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   BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82   

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https://dejure.org/1982,13877
BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82 (https://dejure.org/1982,13877)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 7 RAr 31/82 (https://dejure.org/1982,13877)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 7 RAr 31/82 (https://dejure.org/1982,13877)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82
    Ein solcher Fall wird in der Regel nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer insoweit überfordert ist, d.h., wenn ihm die Arbeit im Hinblick auf den geringen Grad seines Leistungsvermögens billigerweise nicht angesonnen werden kann (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 3 = BSGE 44, 71, 75; Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Kommentar zum AVAVG, Rd.Nr. 26 zu § 78).

    Zutreffend hat das LSG entgegen der Auffassung des Klägers auch darauf abgestellt, daß die Grundsätze, die der Senat zur Ablehnung eines Arbeitsangebotes zu § 119 Abs. 1 Nr. 2 AFG unter dem Gesichtspunkt der bisherigen beruflichen Qualifikation des Arbeitslosen entwickelt hat (vgl. BSGE 44, 71 = SozR § 119 Nr. 3; SozR 4100 § 119 Nrn. 4 und 9), nicht schematisch auf die Fälle übertragen werden können, in denen ein Arbeitsloser sein Arbeitsverhältnis aufgelöst hat.

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82
    Der Sperrzeit liegt die Erwägung zugrunde, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risiken wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 14).
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82
    Der Sperrzeit liegt die Erwägung zugrunde, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risiken wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 14).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Die übereinstimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-) Versichertengemeinschaft stehen, die sich ihrerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S 107).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Dem stehen nicht die in der Entscheidung des Senats zu § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG geäußerten Überlegungen entgegen, daß auf die Fälle der Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses die zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Sperrzeitereignis: Ablehnung einer angebotenen Arbeit) entwickelten Zumutbarkeitskriterien nicht schematisch überragen werden können (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21 S 105).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Die Unterwertigkeit der aufgegebenen Beschäftigung rechtfertige die vorzeitige Aufgabe nicht (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21).

    Es liegt eine andere Ausgangslage vor; denn im Falle des § 119 Abs. 1 Nr. 2 AFG ist der Versicherte bei der Ablehnung des Arbeitsangebotes bereits arbeitslos; im Falle des § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG hat er sich hingegen schuldhaft arbeitslos gemacht (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21).

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

    Denn der Sperrzeit liegt die Erwägung zugrunde, dass sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risiken wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 31/82 - SozR 4100 § 119 Nr. 21 = juris Rdnr. 11 m. w. N.).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 70/88

    Sperrzeit bei Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Schon darin liegt eine andere Ausgangslage, die andere Lösungen rechtfertigt (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03

    Arbeitslosenversicherung

    Diese beruht auf dem Grundgedanken, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21 m. w. N.).
  • SG Marburg, 16.12.1999 - S 5 AL 403/99
    Die Sperrzeit soll die Gemeinschaft der Beitragszahler davor schützen, dass das Risiko der Arbeitslosigkeit manipuliert wird, indem sie dem Arbeitslosen einen Teil der Aufwendungen aufbürdet, die er der Versichertengemeinschaft bzw. Allgemeinheit durch sein Verhalten verursacht (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21 S. 104).
  • LSG Bayern, 23.10.1998 - L 8 AL 398/97

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) und Voraussetzungen für den Eintritt einer

    Denn als unbestimmter Rechtsbegriff ist dieser Begriff im AFG nicht definiert und jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeit zu bestimmen (vgl. dazu BSG vom 09.12.1992, SozR 4100 § 119 Nr. 21, S.104; BSG vom 25.04.1990, SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 = NZA 1990, 791).
  • SG Stade, 19.05.2010 - S 28 AS 357/10
    Die überein-stimmende Rechtfertigung für die Einbeziehung beider Personengruppen liegt darin, dass sie aufgrund der zurückgelegten Versicherungszeiten in einem Rechtsverhältnis zur (Arbeitslosen-)Versichertengemeinschaft stehen, die sich ih-rerseits typisierend gegen den Risikofall der Arbeitslosigkeit zur Wehr setzt, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten oder an deren Behebung er nicht in der gebotenen Weise mitwirkt (BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 31/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 21 S. 104; BSG, Urteil vom 25.4.1990 - 7 RAr 106/89, BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983 - 1 BvR 1239/82 = SozR 4100 § 119 Nr. 22 S. 107).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 492/04
    Es ist zwar richtig, dass die Grundsätze, die für die Ablehnung von Arbeitsangeboten gelten, nicht schematisch und uneingeschränkt auf die Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen zu übertragen sind, wie z. B. früher im Hinblick auf die berufliche Qualifikation entschieden wurde (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21).
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