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   BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78   

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https://dejure.org/1979,16489
BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78 (https://dejure.org/1979,16489)
BSG, Entscheidung vom 04.09.1979 - 7 RAr 58/78 (https://dejure.org/1979,16489)
BSG, Entscheidung vom 04. September 1979 - 7 RAr 58/78 (https://dejure.org/1979,16489)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.11.1960 - 7 RAr 109/58

    Ablehnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den schon nach früherem Recht anerkannten Grundsatz klarstellen, daß ein und dieselbe Beschäftigung nicht mehrmals zur Erfüllung einer Anwartschaft dienen kann (vgl BT-Drucks v/2291, Begründung zu 5 95 Abs. 3 2.Halbsatz - s 80 - ferner BSG SozR Nr. 5 zu @ 90 AVAVGund Schönefelder/Kranz/ Wanka, aaO, Anm 9 zu 5 104 sowie Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm 9 zu 5 104, beide unter Hinweis auf BSGE 13, 155 = SozR Nr. 3 zu 5 85 AVAVG).
  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 54/69

    Arbeitslosengeld - Bemessungsgrundsätze - Versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78
    vom 17. März 1972 - 7 RAr 54/69- - Hennig/Kühl/Heuer, aaO, 5- 112 Anm 6, Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, @ 112 Anm5).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Diese Vorschrift bedeutet, daß der Bemessung des Alg nur Entgelte aus solchen Beschäftigungen zugrunde gelegt werden dürfen, durch die die Anwartschaftszeit i.S. von § 104 AFG erfüllt wird, weil nur dann ein Anspruch i.S. von § 112 Abs. 3 AFG zur Entstehung gelangt sein kann (BSG, Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 58/78 -).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Insoweit handelt es sich nicht um eine Tatbestands-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 58/78 -, Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit Rechtsprechung - Dienstbl BA R - Nr. 2546a zu § 112 AFG; Eckert in GK-AFG, Stand September 1988, § 112 RdNr 61;.
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 61/80

    Zwischenbeschäftigung während eines Arbeitslosengeld-Bezuges

    Diese Vorschrift bedeutet für das Alg, daß der Bemessung nur Entgelte aus solchen Beschäftigungen zugrunde gelegt werden dürfen, durch die die Anwartschaftszeit iS von 9 104 AFG erfüllt wird, weil nur dann ein Anspruch iS von Q 112 Abs. 3 AFG zur Entstehung gelangt sein kann (9 100 Abs. 1 AFG; vgl Bundessozialgericht -BSG- vom 4. September 1979 - 7 RAr 58/78 -).
  • LSG Bayern, 31.03.2005 - L 11 AL 85/04

    Zeitpunkt der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Entstehen eines

    Es fehlt insoweit bereits an einer neuen Anwartschaftszeit (§ 123 SGB III), denn die neue Rahmenfrist (mindestens 12 Monate, § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) reicht nicht in die vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Kläger eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte (§ 124 Abs. 2 SGB III; BSG Urteil vom 04.09.1979 - 7 RAr 58/78).
  • LSG Hessen, 27.07.1983 - L 6 Ar 1296/82

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Verzicht auf Sozialleistungen;

    Ein neuer Anspruch entsteht nur dann, wenn auch eine neue Anwartschaft begründet worden ist (Henning-Kühl-Heuer Anm. 7 zu § 106 AFG; BSG Urt. v. 4.9.1979 - 7 RAr 58/78 = Dienstblatt C Nr. 2546a AFG § 102).
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