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   BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80   

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https://dejure.org/1982,6605
BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80 (https://dejure.org/1982,6605)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 7 RAr 50/80 (https://dejure.org/1982,6605)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 7 RAr 50/80 (https://dejure.org/1982,6605)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Der § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG läßt zwar in Ausnahme von der auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Regel, daß die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels für jeden prozessualen Anspruch gesondert zu prüfen ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der Bezugszeiten verschiedener prozessualer Ansprüche auf gleichartige wiederkehrende Leistungen zu (BSGE 11, 102; 108 a SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 1; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 72/80

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Besteht nach der materiell-rechtlichen Gestaltung der Rechtslage ein Zusammenhang zwischen den in Streit stehenden wiederkehrenden Leistungen derart, daß sie im wesentlichen auf demselben Rechtsverhältnis (Stammrecht) beruhen bzw. denselben Entstehungsgrund haben, so kann es hinsichtlich der geforderten Beschwer, die auf die Bezugsdauer abstellt, keinen Unterschied machen ob, diese Leistungen durch einen oder mehrere prozessuale Ansprüche geltend gemacht werden müssen oder ob die streitigen Bezugszeiten durch unstreitige Bezugszeiten unterbrochen sind (vgl. hierzu zuletzt BSG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 72/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 12.06.1964 - VII C 146.63

    Ausgleichsabgaben und- leistungen

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Hierbei läßt der Senat dahingestellt, ob es bereits an den Merkmalen eines "Anspruchs" auf eine Leistung i.S. von § 118 AFG deshalb fehlt, weil das APG nicht aufgrund eines formellen Gesetzes gewährt, sondern, nach Maßgabe von Richtlinien erbracht wird, deren gesetzliche Legitimation lediglich darauf beruht, daß im Haushaltsplan - als Bestandteil des Haushaltsgesetzes - entsprechende Mittel eingesetzt und dort eine ausreichende Umreißung der Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen ist (vgl. hierzu BVerwGE 18, 352, 353; zur Problematik des Gesetzesvorbehalts im Subventionsbereich allgemein Ossenbühl in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, S. 57 ff., 60, 80, 185/186).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Ob hiernach eine Zusammenrechnung verschiedener - prozessualer - Ansprüche auf Alg, die durch eine zwischenzeitliche Beschäftigung unterbrochen sind, in Betracht kommt, wenn die - weitere - Gewährung des Alg wegen der geringen Dauer der zwischenzeitlichen Beschäftigung auf die gleiche Anspruchsberechtigung, nämlich die Erfüllung der Anwartschaftszeit i.S. des § 104 AFG zurückzuführen ist, die die Entstehung des vorhergehenden Anspruchs begründet hat (vgl. BSGE 47, 101 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109 = SozR 4100 § 119 Nr. 8), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Ob hiernach eine Zusammenrechnung verschiedener - prozessualer - Ansprüche auf Alg, die durch eine zwischenzeitliche Beschäftigung unterbrochen sind, in Betracht kommt, wenn die - weitere - Gewährung des Alg wegen der geringen Dauer der zwischenzeitlichen Beschäftigung auf die gleiche Anspruchsberechtigung, nämlich die Erfüllung der Anwartschaftszeit i.S. des § 104 AFG zurückzuführen ist, die die Entstehung des vorhergehenden Anspruchs begründet hat (vgl. BSGE 47, 101 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109 = SozR 4100 § 119 Nr. 8), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 158/74

    Ruhegeld und Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Allerdings ist aus dem Umstand, daß § 118 AFG die Ruhensfolge an den äußeren Tatbestand des Zuerkennens einer Versorgungsleistung, nicht an deren Höhe anknüpft, zu schließen, daß es nicht darauf ankommt, daß die zuerkannte Leistung im Einzelfalle den Lebensunterhalt des Beziehers tatsächlich sicherstellt, sondern daß es ausreicht, daß die Leistung ihrer Gesamtkonzeption nach so bemessen ist, daß sie im allgemeinen den Lebensunterhalt des Beziehers deckt (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 33/78

