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   BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72   

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BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72 (https://dejure.org/1974,714)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1974 - 7 RAr 51/72 (https://dejure.org/1974,714)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1974 - 7 RAr 51/72 (https://dejure.org/1974,714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsuchender - Interesse am Aufnahme einer Beschäftigung - Bekundung gegenüber dem Arbeitsamt - Umschulung - Lehrkräfte - Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse - Beurteilungsspielraum - Mangel an Arbeitskräften - Behebung auf andere Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 138
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.03.1967 - 7 RAr 19/65

    Zur Eigenschaft, als Arbeitssuchender zu gelten - geistig und körperliche

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 39 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - AVAVG - (vgl. BSG 26, 155) hat als arbeitsuchend jede Person zu gelten, die eine Tätigkeit, für die Arbeitskräfte eingestellt zu werden pflegen, ausüben kann.

    Der Senat hat nämlich zum Begriff des arbeitsuchenden Arbeitnehmers i. S. des § 39 AVAVG ferner entschieden, daß es der Annahme und Führung eines Arbeitsgesuches nicht entgegensteht, wenn das Leistungsvermögen des Arbeitsuchenden eingeschränkt oder vorübergehend aufgehoben ist (BSG 26, 155, 158).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 32/72

    Zur Frage, ob eine Bildungsmaßnahme auf die Interessen eines Betriebes oder

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Daraus folgt, daß entweder die Schulbehörde als Verwaltung im engeren Sinne oder die dieser übergeordneten Stadt Hamburg Träger des bezeichneten Lehrganges ist; beide sind "Betrieb oder Verband" i. S. des § 43 Abs. 2 AFG (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19. März 1974 - 7 RAr 32/72).
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Ob die Eigenschaft des Klägers als Arbeitsuchender i. S. des § 47 AFG allerdings etwa deshalb zu verneinen ist, weil die von ihm angestrebte Tätigkeit nur im Rahmen eines Beamtenverhältnisses ausgeübt werden könnte, kann für den vorliegenden Fall - wie oben bereits ausgeführt - dahingestellt bleiben; denn selbst wenn man alle Voraussetzungen des § 47 AFG i.V.m. der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 18. Dezember 1969 (ANBA 1970, 85 - AFuU 1969 -) als erfüllt ansieht und der Kläger seine Eignung für die Fachlehrertätigkeit durch das vom LSG festgestellte Bestehen der Abschlußprüfung dargetan hat (§ 36 AFG; vgl. Urteil des Senats vom 19. März 1974 - 7 RAr 9/73 -), steht seinem Förderungsanspruch der Ausschlußtatbestand des § 43 Abs. 2 AFG entgegen.
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Für diese Betrachtung ist es unerheblich, daß mit der beruflichen Umschulung möglicherweise ein beruflicher Aufstieg verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. insbes. Urteil von 21. Mai 1974 - 7 RAr 15/72 -).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Die allgemeinen Grundsätze über die Nachprüfbarkeit von Ermessenshandlungen der Verwaltung im Rahmen von Bestimmungen, in denen unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, können unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (GmS - OGB - 3/70, BGHZ 58, 399) nur Anwendung finden, wenn es sich insgesamt um eine Ermessensvorschrift handelt, aus der Rechtsansprüche nicht hergeleitet werden können.
  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Wie für den Bereich von Kannleistungen (vgl. ESG 27, 287, 293; 31, 83, 84; 34, 269, 270) hat das Bundessozialgericht (ESG) auch für den Bereich von Rechtsanspruchsnormen der Verwaltung bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs in bestimmten Fällen einen gewissen Beurteilungsspielraum zugebilligt, der hinsichtlich der Einhaltung seiner Grenzen vom Gericht überprüft werden kann (vgl. BSG 17, 79, 84; 19, 123, 127; 20, 73, 77; 23, 206, 208).
  • VG Berlin, 25.10.1972 - I A 69.72

