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   BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78   

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BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78 (https://dejure.org/1980,19706)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1980 - 7 RAr 14/78 (https://dejure.org/1980,19706)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 (https://dejure.org/1980,19706)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    geschränkt ist, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 155 f; BSGE 45, 128, 155 mwN)° Die Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit durch die Leistungen des AFG sichert einen grundlegenden sozialen Mindestschutz; da auch durch die Anbindung der Berechnung des Alg an die Lohnsteuerklassen für jeden Arbeitslosen auf sein für die Zeit der Arbeitslosigkeit ausfallendes Arbeitsentgelt abgestellt wird, gibt es keine soziale Benachteiligung einzelner Gruppen (vgl auch BVerfG in SozR 4100 5 112 Nr. 10).
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 18/79

    Amerikanische Staatsbürgerschaft - Antrag auf Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Ein solcher Herstellungsanspruch ließe sich nur dann durchsetzen, wenn die Lohnsteuerklasse IV auf der Lohnsteuerkarte der Klägerin tatsächlich eingetragen wäre (@ 111 Abs. 2 Nr. 1 BuchstaAFc)° Dem steht jedoch entgegen, daß für die Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte die Gemeinde als örtliche Landesfinanzbehörde zuständig ist (é 59 Abs. 5 und 6 EStG)° Es handelt sich hierbei um eine Tatbestandsvoraussetzung, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten liegt und aus diesem Grunde im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht ersetzt werden kann (BSG Urteil vom 15. Mai 1980 - 12 RK 18/79 -" Gagel/Jülicher, AFG, @ 15 Anm 17)° Die Klägerin kann daher ihr Begehren allenfalls durch einen Schadensersatzanspruch 16-.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Sie macht auch einen Verstoß gegen Art. 6 GG geltend, der den Schutz von Ehe und Familie gewährleistet und der als eine Konkretisierung des Gleichheitssatzes hier vorrangig zu prüfen ist, weil es für den streitigen Sachverhalt um die (unterschiedliche) Höhe des Alg-Anspruchs von Ehepartnern geht (vgl BVerfGE 3, 225, 240; 18, 257" 269).
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Nach Auffassung des Senats steht die Anbindung des für die Höhe des Alg-Anspruchs maßgeblichen Lohnes an den Eintrag der Lohnsteuerklasse in der Steuerkarte des Arbeitslosen und die deswegen nach @ 111 Abs. 2 Nr. 1 AFG folgende Auswirkung auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden mit dem GG in Einklang, so daß es entgegen der Meinung der Klägerin keiner Vorlage gem Art. 100 Abs. 1 GG an das BVerfG bedarf° Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. November 1980 (7 RAr 14/80) im wesentlichen gleichlautend mit der nach-- folgenden Begründung entschieden.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt ein Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG für Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht (BVerfGE 14, 288, 293; 22, 241, 253).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt ein Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG für Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht (BVerfGE 14, 288, 293; 22, 241, 253).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    dem von Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzbereich nur dann liegen, wenn sich einleuchtende sachliche Gründe hierfür nicht finden ließen (vgl BVerfGE 17, 210, 217; 24, 104, 109; 28, 324, 547; 29, 104, 112; 32, 260, 268)° Diese Gründe sollen sich aus der besonderen Lage der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ergeben; eine Diskriminierung der Ehe darf nicht erfolgen° Letztlich geht es dabei, wie bei der Frage nach einer Verletzung des Art. 3 GG (vgl BVerfGE 9, 291, 294) darum, ob sich der Gesetzgeber nach dem Inhalt der ihm gestellten Aufgabe sachlich vernünftiger rechtlicher Mittel bedient hat° Die Anknüpfung der Leistungshöhe in 5 111 Abs. 2 AFG an die verschiedenen Steuerklassen wurde erst durch das HStruktG-AFG geschaffen, In früher gültiger Fassung des AFG sowie im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) war das Alg aus dem Hauptbetrag (im AVAVG zunächstz "Hauptunterstützung") und den Familienzuschlägen zusammengesetzt, Den Familienzuschlag für Ehegatten erhielt der Arbeitslose, wenn er insbesondere während der Arbeits- 10 -.
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 394/67

