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   BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81   

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https://dejure.org/1981,495
BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 (https://dejure.org/1981,495)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 (https://dejure.org/1981,495)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 24/81 (https://dejure.org/1981,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 13
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81
    Dies folgt aus ihrem übergeordneten sozialen Schutzzweck, nämlich den Arbeitslosen vor den Folgen einer unbegründeten Arbeitsablehnung - Sperrzeit - zu warnen (vgl BSG SozR 4100 5 119 Nrn 3, 5, 9, 13; Urteil des Senats vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 2/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    4100 5 119 Nr F; Urteil vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 2/80 »).

    Als formale und zwingende Bedingung für den Eintritt des Erfolgs "Sperrzeit" muß sie deshalb mit jedem einzelnen Vermittlungsangebot erneut erfüllt werden, und zwar in einem eindeutigen zeitnahen und sachlichen Zusammenhang (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 2/80 -).

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81
    Nach den Feststellungen des LSG hat der Kläger zwar nach Entstehung seines Anspruchs auf Anschluß-Alhi (22. Oktober 1975) bereits einmal Anlaß für den Eintritt einer Sperrzeit von vier Wochen (ab 14. August 1977) gegeben und hierüber den bestandskräftigen Bescheid vom 29. August 1977 erhalten, der damit als rechtsmäßig anzusehen ist (vgl BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 5 119 Nr. 5).

    Dies alles hat der Senat bereits entschieden (vgl BSGE 4h, 71, 73 = SozR 4100 5 119 Nr. 3; BSGE 47, 101, 105 ff : SozR 10.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Im Übrigen gilt - entsprechend den zu den unterschiedlichen Sperrzeittatbeständen entwickelten Grundsätzen (BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18) - für die Rechtsfolgenbelehrung inhaltlich, dass sie konkret, verständlich, richtig und vollständig sein muss.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Dabei hat das BSG den zwingenden formalen Charakter der Rechtsfolgenbelehrung betont und dies aus dem übergeordneten sozialen Schutzzweck abgeleitet, den Arbeitslosen vor den Folgen einer Pflichtverletzung (insbesondere einer sperrzeitbegründenden Arbeitsablehnung) zu warnen (vgl BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18 S 87 mwN).

    Die ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung ist in jedem Einzelfall zwingende Voraussetzung für die Absenkung des Alg II nach § 31 Abs. 1 SGB II. Entsprechend dem formalen Ordnungscharakter der Rechtsfolgenbelehrung kommt es nicht auf das Kennen oder Kennenmüssen der Rechtsfolgen beim Leistungsberechtigten an, sondern nur auf das formell ordnungsgemäße Handeln der Behörde (BSGE 53, 13, 16 = SozR 4100 § 119 Nr. 18 S 88 f).

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