    Beschwerdewert bei Rückforderung - Widerspruch zwischen Urteilsform und

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Nach § 149 SGG kommt es nicht auf den Wert des einzelnen Anspruchs an, sondern auf den Beschwerdewert des Rückforderungsanspruchs insgesamt, der allenfalls durch den angefochtenen Bescheid begrenzt sein kann (vgl. BSG SozR 1500 § 149 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Der § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG läßt zwar in Ausnahme von der auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Regel, daß die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels für jeden prozessualen Anspruch gesondert zu prüfen ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der Bezugszeiten verschiedener prozessualer Ansprüche auf gleichartige wiederkehrende Leistungen zu (BSGE 11, 102; 108 a SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 1; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80
    Der § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG läßt zwar in Ausnahme von der auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Regel, daß die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels für jeden prozessualen Anspruch gesondert zu prüfen ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der Bezugszeiten verschiedener prozessualer Ansprüche auf gleichartige wiederkehrende Leistungen zu (BSGE 11, 102; 108 a SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 1; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Dies gilt auch bei einer Verbindung von Verfahren (§ 113 SGG) und in Fallgestaltungen, in denen innerhalb eines Klageverfahrens mehrere prozessuale Ansprüche ("teilbare Streitgegenstände") im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden (vgl zur gesonderten Prüfung der Statthaftigkeit BSG vom 12.2.1980 - 7 RAr 107/78 - SozR 4100 § 119 Nr. 12 S 51, juris RdNr 16; BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 12; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3).

    Die Bezugszeiträume verschiedener Klageansprüche können dagegen nicht addiert werden, weil der Gesetzgeber des RPflEntG - zur Entlastung der Berufungsgerichte von Bagatellstreitigkeiten - die Beschwer mit der besonderen Regelung des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG ausdrücklich durch die Länge des jeweils streitgegenständlichen Zeitraums zum Ausdruck gebracht hat, für den wiederkehrende Leistungen (Bezugsdauer) im Streit stehen (vgl BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54, juris RdNr 34; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 15; vgl Meyer-Ladewig, NZS 1993, 137, 140; Sommer in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 144 RdNr 34) und insofern keine Abweichung von dem Grundsatz der getrennten Betrachtung verschiedener prozessualer Ansprüche (vgl hierzu unter a) möglich ist.

    Dies ist von der Rechtsprechung des BSG angenommen worden für Ansprüche nach dem SGB III (Alg, Übg), die auf einem einheitlichen Stammrecht beruhen, nicht jedoch für solche Ansprüche auf Alg, denen eine neue Anwartschaft und damit ein neu entstandener Anspruch auf Alg zugrunde liegt (vgl BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10 S 54, juris RdNr 16 mwN; BSG vom 22.3.1989 - 7 RAr 106/88 - juris RdNr 15) .

  • LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11

    Zulassung der Berufung

    Eine Einbeziehung weiterer Bewilligungsabschnitte kommt nicht in Betracht, da jeweils materiell-rechtlich selbstständige, hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen von einander unabhängige Ansprüche auf Sozialleistungen im Streit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 50/80, SozR 4100 § 118 Nr. 10).

    Leistungen beruhen auf demselben Rechtsverhältnis, wenn ihnen derselbe Leistungsfall zu Grunde liegt (BSG, SozR 4100 § 118 Nr. 10), auf den die Einzelansprüche zurückgeführt werden können.

    Leistungen beruhen auf demselben Rechtsverhältnis, wenn ihnen derselbe Leistungsfall zu Grunde liegt (BSG, Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 50/80, SozR 4100 § 118 Nr. 10), auf den die Einzelansprüche zurückgeführt werden können.

    Die Gleichartigkeit der wiederkehrenden Leistungen allein ist kein sachlicher Grund, der eine einheitliche Ermittlung der Beschwer rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 50/80, SozR 4100 § 118 Nr. 10).

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Nicht schon der bloße Anspruch auf Rente bewirkt das Ruhen des Anspruchs auf Alhi; nach dem unmißverständlichen Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 AFG muß ein dort genannter Anspruch zuerkannt sein, um die Ruhenswirkung auszulösen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand Oktober 1985, § 118 Anm. 3; Schönefelder/Kranz/ Wanka, Komm zum AFG, § 118 Rdz. 20).
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