    Verfassungswidrigkeit des § 45 KO

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    dem von Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutzbereich nur dann liegen, wenn sich einleuchtende sachliche Gründe hierfür nicht finden ließen (vgl BVerfGE 17, 210, 217; 24, 104, 109; 28, 324, 547; 29, 104, 112; 32, 260, 268)° Diese Gründe sollen sich aus der besonderen Lage der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ergeben; eine Diskriminierung der Ehe darf nicht erfolgen° Letztlich geht es dabei, wie bei der Frage nach einer Verletzung des Art. 3 GG (vgl BVerfGE 9, 291, 294) darum, ob sich der Gesetzgeber nach dem Inhalt der ihm gestellten Aufgabe sachlich vernünftiger rechtlicher Mittel bedient hat° Die Anknüpfung der Leistungshöhe in 5 111 Abs. 2 AFG an die verschiedenen Steuerklassen wurde erst durch das HStruktG-AFG geschaffen, In früher gültiger Fassung des AFG sowie im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) war das Alg aus dem Hauptbetrag (im AVAVG zunächstz "Hauptunterstützung") und den Familienzuschlägen zusammengesetzt, Den Familienzuschlag für Ehegatten erhielt der Arbeitslose, wenn er insbesondere während der Arbeits- 10 -.
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Nach Auffassung des Senats (vgl BSGE 43, 128, 131 = SozR 4100 5 100 Nr. 1) gehört es nicht zum feststehenden Inhalt der Anwartschaft auf Alg, ob die Leistungsberechtigung vor, mit oder nach dem Erreichen einer Altersgrenze endet, Im vorliegenden Falle wird der Klägerin noch nicht einmal die Leistung entzogen; es geht vielmehr um die Modalitäten der Berechnung und damit um die Höhe des Alg, so daß der Eigentumsschutz nicht tangiert werden kann.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Sie macht auch einen Verstoß gegen Art. 6 GG geltend, der den Schutz von Ehe und Familie gewährleistet und der als eine Konkretisierung des Gleichheitssatzes hier vorrangig zu prüfen ist, weil es für den streitigen Sachverhalt um die (unterschiedliche) Höhe des Alg-Anspruchs von Ehepartnern geht (vgl BVerfGE 3, 225, 240; 18, 257" 269).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG haben zwar entschieden, dass im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden könne (7. Senat: Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG; ebenso Senatsurteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; als obiter dictum im Rahmen einer ausführlichen Darstellung der Differenzierung zwischen "ersetzbaren" und "nicht ersetzbaren" Voraussetzungen wiederholt im Senatsurteil vom 25. Januar 1994, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; wiederum tragender Grund im Senatsurteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG; 11. Senat: Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG).

    Die zitierte Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 (7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG) so begründet, dass im Wege des Herstellungsanspruchs die Vornahme einer gesetzeswidrigen Amtshandlung nicht begehrt werden könne.

    Entgegen den Ausführungen des Senats zum Herstellungsanspruch in den Urteilen vom 10. Dezember 1980 (aaO) und vom 18. März 1982 (aaO) bestand also bereits damals keine ausnahmslose Bindung an die eingetragene Lohnsteuerklasse.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosenmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträger vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG haben zwar entschieden, dass im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden könne (7. Senat: Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG; ebenso Senatsurteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; als obiter dictum im Rahmen einer ausführlichen Darstellung der Differenzierung zwischen "ersetzbaren" und "nicht ersetzbaren" Voraussetzungen wiederholt im Senatsurteil vom 25. Januar 1994, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; wiederum tragender Grund im Senatsurteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG; 11. Senat: Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG).

    Die zitierte Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 (7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG) so begründet, dass im Wege des Herstellungsanspruchs die Vornahme einer gesetzeswidrigen Amtshandlung nicht begehrt werden könne.

