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   BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80   

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BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80 (https://dejure.org/1982,15650)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1982 - 7 RAr 24/80 (https://dejure.org/1982,15650)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1982 - 7 RAr 24/80 (https://dejure.org/1982,15650)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    So hat der Senat schon entschieden, daß sich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs weder eine in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere Steuerklasse noch ein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt durch ein höheres Entgelt noch unzureichend getroffene Schutzvorkehrungen durch ausreichende Vorkehrungen ersetzen lassen (vgl Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 - Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 -).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    Für rechtserhebliche Tatbestände, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses entstehen, gilt dies jedoch nicht (BSG SozR 2200 S 1233 Nr. 17; Gagel/Jülicher, AFG, s 15 RdNr 17); andernfalls verpflichtete der Herstellungsanspruch die Sozialleistungsträger zu einer Gesetz und Recht widersprechenden Amtshandlung, was unzulässig ist (BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 5 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29; vgl BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 5 886 Nr. 1).
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 16/82
    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    So hat der Senat schon entschieden, daß sich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs weder eine in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere Steuerklasse noch ein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt durch ein höheres Entgelt noch unzureichend getroffene Schutzvorkehrungen durch ausreichende Vorkehrungen ersetzen lassen (vgl Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 - Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 -).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 7/81
    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    So hat der Senat schon entschieden, daß sich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs weder eine in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse durch eine günstigere Steuerklasse noch ein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt durch ein höheres Entgelt noch unzureichend getroffene Schutzvorkehrungen durch ausreichende Vorkehrungen ersetzen lassen (vgl Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 - Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 -).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    Für rechtserhebliche Tatbestände, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses entstehen, gilt dies jedoch nicht (BSG SozR 2200 S 1233 Nr. 17; Gagel/Jülicher, AFG, s 15 RdNr 17); andernfalls verpflichtete der Herstellungsanspruch die Sozialleistungsträger zu einer Gesetz und Recht widersprechenden Amtshandlung, was unzulässig ist (BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 5 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29; vgl BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 5 886 Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    Für rechtserhebliche Tatbestände, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses entstehen, gilt dies jedoch nicht (BSG SozR 2200 S 1233 Nr. 17; Gagel/Jülicher, AFG, s 15 RdNr 17); andernfalls verpflichtete der Herstellungsanspruch die Sozialleistungsträger zu einer Gesetz und Recht widersprechenden Amtshandlung, was unzulässig ist (BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 5 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29; vgl BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 5 886 Nr. 1).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden; es sei insoweit zB auf die Fallkonstellationen hingewiesen, die folgenden Urteilen des BSG zugrunde lagen: BSG 9. Senat vom 9.5.1979 (SozR 3100 § 44 Nr. 11 S 28: Behörde erreicht Antragsrücknahme, statt durch Verwaltungsakt zu entscheiden), BSG 7. Senat vom 11.11.1982 (Az 7 RAr 24/80: Ausreise eines Ausländers nach fälschlicher Ablehnung seines Antrags auf Arbeitslosenhilfe; vom 7. Senat im Rahmen eines Herstellungsanspruchs geprüft), BSG 12. Senat vom 28.2.1984 (SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 31 f: unterbliebene Anfechtung eines Bescheids wegen nicht genügend deutlicher Abweichung von Angaben des Adressaten) und BSG 5a. Senat vom 14.5.1985 (SozR 1300 § 44 Nr. 18 S 41: unrichtige rechtliche Ausführungen in den Gründen eines Bescheids), s auch das Senatsurteil vom heutigen Tag (B 13 R 34/06 R: fragliche Rechtswidrigkeit eines Bescheids durch Nichtberücksichtigung eines unmittelbar bevorstehenden Anspruchsbeginns).
  • LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 245/03

    Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen des Anspruchs auf

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kann daher nicht die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung fingiert werden, denn hierbei handelt es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - Az.: 7 RAr 24/80).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Ebensowenig lassen sich für den Winterbau unzureichend getroffene Schutzvorkehrungen als ausreichend behandeln (Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 - DBlR Nr. 2782a zu § 78 AFG) oder die fehlende Verfügbarkeit durch deren Fiktion ersetzen (Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 24/80 - DBlR Nr. 2825a zu § 103 AFG; BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 262/01

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld;

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kann daher nicht die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung fingiert werden, denn hierbei handelt es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - Az.: 7 RAr 24/80).
  • LSG Sachsen, 29.08.2002 - L 3 AL 294/01

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld;

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann daher die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung nicht fingiert werden, denn hierbei handelte es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und der Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - 7 RAr 24/80).
  • LSG Sachsen, 26.09.2002 - L 3 AL 293/01

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld;

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann daher die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung nicht fingiert werden, denn hierbei handelte es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - 7 RAr 24/80).
  • BSG, 11.01.1989 - 7/11b RAr 16/87

    Vermittlungswille - Zuschußgewährung

    Ebensowenig lassen sich für den Winterbau unzureichend getroffene Schutzvorkehrungen als ausreichend behandeln (Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 - Dienstbl BA R § 78 AFG Nr. 2782a) oder die fehlende Verfügbarkeit durch deren Fiktion ersetzen (Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 24/80 - Dienstbl BA R § 103 AFG Nr. 2825a; BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für einen Restanspruch von 169 Tagen;

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kann daher nicht die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung fingiert werden, denn hierbei handelt es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11. November 1982 - Aktenzeichen 7 RAr 24/80).
  • LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann daher die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung nicht fingiert werden, denn hierbei handelte es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - 7 RAr 24/80).
  • LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 3 AL 69/99

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld ; Erlöschen des Restanspruchs auf

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs konnte daher zunächst nicht in maßgeblichem Zeitraumdie Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung fingiert werden, denn hierbei handelt es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und der Gestaltungsmöglichkeit der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - Az: 7 RAr 24/80).
  • LSG Sachsen, 11.09.2002 - L 3 AL 58/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe; Aufklärungspflichten des

  • LSG Sachsen, 13.08.2002 - L 3 AL 14/01

    Anspruch auf Wiederbewilligung von Altersübergangsgeld; Erlöschensfrist für den

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