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   BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86   

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https://dejure.org/1987,2742
BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86 (https://dejure.org/1987,2742)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1987 - 7 RAr 16/86 (https://dejure.org/1987,2742)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 (https://dejure.org/1987,2742)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 330
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl BSG SozR 4100 § 117 Nr. 16 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 -).

    Urteil des Senats vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 -).

    Da diese Vorschrift auch im Falle eines Anspruchs gilt, der in Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG entstanden ist (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86), begann eine neue Rahmenfrist am 1. Juli 1980; denn für den Anspruch auf Alg von diesem Tage ab reichte die Rahmenfrist bis zum 30. Juni 1980.

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    beitnehmer nicht mehr beansprucht, und daß infolgedessen ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos ist, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteil des BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; Urteil des BSG vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - Dienstblatt -DB 1- R der BA Nr. 2755a zu § 125 AFG).

    Urteil des Senats vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 -).

  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 39/80
    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    Sie macht geltend, daß das Arbeitsamt nach § 117 Abs. 4 AFG nicht anstelle des Arbeitgebers Arbeitsentgelt, sondern Alg zahle, wie das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - entschieden habe.

    beitnehmer nicht mehr beansprucht, und daß infolgedessen ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos ist, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteil des BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; Urteil des BSG vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - Dienstblatt -DB 1- R der BA Nr. 2755a zu § 125 AFG).

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    Im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 26. November 1985 (BSGE 59, 183 = SozR 4100 § 168 Nr. 19) müsse allerdings davon ausgegangen werden, daß der Kläger bei seiner erneuten Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 23. Februar 1981 einen neuen Anspruch auf Alg mit einer Anspruchsdauer von 78 Tagen erworben habe.

    Bei einer Gewährung von Alg nach § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG geht nämlich das Gesetz nicht nur vom Fortbestand des Anspruchs auf Arbeitsentgelt und damit des Arbeitsverhältnisses, sondern grundsätzlich auch von der Fortdauer des versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses aus (BSGE 59, 183, 186 = SozR 4100 § 168 Nr. 19).

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsleistung in Annahmeverzug gesetzt hat, um seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung nicht zu verlieren, wozu in der Regel die Erhebung der Kündigungsschutzklage ausreicht (vgl BAGE 14, 156, 158); denn mit dem Annahmeverzug, der erst endet, wenn der Arbeitgeber wieder bereit ist, die geschuldete Arbeitsleistung im Rahmen des bisherigen Vertragsverhältnisses entgegenzunehmen, wird der Arbeitnehmer in der Regel von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei (vgl § 615 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-).
  • BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75
    Auszug aus BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
    Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger das Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat schon zu § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - DB 1 R der BA Nr. 2360a zu § 152 AFG).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331).

    Allerdings entfällt die Minderung aus Billigkeitsgründen in dem Umfang, in dem die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen des Arbeitgebers erhält (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 332; 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 173 f.; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand März 2008 § 143 Rn. 63).

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 4100 § 117 Nr. 18 und 19).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 4100 § 117 Nr. 18 und 19).
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