    Anspruch auf Zuerkennung des Grundbetrages und die Gewährung einer zusätzlichen

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt den Standpunkt, daß der Verwaltung in der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei Rechtsanspruchsnormen in bestimmten Fällen ein eigenständiger Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwG, Bd. 39 S. 197, 204 ff; vgl. auch VG Berlin in DVBl 1974, 375. Zum Schrifttum hierzu vgl. Bachhoff zur Frage der Abgrenzung von Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriff, JZ 1955, 97; derselbe auch in JZ 1972, 641; ferner Wolff, Verwaltungsrecht I, 8. Aufl., 179 ff; Ossenbühl, DÖV 1972, 401; DVBl 1974, 309).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt den Standpunkt, daß der Verwaltung in der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei Rechtsanspruchsnormen in bestimmten Fällen ein eigenständiger Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwG, Bd. 39 S. 197, 204 ff; vgl. auch VG Berlin in DVBl 1974, 375. Zum Schrifttum hierzu vgl. Bachhoff zur Frage der Abgrenzung von Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriff, JZ 1955, 97; derselbe auch in JZ 1972, 641; ferner Wolff, Verwaltungsrecht I, 8. Aufl., 179 ff; Ossenbühl, DÖV 1972, 401; DVBl 1974, 309).
  • BFH, 07.07.2016 - III R 19/15

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei

    Im Rahmen der Arbeitsvermittlung ist jede Person als Arbeitsuchender anzusehen, die --ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe sie bisher beschäftigt gewesen ist-- gegenüber dem Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) den Willen bekundet, in der Zukunft auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 24. September 1974  7 RAr 51/72, BSGE 38, 138, unter II.).

    Der Annahme und Führung eines Arbeitsgesuches steht es nicht entgegen, wenn das Leistungsvermögen des Arbeitsuchenden eingeschränkt oder vorübergehend aufgehoben ist (BSG-Urteil in BSGE 38, 138, unter II., m.w.N.; Becker in Eicher/Schlegel, a.a.O., § 15 Rz 37, m.w.N.; Timme in Hauck/Noftz, SGB III Arbeitsförderung, K § 15 Rz 7, m.w.N., und Gutzler in Mutschler/ Schmidt-De Caluwe/Coseriu, Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung, Großkommentar, 5. Aufl., § 15 Rz 18, m.w.N.).

  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73

    Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche

    Eine Umschulung, die nach Dauer, Form und Inhalt ebenso wie eine Erstausbildung für diesen Beruf stattfindet, wird grundsätzlich nicht von der Ausschlußvorschrift des AFG § 43 Abs. 2 erfaßt (Ergänzung zu BSG 24.09.1974 7 RAr 51/72 = BSGE 38, 138).

    Wie der Senat bereits mehrfach, entschieden hat (vgl. BSGE 38, 138 = SozR 4100 § 43 Nr. 9, BSG in SozR 4460 § 3 Nr. 4), umfaßt, der Begriff des Arbeitsuchenden im Sinne des § 47 AFG jedenfalls auch den in § 13 AFG beschriebenen Personenkreis.

    Ob eine Maßnahme auf die Interessen eines Betriebes oder Verbandes ausgerichtet ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats vor allem aus der entsprechenden Auswahl des Teilnehmerkreises, dem Inhalt der Schulung und dem besonderen Ausbildungsziel (vgl. u. a. Urteile vom 19. März 1974 - 7 RAr 32/72 -, vom 24. September 1974 - 7 RAr 34/74 - und 7 RAr 62/73 -, ferner BSGE 37, 172 für den Bereich der beruflichen Fortbildung; sowie Urteil vom 17. Dezember 1974 - 7 RAr 50/72 - und BSGE 38, 138 für den Bereich der beruflichen Umschulung).

    Dabei ist das Merkmal eines bestimmten Personenkreises in den Fällen, in denen sich Außenstehende für die Maßnahme bewerben oder angeworben werden, von der Zielsetzung des Bildungsganges her zu bestimmen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1974 - 7 RAr 50/72 und BSGE 38, 138).