    Entgegen den Ausführungen des Senats zum Herstellungsanspruch in den Urteilen vom 10. Dezember 1980 (aaO) und vom 18. März 1982 (aaO) bestand also bereits damals keine ausnahmslose Bindung an die eingetragene Lohnsteuerklasse.

  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Aber selbst wenn man eine solche Pflicht unterstellen wollte, ergäbe sich hier nichts zu Gunsten des Klägers; denn ein Sozialleistungsträger dürfte sich auch im Wege des Herstellungsanspruchs nicht über die Tatbestandswirkung der nicht in seine Zuständigkeit fallenden Steuerkarteneintragungen hinwegsetzen (vgl für das Arbeitsförderungsrecht: BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 38 mwN; Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR 3731a, AFG/§ 113; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR 2689a AFG/§ 113).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03
    Beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG haben zwar entschieden, dass im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden könne (7. Senat: Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG; ebenso Senatsurteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; als obiter dictum im Rahmen einer ausführlichen Darstellung der Differenzierung zwischen "ersetzbaren" und "nicht ersetzbaren" Voraussetzungen wiederholt im Senatsurteil vom 25. Januar 1994, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; wiederum tragender Grund im Senatsurteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG; 11. Senat: Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG).

    Die zitierte Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 (7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG) so begründet, dass im Wege des Herstellungsanspruchs die Vornahme einer gesetzeswidrigen Amtshandlung nicht begehrt werden könne.

    Entgegen den Ausführungen des Senats zum Herstellungsanspruch in den Urteilen vom 10. Dezember 1980 (aaO) und vom 18. März 1982 (aaO) bestand also bereits damals keine ausnahmslose Bindung an die eingetragene Lohnsteuerklasse.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Dagegen können im Wege des Herstellungsanspruchs weder eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere Steuerklasse (BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 -, DBlR Nr. 2689a zu § 113 AFG) noch ein tatsächlich erzieltes niedriges Arbeitsentgelt durch ein höheres ersetzt werden (BSG vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/91 -, DBlR Nr. 2781a zu § 137 AFG).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 4417/11

    Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosenmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitssuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträger vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Dagegen können im Wege des Herstellungsanspruchs weder eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere Steuerklasse (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 -, DBIR Nr. 2689a zu § 113 AFG) noch ein tatsächlich erzieltes niedriges Arbeitsentgelt durch ein höheres ersetzt werden (BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 -, DBIR Nr. 2781a zu § 137 AFG).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 12/99 R

    Keine Änderung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sozialrechtlichen

    Ebensowenig wie die Arbeitsverwaltung eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere, von dem Betroffenen bei pflichtgemäßer Beratung rechtzeitig beantragte Lohnsteuerklasse zu ersetzen vermag (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - DBlR Nr. 2689a zu § 113 Arbeitsförderungsgesetz), kann die Versorgungsverwaltung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ändern.
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 655/18

    Beitragsregress - Kapitalisierung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 176/15

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Wechsel der Steuerklasse; Grobe

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 82/05 R

    Unterhaltsgeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VS 11/15

    Soldatenversorgung - Höhe des Berufsschadensausgleichs nach rechtskräftiger

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2021 - L 3 AL 1847/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Leistungsentgelt - Nichtberücksichtigung eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 175/07

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Gruppenleiterin nach dem

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • BSG, 11.01.1989 - 7/11b RAr 16/87

    Vermittlungswille - Zuschußgewährung

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 7/81
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 1 R 113/13
  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 47/99

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Beratungspflichtverletzung/

  • LSG Hessen, 10.03.1982 - L 3 U 1234/81

    Waisenrente; Annahme an Kindes Statt; Annahme als Kind; Erlöschen; Volladoption

  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a AL 45/04 R

    Relevanz der Steuerklasse für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes -

  • LSG Thüringen, 23.10.2003 - L 3 AL 106/02

    Überweisung eines Teils der bewilligten Arbeitslosenhilfe an den Sohn aufgrund

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