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   BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96   

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BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96 (https://dejure.org/1996,1204)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1996 - 7 RAr 56/96 (https://dejure.org/1996,1204)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1996 - 7 RAr 56/96 (https://dejure.org/1996,1204)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 378
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Doch können verfahrensrechtliche Regelungen im Einzelfall ihrer Bedeutung und ihres Gewichtes wegen in gleichem Maße schutzwürdig sein wie Besitzstände des materiellen Rechts (BVerfGE 63, 343, 359).

    Ebenso verletzt ein Rechtshilfevertrag, der die Vollstreckungsmöglichkeit auch für solche (ausländischen) Abgabenbescheide vorsieht, die vor seinem Inkrafttreten bestandskräftig geworden sind, nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 63, 343, 357 f).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Diese Frist, die der Rechtssicherheit dient (BSGE 66, 204, 209 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1), beginnt erst zu laufen, wenn die Rücknahme bzw Aufhebung keine weiteren Ermittlungen mehr erfordert; erst dann darf der Leistungsempfänger davon ausgehen, daß die Behörde den rechtsfehlerhaften Bescheid innerhalb eines Jahres nicht mehr revidiert (BSGE 74, 20, 26 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Dies ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen der Fall (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Diese Frist, die der Rechtssicherheit dient (BSGE 66, 204, 209 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1), beginnt erst zu laufen, wenn die Rücknahme bzw Aufhebung keine weiteren Ermittlungen mehr erfordert; erst dann darf der Leistungsempfänger davon ausgehen, daß die Behörde den rechtsfehlerhaften Bescheid innerhalb eines Jahres nicht mehr revidiert (BSGE 74, 20, 26 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    So bleibt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel - trotz gesetzlich (neu) festgelegten Rechtsmittelausschlusses - zulässig, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (BVerfGE 87, 48, 62 ff).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Dem kann der Kläger nicht mit Erfolg entgegenhalten, vorliegend sei die durch den Vergleich vom 21. Juli 1993 vereinbarte Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende maßgebend, da die Rechtslage hinsichtlich der Kündigungsfristen für Angestellte aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua - (NJW 1990, 2246) unklar gewesen sei.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Auf der anderen Seite verstößt die Verlängerung von (nicht abgelaufenen) Verjährungsfristen für die Verfolgung von Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 25, 269, 291).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Eine Abfindung wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht, wenn zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nrn 5, 6 und 10; BSGE 76, 294, 296 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Aus denselben Erwägungen findet die zum 1. Januar 1993 in Kraft getretene Neuregelung über die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Behörden sowie der Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 193 Abs. 4 Satz 2 SGG) nur auf solche Klagen bzw Rechtsmittel Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1992 erhoben bzw eingelegt worden sind (BSGE 72, 148, 156 ff = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
    Die Bewilligung des Alg ab 14. August 1993 erfolgte durch einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1; BSG, Urteile vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 12. September 1996 - 7 RAr 54/95 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 24/95

    Ruhen des Leistungsanspruches wegen Erhalts oder Beanspruchung einer Abfindung,

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 54/95
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Soweit die Kläger - sinngemäß - eine Härte darin erkennen, dass (ihr Vorbringen als zutreffend unterstellt) die Überzahlung vorliegend allein durch eine fehlerhafte Arbeitsweise der BA eingetreten ist und dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln zu dem Zufluss von Einkommen im Juli 2007 geführt hat, weist der Senat darauf hin, dass solche Sachverhalte im Verhältnis zum Leistungsempfänger ausschließlich bei einer Entscheidung über den Erlass der aus dem Bescheid der BA vom 9.8.2007 begründeten Erstattungsforderung (vgl § 76 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) Berücksichtigung finden (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 94) .
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Die vom 11. (Urteil vom 20.2.1991 aaO) und vormaligen 7. Senat (Urteil vom 21.7.1988 aaO) aufgeworfene Rechtsfrage stellt sich demnach im Recht der Arbeitsförderung nicht mehr; sie ist durch die Rechtsentwicklung überholt (vgl BSG Urteil vom 28.11.1996 - 7 RAr 56/96 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 93) .
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Rechtsgrundlage für den Bescheid vom 25. Juli 1995, mit dem die Ausgangsbescheide über die Bewilligung von Alg (16. Juli 1993) und die Bewilligung von Uhg (12. April 1994) teilweise zurückgenommen worden sind, ist § 45 SGB X iVm § 152 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (idF, die § 152 AFG durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms - 1. SKWPG - vom 21. Dezember 1993, BGBl I 2353, erhalten hat; vgl zur Anwendung dieser Gesetzesfassung auf Rücknahmebescheide, die nach dem 1. Januar 1994 ergangen sind BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13, S 92 f; vgl im folgenden unter 1).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 oder Nr. 4 SGB X gegeben sind, ist für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich, nicht dagegen die vom LSG behandelte Frage, ob § 152 Abs. 3 AFG in der ab 1. Januar 1994 geltenden Fassung (nF) auch in Übergangsfällen zur Anwendung kommt (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur