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Die Beurteilungsermächtigung knüpft jedoch regelmäßig an das Vorhandensein unbestimmter Rechtsbegriffe an, für deren Auslegung der Verwaltung ein nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl BSGE 38, 138, 143 ff [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 282, 289 [BSG 17.12.1974 - 7 RAr 17/73] = SozR 4100 § 42 Nr. 5; Gagel, Komm z AFG, Vorbem zu § 33, RdNrn 26 ff; Eyermann-Fröhler a.a.O., RdNrn 9 ff zu § 114; Kopp a.a.O., RdNrn 23 ff zu § 114; Redeker/von Oertzen, a.a.O., Anm 10 ff zu -§ 114; s ferner Brackmann" Handbuch der Sozialversicherung, S 238 w I ff).
  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt dies sogar in bestimmten Fällen dann, wenn der unbestimmte Rechtsbegriff in einer Rechtsanspruehsnorm enthalten ist (BSGE 38, 138, 143 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5; BSGE 43, 153, 158 ff. = SozR 4100 § 19 Nr. 2).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Bei dem "besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse" handelt es sich damit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Beklagten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 43 Anm 8.3; Gagel, aaO, § 43 Rz 14 mwN).

    Konsequenz hieraus ist es, daß der Beklagten zum einen ein Freiraum bei der gemäß § 39 AFG zulässigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zuzubilligen ist, wie der Senat schon früher betont hat (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18).

  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 7/83

    Krankenhausarzt - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche

    Insoweit ist die Annahme eines Beurteilungsspielraums (vgl dazu BSGE 38, 138, 143 mwN; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage, 5 7 RdNr 20 ff mwN) gerechtfertigt, so daß die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen, die sich im Rahmen der ungefähren Richtigkeit halten, als rechtmäßig angesehen werden müssen.

    wendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 38, 138, 1U3 f : SozR M100 5 M3 Arbeitsförderungsgesetz -AFG- Nr. 9; BSGE MO, 1, 5 : SozR H1OO % 36 AFG Nr. 7).

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    aa) Die gerichtliche Kontrolle ist zwar bei Annahme eines Beurteilungsspielraums auf die Frage beschränkt, ob die Beklagte von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet hat; sie muß aber ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, daß die Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 und SozR 4100 § 43 Nr. 9 mwN; s auch Kopp, VwVfG, RdNr 21 zu § 39 mwN).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 50/86

    Verzinsung - Beitragsforderung - Stundung

    Ein der gerichtlichen Überprüfung entzogener Beurteilungsspielraum kann der Beklagten nicht zugebilligt werden, weil hierbei eine besondere zu einer "Einschätzungsprärogative" führende Sachkunde oder Sachnähe erforderlich wäre, die ihr nicht zukommt (vgl hierzu BSGE 38, 138, 144 und BSG SozR 4100 § 19 Nr. 2).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein .richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, Verwaltung ob die die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSGE 38, 138, 143 ff SozR A1OO % A3 Nr. 9 mwN; Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 :.
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Ar 820/78

    Eingliederungsbeihilfe; Vermittelbarkeit; Verfügbarkeit; Unterbringung;

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92

    Maßnahme der beruflichen Bildung - Beurteilung der Erfolgsaussicht Behinderter -

  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 13/83
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90

    Vermittlung von Künstlern

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 2392/01

    Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79

    Ergänzende Leistung zur Rehabilitationsklageart

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
  • BSG, 04.11.1975 - 7 RAr 3/74

    Zweckmäßigkeit der Förderung einer beruflichen Umschulung iSv AFG § 36

  • LSG Sachsen, 28.04.2014 - L 3 AL 101/13

    Notwendige Beiladung des Jobcenters im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 2/83

    Widerruf der Beteiligung - Leitender Krankenhausarzt - Gerichtliche

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

  • LSG Hessen, 05.12.1984 - L 7 Ka 632/83
  • LSG Hessen, 05.12.1984 - L 7 Ka 498/83
  • SG Dresden, 07.06.2006 - S 15 KA 23/03

    Ermächtigung zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern in der

  • BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 1/83
  • BSG, 22.11.1977 - 12 RAr 40/76

    Auch Kirchen und ihre Organisationen können als Zweckträger von Bildungsmaßnahmen

  • BSG, 16.12.1976 - 12 RAr 9/76

    Förderung einer Umschulungsmaßnahme bzw. einer Sonderausbildung zum Sportlehrer

  • BSG, 06.03.1975 - 7 RAr 66/72

    Zweckmäßigkeit einer Umschulung im allgemeinen und beim Techniker zum Lehrer

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 70/72

    Zur Frage, ob eine Umschulung vom Zahnradfräser zum Fachlehrer für den

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