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   BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 3/83   

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https://dejure.org/1984,3556
BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 3/83 (https://dejure.org/1984,3556)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 7 RAr 3/83 (https://dejure.org/1984,3556)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 3/83 (https://dejure.org/1984,3556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Einarbeitungszuschuss - Förderung für Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einarbeitung eines Arbeitnehmers - Förderung durch Einarbeitungszuschuß - Förderungshöchstdauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    bb) § 49 AFG dient im Gegensatz zu §§ 91 ff. AFG weder der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten noch der Finanzierung von Arbeitsplätzen, sondern soll den Nachteil ausgleichen, den der Arbeitgeber dadurch erleidet, daß der Arbeitnehmer während der Einarbeitung nur eine Minderleistung erbringt (vgl. BSG Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 3/83 - NZA 1984, 333, 334, zu II der Gründe).

    Schon aus dem Zweck des Einarbeitungszuschusses ergibt sich, daß die Einarbeitung des Arbeitnehmers nur dann gefördert werden kann, wenn bei ihm das Erreichen der vollen Arbeitsleistung nach Ablauf der Einarbeitungszeit zu erwarten ist (vgl. BSG Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 3/83 -, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 27.01.1988 - L 6 Ar 1075/87

    Einarbeitungszuschuß; Arbeitgeber; Entgeltzahlung; Dauer; Höhe; Beschränkung;

    Aus dem Wort "kann" folgt, daß die Gewährung der Einarbeitungszuschüsse in das Ermessen der Beklagten gestellt ist, die sachgerechte Ausübung dieses Ermessens jedoch in vollem Umfange durch die Gerichte nachprüfbar (hierzu unter anderem BSG, Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 3/83 sowie Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 6/82) ist.

    Der Einarbeitungszuschuß wird zwar dem Arbeitgeber gewährt, die Leistung dient jedoch weder dazu, den Arbeitgeber zu fördern, noch dient sie dazu, den einzuarbeitenden Arbeitnehmer möglicherweise besserzustellen als einen eingearbeiteten Arbeitnehmer, der tariflichen Lohn enthält (so auch BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 3/83 und Landessozialgericht Niedersachsen a.a.O.).

  • SG Duisburg, 12.05.2010 - S 41 (36) AS 10/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sofern darüber hinausgehend zur Erfüllung des Tatbestandes des § 217 SGB III noch zu prüfen ist, ob in der Person des Arbeitnehmers (hier also des Herrn Albrecht) ein Vermittlungshemmnis vorlag (vgl. hierzu z.B. Bundessozialgericht - BSG - Urteile vom 22.2.1984 und 16.2.1983, Az. 7 RAr 3/83 und 7 RAr 6/82), lässt die Kammer dies dahin stehen.
  • LSG Hessen, 27.01.1988 - L-6/Ar-1075/87

    Höhe und Dauer des Einarbeitungszuschusses

    Die Gewährung des Einarbeitungszuschusses ist in das Ermessen der BA gestellt (vgl BSG vom 22.2.1984 - 7 RAr 3/83 = SozR 4100 § 49 Nr. 3).
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