    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Betracht kommt, wenn erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht zum "Wegfall", sondern nur zum "Ruhen" des Anspruchs führt (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91 f mwN; BSG Urteile vom 26.8.1994 - 13 RJ 29/93 - VersorgVerw 1995, 31, Juris RdNr 26, und vom 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R - USK 98180, Juris RdNr 23) oder wenn nachträglich eine höhere einkommensähnliche Sozialleistung gewährt wird, die den Bezug der empfangenen Leistung ausschließt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2 S 3 f, Anspruch auf - zurückgefordertes - Pflegegeld neben dem Anspruch auf Verhinderungspflege).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

    Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, für alle Aufhebungsbescheide, die nach dem 31. Dezember 1993 ergangen sind bzw ergehen (Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 56/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Anwendbarkeit des § 152 Abs. 3 AFG , der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) bereits in Kraft getreten war, folgt, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 1996 ( 7 RAr 56/96, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, sowohl aus Wortlaut als auch Entstehungsgeschichte und Rechtssystematik der Neuregelung.

    Härtefällen könnte im Einzelfall durch Erlaß der Forderung (vgl. zum Erlaß nur BSG SozR 3-4427 § 5 Nr. 1 m.w.N.) Rechnung getragen werden (BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 56/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Die Rücknahme nach § 152 Abs. 2 AFG nF ist somit unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X stets geboten (vgl hierzu auch BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 92f; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 16f und Nr. 8 S 23f).

    Evtl Härten kann die Verwaltung gemäß § 152 Abs. 5 AFG begegnen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 94).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 AS 5392/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückforderung

    Das BSG hat ausgeführt: " Soweit die Kläger - sinngemäß - eine Härte darin erkennen, dass (ihr Vorbringen als zutreffend unterstellt) die Überzahlung vorliegend allein durch eine fehlerhafte Arbeitsweise der BA eingetreten ist und dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln zu dem Zufluss von Einkommen im Juli 2007 geführt hat, weist der Senat darauf hin, dass solche Sachverhalte im Verhältnis zum Leistungsempfänger ausschließlich bei einer Entscheidung über den Erlass der aus dem Bescheid der BA vom 9.8.2007 begründeten Erstattungsforderung (vgl § 76 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) Berücksichtigung finden (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 94) " (BSG v. 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R = juris RdNr. 26).
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Die bei objektiver Betrachtung "richtige" ordentliche Kündigungsfrist ist unbesehen etwaiger (irrtümlicher) subjektiver Vorstellungen der Arbeitsvertragsparteien über die Kündigungsfristen zugrunde zu legen (BSG vom 25.10.1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 4100 § 117 Nr. 26 S 141; BSG vom 28.11.1996 - 7 RAr 56/96 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91).
  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 7/97

    Arbeitslosengeld, Rücknahme einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung

    Mit Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 56/96 - habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß § 152 Abs. 3 AFG in der seit dem 1. Januar 1994 geltenden Fassung auf alle Aufhebungsbescheide anzuwenden sei, die ab 1. Januar 1994 ergingen.

    Damit richtet sich die Rücknahme einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung, wie das BSG zuvor bereits zur Aufhebung der Leistungsbewilligung nach § 152 Abs. 3 AFG iVm § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X entschieden hatte (SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 und § 152 Nr. 8), grundsätzlich nach der Rechtslage zur Zeit des das Verwaltungsverfahren beendenden Widerspruchsbescheids.

    Die Anwendung des § 152 Abs. 2 AFG enthält, wie der Senat im Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - bereits dargelegt hat, keine echte Rückwirkung auf vor dem Inkrafttreten des 1. SKWPG abgeschlossene Sachverhalte und ist auch im übrigen verfassungsgemäß (vgl ferner BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 und § 152 Nr. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1547/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts für die

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 111/99 R

    Arbeitslosenhilfe für Stipendiaten

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B

    Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme, grobe Fahrlässigkeit, Ermessen

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 7 AS 4399/13
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 9 AL 7/03

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Anwendbarkeit von § 48 SGB X beim

  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96

    Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim

  • LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 571/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - vorgezogenes Altersruhegeld für weibliche

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2005 - L 7 AL 11/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 7 AL 441/01
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2012 - L 12 AL 3203/11
  • SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1343/08

    Erzielung von zu versteuernde Kapitalerträge aus der Auflösung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - L 12 AL 1252/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 11 AL 39/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2005 - L 7 AL 14/02
  • SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1344/08

    Erzielung von zu versteuernden Kapitalerträgen aus der Auflösung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2003 - L 7 AL 44/01
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