279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64

    Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
    Nach der vom LSG erwähnten Rechtsprechung des Senats zu § 80 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) ist ein wichtiger Grund gegeben, wenn Umstände vorliegen, die nach verständigem Ermessen dem Arbeitslosen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, weil sonst das Interesse des Kündigenden in unbilliger Weise geschädigt würde (BSGE 21, 205, 206).

    Der in der Entscheidung des Senats vom 17. Juli 1964 (BSGE 21, 205) zum Ausdruck gekommene Gedanke, eine strenge Beurteilung sei geboten, um Manipulationen vorzubeugen, erscheint jedenfalls für die Frage der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, um die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, nicht durchgreifend; es ist jedenfalls nur schwer denkbar, daß ein Arbeitnehmer die Ehe schließt, um dadurch einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu haben und ohne Auferlegung einer Sperrzeit Alg beziehen zu können.

  • BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 39/64

    Verzögerte Bezugsreife einer gemeinsamen ehelichen Wohnung als wichtiger Grund i.

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
    Die Eheschließung und den Zuzug zum Ehemann hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung allein nicht als wichtigen Grund angesehen, und zwar weder für eine außerordentliche (BSG a.a.O.) noch für eine ordentliche Kündigung (Urteil vom 27. Oktober 1964 - 7 RAr 39/64 -).
  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Dem obiter dictum im Urteil des BSG vom 20.4.1977 (7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2, juris RdNr 16) , auf das das LSG seine gegenteilige Auffassung gestützt hat, kommt im Hinblick auf die aufgezeigte Rechtsentwicklung - der Sperrzeittatbestand bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung ist erst zum 31.12.2005 als § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 22.12.2005, BGBl I 3676) eingefügt worden - keine Bedeutung mehr zu (kritisch gegenüber dieser Rechtsprechung bereits Eicher, SGb 2005, 553, 556, noch zu §§ 37b, 140 SGB III aF) .
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Ebenso wie bei einem Zuzug zum Ehepartner ist auch bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu fordern, dass die bisherige Arbeitsstelle von der gemeinsamen neuen Wohnung aus nicht zumutbar erreicht werden kann (grundlegend BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2 und BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33, S 161).

    Der Senat hält insofern an der bisherigen Rechtsprechung des BSG fest, dass der Zuzug zu einem künftigen Ehepartner nur dann einen wichtigen Grund darstellt, wenn der Arbeitslose zum Zeitpunkt der Kündigung berechtigterweise davon ausgehen kann, dass die Heirat bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder jedenfalls alsbald danach stattfinden werde (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33; BSGE 64, 200, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15).

    Wie der Senat dort (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 67 f) ausgeführt hat, beruhte die frühere Rechtsprechung des BSG (vgl insbesondere BSGE 21, 205, 206 ff; BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33) auf der Überlegung, dass persönliche Bedürfnisse im Allgemeinen nicht von einem solchen Gewicht sind, dass sie im Vergleich zu den Interessen der Versichertengemeinschaft einen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses abgeben können.

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG führt der Arbeitnehmer mit einer freiwilligen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel mindestens grob fahrlässig herbei, wenn er nicht konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28).
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