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   BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65   

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https://dejure.org/1967,566
BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65 (https://dejure.org/1967,566)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1967 - 7 RAr 19/65 (https://dejure.org/1967,566)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1967 - 7 RAr 19/65 (https://dejure.org/1967,566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Eigenschaft, als Arbeitssuchender zu gelten - geistig und körperliche Behinderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitssuchende Person - Eingeschränktes Leistungsvermögen - Behinderte Arbeitssuchende - Arbeitsförderungsmaßnahmen - Berufsförderungsmaßnahmen - Pflichtleistungen der BfA

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 155
  • NJW 1967, 2332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 21.12.1956 - BT-Drs II/3044
    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65
    wird weiterhin durch die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nro 99 der Internationalen Arbeitskonferenz erhärtet (BT-Druckso II/3044 So lo)n Die Bundesregierungg die hier die verschiedenen gesetzlich geregelten Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung behinderter" Personen aufzählt (zB nach dem BVG? der Unfallversichérung" der Rentenversichew rung? der öffentlichen Fürsorge)" führte aus; "In dem bereits dem Bundestag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AVAVG sind Bestimmungen enthalten? nach denen die Bundesanstalt bei der Arbeitsvermittlung die besone - deren Verhältnisse derjenigen Arbeitsuchenden? deren Untere bringung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erschwert ist? gebührendzu berücksichtigen und - soweit er" forderlich - arbeiten und berufsfördernde Maßnahmen zu vers anlassen hat" Die BfArb hat.
  • Drs-Bund, 28.07.1988 - BT-Drs 11/2714
    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65
    mung (@ 37) und die Aufgabenstellung (@ 38) - des Näheren die Durchführung der Vermittlung" wobei es die Eingliederung behinderter Personen besonders berücksichtigto Schon die systematische Stellung des 5 39 Abso 3 AVAVG zeigt9 daß diese gesetzliehe Aufgabe der Bundesanstalt innerhalb ihrer Vermittlungstätigkeit obliegt" Das bestätigt auch die Entstehungsgeschichte der Vorschriftb Die jetzige Fassung des © 39 Abso 3 und 4 AVAVG hat ihren Ursprung in dem früheren @ 51 AVAVG vom 230 Dezember 1956 (BGBlO I 1018), den der Ausschuß für Arbeit in den Regisrungsentwurf eingefügt hatte (BT-Druckso 11/2714)o Dieser schrieb vor" daß die Bundesanstalt die erforderlichen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden und Berufsanwärtern in Arbeit zu veranlassen hat > soweit sie notwendig sindo Der Entwurf sah ferner in EUR 138 c Abs" l vor? daß der Verwaltungsrat der Bundesanstalt mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit Richtlinien zur Durchführung dieser Ein.=° gliederungsmaßnahmen für die in 5 51 erwähnten Personen? deren Eingliederung wegen einer körperlichen oder geistigen 3ehin« derung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ge- - 8.
  • BFH, 07.07.2016 - III R 19/15

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei

    Es genügt die Fähigkeit, irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben zu können (vgl. BSG-Urteil vom 15. März 1967  7 RAr 19/65, BSGE 26, 155, unter II., und vom 23. März 1971  7 RAr 4/68, Sozialrecht Nr 4 zu § 39 AVAVG, unter II., m.w.N.).
  • BSG, 23.03.1971 - 7 RAr 4/68

    Zur Berufung des BA auf den RV-Träger bei Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers

    Berufsanwärter" im Sinne der genannten Vorschrifto Er war bis zu seiner schweren Erkrankung als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen und auch schon vor Beginn der Rehabili» tationsmaßnahmen beim ArbA als Arbeitsuchender gemeldeto Wie der Senat bereits in einem Urteil vom 150 März 1967 (BSG 26, 155) ausgeführt hat, steht es in einem solchen Fall der Eigenschaft als Arbeitsuchender nicht entgegen" daß das Leistungsvermögen eingeschränkt ist; es genügt"die Fähigkeit, irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt auszuüben" Die Auffassung der Revision9 das LSG habe im vorliegenden Fall nicht abschließend festgestellt, welches Leistungsverw 11 ".

