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   BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75   

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https://dejure.org/1976,753
BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 (https://dejure.org/1976,753)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 (https://dejure.org/1976,753)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 (https://dejure.org/1976,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 49
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 88/73
    Auszug aus BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75
    Es sei nicht für den Lebensunterhalt in den Zeiten aktiver Arbeit bestimmt, sondern für die Zeit des Urlaubs (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 7 RAr 88/73 -).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, offene Ansprüche auf Zahlung des laufenden Arbeitslohns grundsätzlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeit als Gegenleistung für den Entgeltanspruch erbracht worden ist (BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8; BSGE 89, 289, 291 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24), - mit anderen Worten - dem Zeitraum, für den der Lohn- und Gehaltsanspruch erarbeitet worden ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch im Insg-Zeitraum fällig oder bezifferbar geworden ist (BSGE 43, 49, 51 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11).

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Deshalb ist auch für noch nicht fällige Forderungen bereits anerkannt, daß es im Bereich des § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO ebenfalls - entsprechend § 65 KO - auf die Fälligkeit nicht ankommt (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - BSGE 43, 49, 51; Mentzel/Kuhn, § 59 Anm. 15 a Ziff 1 b).

    Dabei kann nicht - wie beim Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - auf den Zeitraum abgestellt werden, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (vgl BSGE 43, 49, 51).

    Ebensowenig kann es - wie bei Lohnansprüchen (vgl BSGE 43, 49, 50) - darauf ankommen, wann der Urlaubsanspruch und damit auch der Abgeltungsanspruch erworben wurde, also der Zeit vor seiner Entstehung (Erfüllung der Wartezeit), und er kann auch nicht zu je einem Zwölftel auf jeden Monat des Jahres verteilt werden.

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des BSG (BSGE 43, 49, 50 f) und des BAG (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 85/76

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für Urlaubsabgeltungsanspruch - Ansprüche auf

    Deshalb ist auch für noch nicht fällige Forderungen bereits anerkannt, daß es im Bereich des § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO ebenfalls - entsprechend § 65 KO - auf die Fälligkeit nicht ankommt (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - BSGE 43, 49, 51; Mentzel/Kuhn, § 59 Anm. 15 a Ziff 1 b).

    Dabei kann nicht - wie beim Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - auf den Zeitraum abgestellt werden, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (vgl. BSGE 43, 49, 51).

    Ebensowenig kann es - wie bei Lohnansprüchen (vgl. BSGE 43, 49, 50) - darauf ankommen, wann der Urlaubsanspruch und damit auch der Abgeltungsanspruch erworben wurde, also der Zeit vor seiner Entstehung (Erfüllung der Wartezeit), und er kann auch nicht zu je einem Zwölftel auf jeden Monat des Jahres verteilt werden.

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 43, 49, 50 f) und des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

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