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   BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75   

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BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75 (https://dejure.org/1977,12198)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 7 RAr 131/75 (https://dejure.org/1977,12198)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 7 RAr 131/75 (https://dejure.org/1977,12198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 71
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 81/74
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Insbesondere bedeutete die durch 9 103 Abs. 1 Nr. 2 AFG vorgenommene Einschränkung der allgemeinen Verfügbarkeit auf zumutbare Beschäftigungen keine Aufgabe dieses Grundsatzes (vgl. Bundestagsausschuß für Arbeit zu BT-Drucks. V/4110 S. 18 zu 5 94 Abs. 1; ferner Urteil des Senats vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 -" Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

    So ist der Arbeitslose dann zur Ablehnung eines Arbeitsangebots berechtigt, wenn ihm die Ausübung der bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschwert (5 78 Abs. 2 Nr. 2 AVAV6), seine weitere berufliche Entwicklung schwer beeinträchtigt würde (so Regierungsentwurf zum H5truktG BR-Drucks. 575/75 5.52; vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

    Um seine Verfügbarkeit im Sinne des 5 103 AFG nachzuweisen, braucht sich der Arbeitslose demgemäß im allgemeinen auch nur zur Übernahme einer seinem Beruf entsprechenden Tätigkeit und allenfalls für verwandte und andere gleichwertige Beschäftigungen bereit zu erklären, bei denen ein beruflicher Nachteil für die Zukunft nicht zu erwarten ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Januar 1977 - 12 RAr 83/76 m.w.N.).
  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 43/73
    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Ein Angebot, daß die Beklagte unter Verletzung dieser Grundsätze unterbreitet, ist rechtswidrig und unbeachtlich (vgl. BSG vom 30. November 1973 - 7 RAr 43/73 - Dienstblatt C die BA Nr. 1790 a zu 5 119 AFG); es kann vom Arbeitslosen folglich auch mit wichtigem Grund abgelehnt werden (vgl. Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm. 13 zu 5 119).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73

    Die Tätigkeit der Hausfrau stellt einen Beruf iSd Vorschriften des AFG über

    Auszug aus BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Handlungsrichtlinie für die Beklagte und Auslegungsmaßstab für die Vorschriften des AFG (vgl. BSGE 38, 109, 112; 292, 294; Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm. 1 zu 5 2 AFG).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Wie der Senat schon entschieden hat, lassen sich die Grundsätze, die unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Qualifikation des Arbeitslosen die Ablehnung eines Arbeitsangebots nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG rechtfertigen (vgl BSGE 44, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 119 Nrn 4 und 9), nicht schematisch auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses übertragen, weil die Ausgangslage jeweils eine andere ist (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21).

    Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer (von hier acht Wochen) nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine Härte bedeuten würde, unterliegt daher keinen Einschränkungen und ist von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen, wenn eine Sperrzeit eingetreten ist und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (vgl BSGE 44, 71, 81 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG bereits mit Beschluss vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 82/03 B - veröffentlicht in JURIS) entschieden, dass es sich bei einem Beschäftigungsangebot (Arbeitsangebot) nicht um einen Verwaltungsakt handelt und sich insoweit auf sein früheres Urteil vom 26. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3) bezogen.
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Dasselbe gilt, wenn das Arbeitsangebot zwar ausreichend bestimmt ist, aber nicht den Grundsätzen einer sachgerechten Arbeitsvermittlung entspricht (BSGE 44, 71, 74 = SozR 4100 § 119 Nr. 3).

    Das Angebot eines Arbeitsplatzes durch die Arbeitsverwaltung (Vermittlungsangebot) dient lediglich dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Arbeitsvertrages (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3).

    Andererseits muß aber das Arbeitsangebot im Hinblick auf die drohenden Rechtsfolgen der Leistungssperre so mit konkretisiert sein, daß sich der Arbeitsuchende über die zulässigen Ablehnungsgründe schlüssig werden kann (BSGE 4, 1, 3; BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem das Arbeitsangebot in die erste Zeit der Arbeitslosigkeit fällt (vgl. BSGE 44, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 3).

    Soweit im Urteil vom 22. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 SozR 4100 § 119 Nr. 3) allgemein ausgeführt wurde, daß es Angaben der Arbeitsverwaltung z.B. zum Entgelt nicht bedürfe und somit im Urteil vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5) gefordert wurde, daß alle diejenigen Einzelheiten bezüglich der angebotenen Arbeit mitzuteilen seien, derer es für eine sachgerechte Entscheidung über Annahme oder Nichtannahme der Arbeit bedürfe, findet dies seine Grundlage in den dort entschiedenen Einzelfällen.

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermittlung in

    Das Arbeitsangebot des Arbeitsamtes, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Arbeitsvertrages, bedarf zwar nicht in jedem Fall auch der Angabe, welcher Lohn gezahlt werden soll (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 52, 63, 66 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 15).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

    Mit dem Hinweis darauf, daß das Recht der Arbeitslosenversicherung keinen absoluten Berufsschutz kennt, sondern u.a. nur das Recht auf angemessene Berücksichtigung der persönlichen Interessen und Wünsche, d.h. darauf, daß zunächst zu versuchen ist, den Arbeitslosen in seinem Beruf oder gleichwertig unterzubringen und daß ihm auch andere, geringerwertige Stellen zumutbar sind, wenn dies in angemessener Zeit nicht gelingt, wobei der Abstieg in sachgerechten Stufen stattzufinden hat, befindet sich das LSG im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 44, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 119 Nrn. 4, 9).

