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   BSG, 22.10.1971 - 7 RAr 61/69   

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https://dejure.org/1971,2434
BSG, 22.10.1971 - 7 RAr 61/69 (https://dejure.org/1971,2434)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1971 - 7 RAr 61/69 (https://dejure.org/1971,2434)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 (https://dejure.org/1971,2434)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 15.02.1971 - BT-Drs VI/1858
    Auszug aus BSG, 22.10.1971 - 7 RAr 61/69
    die im Betrieb zusammengefaßten Arbeitnehmer - , sich ken- 1enzulernen" ihre Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam für ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einzutreten" Sofern eine staat]-iche Überxachung nicht funktioniert9 können sie viel unauffalliger als Arbeitnehmer in den Betrieben beschäftigt werdeno Sie sind daher besonders der Gefahr wirtschaftlicher Benachteiligung ausgesetzt (vgl Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts" 7"Auflo" Bd"l" % 10 I 2 - Bo 575 Maus9 HAG° 2°Auflo, Einleitung 8" 26; Richter" Handbuch für Heimarbeit S" 54; BT-Drucks° VI/1858 und VI /2278)° Die soziologischen Veränderungen in der Indust?iegesellschaft können es somit rechtfertigen" im geschäftlichen Verkehr eine qualifizierte und weniger manuell und mechanisch bestimmte Tätigkeit als typische Heimarbeit anzusehen wenn angesichts der gewandelten Bedingungen in der lndustriegesellschaft die Lage solcher Arbeitskräfte sie-ebenso schutzbedürftig erscheinen läßt, wie das unter den vorgenannten Voraussetzungen schon für qq.
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts erfasste das Merkmal "gewerblich" Tätigkeiten, die denen eines gewerblichen Arbeiters entsprachen, sowie bestimmte Formen der Angestelltentätigkeit, soweit sie nach der Verkehrsanschauung als "gewerbliche Arbeiten" angesehen wurden (zB einfache "Büroheimarbeiten", wie das Schreiben von Adressen, Abschreibarbeiten oder die Tätigkeit einer Phonotypistin; vgl. BAG 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245; BSG 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 -) .
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit

    Dem Anwendungsbereich des HAG (a.F.) unterfielen damit auch "Büroheimarbeiten", wie das Schreiben von Adressen, Abschreibarbeiten oder die Tätigkeit einer Phonotypistin (vgl. BAG Urteil vom 10. Juli 1963, BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG; BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07

    Sozialversicherungspflicht - Telefonistin - Heimarbeit - abhängige Beschäftigung

    Auch das BSG (Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 = SozR Nr. 1 zu § 194 AVAVG) hat ausdrücklich betont, dass die Heimarbeit keine Tätigkeit voraussetze, die nur der Herstellung, Bearbeitung oder Verpackung von Waren diene.
  • BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86

    Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von

    Bereits zu diesem Merkmal haben das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. Juli 1963 - 4 AZR 273/62 - BAGE 14, 245 = AP Nr. 3 zu § 2 HAG mit Anmerkung von Maus) und das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 22. Oktober 1971 - 7 RAr 61/69 - AP Nr. 7 zu § 2 HAG) entschieden, daß es ausreicht, wenn die Tätigkeit auf eine gewisse Dauer angelegt und auf Bestreitung des Lebensunterhalts ausgerichtet ist.
  • SG Münster, 28.08.2018 - S 24 BA 51/18
    Die Tätigkeit der Heimarbeiter selbst ist nicht auf gewerbliche Bereiche beschränkt (BSG, Urteil vom 22.10.1971, Az.: 7 RAr 61/69, juris, Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 4 KR 134/09
    Die Tätigkeit der Heimarbeiter selbst ist nicht auf gewerbliche Bereiche beschränkt (BSG v. 22.10.1971 - 7 RAr 61/69 - juris Rn. 15).
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