    mögen bei So noch bestanden hat, ist unzutreffendc Wenn er nach amtsärztlicher Beurteilung eine Tätigkeit im Sitzen noch ohne weiteres verrichten konnte und auch nach dem arbeitsamtlichen Beratungsergebnis für eine Umschulung auf leichte Montagearbeit eines Metallhilfsarbeiters geeignet war, so ergibt sich daraus, daß er nicht völlig arbeitsuntauglich sein konnte" Einen noch höhegewesen ren Grad des Leistungsvermögens vorauszusetzen, würde nicht dem Sinn einer gerade erst auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gerichteten Maßnahme entsprechen° Inso- weit wird auch in Nr° 5 der oa Durchführungsvorschriften nur vorausgesetzt, daß der Behinderte nach seinem "vorhanw denen oder zu erwartenden" Leistungsvermögen für eine berufliche Wiedereingliederung geeignet isto' Einer Prüfung der Frage, ob S° auch als "Berufsanwärter" im Sinne des % 39 Abs" 3 AVAVG anzusehen war, bedarf es daher nicht" Daß die durchgeführten Maßnah@en erforderlich waren, um So unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt die Aussicht zu eröffnen, nach ihrem erfolgreichen Abschluß eine angemessene Arbeitsstelle zu erlangen (vgl° Nr° 5 der oa Durchführungsvorschriften) kann nach den in tatsächlicher Hinsicht nicht angegriffenen Ausführungen des LSG nicht zweifelhaft sein, Wie der Senat in früheren Entscheidungen (BSG 26, 155; SozR Nr() 2 und 3 zu @ 39 AVAVG) bereits dargelegt hat, handelt es sich bei den notwendigen Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung um Pflichtleistungen der Beklagten, deren KO- sten zu ihren Lasten gehen, soweit nicht andere Stellen vor" rangig einzutreten haben; auch können die Leistungen, zu denen die Beklagte hiernach verpflichtet ist, nicht durch Richtlinien oder Durchführungsvorschriften eingeschränkt werdeno Dabei hat eine Verweisung auf Übernahme der Kosten durch die Träger der Fürsorge (Sozialhilfe) auszuscheiden, weil - wie sich aus 5 21 FürstlV0 ioVom° @@5 ff der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen " 12.

    Die Beklagte kann sich aber auch nicht darauf berufen, "daß ihre Leistungspflicht deshalb entfalley weil die LVA als Träger der Rentenversicherung ihr gegenüber vorrangig leistungspflichtig seio Dem steht allerdings nicht schon das Vorbringen des Klägers entgegen, 80 habe bei der LVA nicht den erforderlichen Antrag gestellt? diese halte sich in solchen Fällen auch nicht für leistungspflichtig und werde sich gegenüber einem nachträglich gestellten Anspruch auf Kostenübernahme außerdem auf die Verjährung berufeno Wäre die Beklagte zur Zeit der Durchführung der Rehabilitation infolge vorrangiger sachlicher Verpflichtung eines Dritten überhaupt nicht leistungspflichtig gewesen? .so könnte sie vom Kläger auch nicht zur Kostenerstattung herangezogen werden" In seiner oa Entscheidung vom 150 März 1967 (BSG 26, 155) hat der Senat eine Subsidiarität des Kosteneintritts der Beklagten aus @ 39 Abso 3 iovom° 55 137, 139 AVAVG hergeleiteto Nach der gemäß 5 159 auf die Durchführung von Maßnahmen nach @ 59 Abs° 3 Satz 2 entsprechend anzuwendenden Vorschrift des 5 137 Abso 1 AVAVG darf name lich die Förderung nur gewährt werden9 wenn die erfordern lichen Mittel den betreffenden Personen (hier; Behinderten) " 13.

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 39 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - AVAVG - (vgl. BSG 26, 155) hat als arbeitsuchend jede Person zu gelten, die eine Tätigkeit, für die Arbeitskräfte eingestellt zu werden pflegen, ausüben kann.

    Der Senat hat nämlich zum Begriff des arbeitsuchenden Arbeitnehmers i. S. des § 39 AVAVG ferner entschieden, daß es der Annahme und Führung eines Arbeitsgesuches nicht entgegensteht, wenn das Leistungsvermögen des Arbeitsuchenden eingeschränkt oder vorübergehend aufgehoben ist (BSG 26, 155, 158).

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 160/82

    Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs

    Dies ergibt sich sowohl aus dem klaren Wortlaut der Vorschrift als auch aus ihrer systematischen Stellung in dem die Arbeitsvermittlung regelnden Zweiten Abschnitt des Gesetzes (BSG 26, 155, 156 f).
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Ar 820/78

    Eingliederungsbeihilfe; Vermittelbarkeit; Verfügbarkeit; Unterbringung;

    Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit sowie Einschränkungen oder vorübergehende Aufhebung des Leistungsvermögens stehen der Eigenschaft als Arbeitsuchender nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 1967 - 7 RAr 19/65 - BSGE 26, 155; BSG, Urteil vom 24. September 1974, a.a.O., 140; Gagel/Jülicher, Arbeitsförderungsgesetz, 1. Lieferung, §§ 1-62, 1979, § 13 AFG, Randnr. 19).
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

    Bescheides beantragt oder eingeleitet worden ist (Verwaltungs- Vorschrift -VV- Nr8 zu 5 40 VeerG; BSG 26, 155; Urteil vom "uffassung erscheint.
  • BSG, 23.03.1971 - 7 RAr 12/69

    Berufsanwärter - Notwendigkeit des Vorliegens eines Vermittlungsgesuchs vor

    Die Verpflichtung der BA, einem körperbehinderten Arbeitsuchenden oder Berufsanwärter nach AVAVG § 39 Abs. 3 und 4 berufsfördernde Maßnahmen zu gewähren, setzt grundsätzlich ein Vermittlungsgesuch vor Einleitung der Rehabilitationsmaßnahmen voraus (vergleiche BSG 1967-03-15 7 RAr 19/65 = BSGE 26, 155-158).
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