    Die Auffassung des LSG, daß in einem solchen Falle die dann verbleibende Vemittlungsmöglichkeit diejenige ist, die dem Arbeitslosen nach langjähriger Arbeitslosigkeit mit zahlreichen sachgerechten, aber erfolglosen Vermittlungsversuchen in bessere Stellungen zumutbar ist, steht mit dem Gesetz im Einklang (vgl. BSGE 44, 71, 77 = SozR 4100 § 119 Nr. 3).

    Sie entspricht der Rechtsentwicklung (vgl. § 81 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) und wurde vom Senat bisher auch so verstanden (vgl. BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3 S.18 - ; ferner SozR 4100 § 119 Nr. 8 - S. 38 -).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Zu Recht ist das LSG allerdings davon ausgegangen, daß die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, keinerlei Einschränkungen unterliegt und von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen ist, wenn eine Sperrzeit eingetreten und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; SozR 4100 § 119 Nr. 33).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

    Ein "wichtiger Grund" kommt einem Umgeschulten in der Lage des Klägers dann zugute, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zweckes der beruflichen Förderung und unter Abwägung seiner Interessen gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft und eines funktionierenden Arbeitsmarktes nicht zugemutet werden kann, die Mindestzeit an Beschäftigung zu erfüllen (vgl die Abwägungsklauseln in anderen Fällen: § 626 Abs. 1 BGB; dazu Staudinger/Neumann, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl 1979, § 226 Rz 22 bis 24, 37, 46, 52; zu § 44 Abs. 6 AFG: BSG SozR 4100 § 44 Nr. 51; zu § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG: BSGE 44, 71, 73 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 64, 202, 205 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34; SozR 4100 § 119 Nrn 4, 28, 33; BSG 29. November 1989 - BSGE 66, 94 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; zu § 7 Abs. 3 BAföG: BVerwGE 50, 161, 163 f; Buchholz 436.36 § 15a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Nr. 3; BVerwGE 67, 235, 236 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]; 67, 250, 253).

    Schon bei der Bestimmung der Umschulungsmaßnahme und bei der Wahl eines Arbeitsplatzes ist dem individuellen Berufswunsch des Antragstellers oder Arbeitsuchenden nach Möglichkeit zu entsprechen (BSGE 44, 62, 65 = SozR 4460 § 6 Nr. 8; 44, 71, 77 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; SozR 4100 § 119 Nr. 9 S 40 f).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Das BSG hat bereits entschieden, die absehbare Aufnahme einer der Ausbildung des Arbeitslosen entsprechenden Beschäftigung dürfe nicht Anlaß sein, den Versicherungsschutz zwischenzeitlich zu verkürzen (BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Fehlen dem Arbeitsuchenden schon die geistigen, körperlichen oder charakterlichen Fähigkeiten für den von ihm angestrebten Beruf, handelt die Beklagte nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie seinen Vermittlungswunsch von vornherein mangels Eignung nicht berücksichtigt; denn Aufgabe der Beklagten und damit Auslegungsmaßstab für die Vorschriften des AFG ist es, eine sozial gerechte, aber auch arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch sinnvolle und sachgerechte Arbeitsvermittlung zu betreiben (vgl. BSGE 44, 71, 76 ff. = SozR 410 § 119 Nr. 3; Krebs, Komm z AFG, Stand 1984, § 14 RdNrn. 6 bis 8; Gagel, Komm z AFG, Stand 1985, § 14 Anm. 4 und 6; Hennig/Kühl/Heuer, Komm z AFG, Stand 1985, § 14 Anm. 3; Schieckel, AFG-Kommentar, Stand 1985, § 14 Anm. 2).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Die Klägerin stand der Arbeitsvermittlung nach den mit der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG, die damit für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), auch über den 28. April 1994 für einen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung, so daß nicht zu entscheiden ist, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei befristeter Arbeitslosigkeit zu stellen sind (vgl hierzu BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 6; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 103 RdNr 96 ff).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 1/80

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer zweiten

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • LSG Sachsen, 02.04.2008 - L 2 B 141/08 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmtheit von Arbeitsangeboten bei

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82

    Lösung des Arbeitsverhältnisses; Wochenarbeitszeit; Eintritt einer Sperrzeit;

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B

    Beschäftigungsangebot nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III kein Verwaltungsakt

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

  • BSG, 01.03.1989 - 2/9b RU 56/87

    Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

  • LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 319/07

    Herabsetzung einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld von 12 auf 6

  • LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - L 34 AS 1301/09

    Prozesskostenhilfe - Verwaltungsakt - Vorschlag einer "Arbeitsgelegenheit mit

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2007 - L 1 B 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2008 - L 1 B 49/07

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.1991 - 4 L 1810/91

    Arbeitsloser; Berechnung des Wohngeldanspruchs; Pauschalbetrag; Arbeitslosengeld;

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80

    Sozialhilfeträger - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Überleitung - Entziehung der

  • BSG, 27.01.2005 - B 11a 11 AL 39/04 R
  • LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 230/03

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung eines Arbeitsangebotes; Voraussetzungen

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 37/80
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7 AL 66/16
  • LSG Bayern, 23.10.1998 - L 8 AL 398/97

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) und Voraussetzungen für den Eintritt einer

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 12/77

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe bei geringfügiger

  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 2/83
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