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   BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 63/77   

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https://dejure.org/1979,4216
BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 63/77 (https://dejure.org/1979,4216)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 7 RAr 63/77 (https://dejure.org/1979,4216)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77 (https://dejure.org/1979,4216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wissen - Wissenmüssen - Maßgeblicher Zeitpunkt - Kenntnis vom Empfang der Leistung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 786/03

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit -

    Vor den Gutschriften rechtsfehlerhafter Arbeitslosengeldzahlungen auf seinem Konto darf der Betroffene im Zeitpunkt der Kenntnisnahme (Anschluss an BSG vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77) auch dann nicht die Augen verschließen, wenn er zuvor seiner Mitteilungsobliegenheit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bezüglich seiner Beschäftigungsaufnahme ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Das Wissen oder Wissen-müssen, dass die Leistung nicht zusteht, muss in dem Zeitpunkt bestehen, in dem der Empfänger Kenntnis vom Empfang der Leistung erhält, wenn er seinen Kontostand einschließlich der Gutschrift der fraglichen Leistung erfahren hat (BSG vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77).

    Für die Einwendung des Wegfalls der Bereicherung nach nicht gerechtfertigter Vermögensverschiebung entsprechend § 818 Abs. 3 BGB - allerdings auch nur bei Ausschluss des Bösgläubigkeitstatbestands nach § 819 Abs. 1 BGB -existiert im Sozialrecht keine Rechtsgrundlage (BSG vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77).

  • SG Dortmund, 09.08.2010 - S 32 AS 516/08

    Erstattung von erbrachten Leistungen nach dem SGB II bei vorheriger

    Aufgrund dieser unterschiedlich gearteten Interessenlage und gesetzlichen Konzeption ist es auch allgemein anerkannt, dass die im Rahmen von zivilrechtlichen Bereicherungsansprüchen gemäß § 818 Abs. 3 BGB mögliche Einrede der Entreicherung im Sozialrecht nicht anwendbar ist (BSG, Urteil vom 15.02.1979, Az. 7 Rar 63/77; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.04.2006, Az. L 9 AL 786/03).
  • SG Osnabrück, 06.09.2011 - S 16 AS 1041/10
    Gegen eine solche entsprechende Anwendung wird vorgebracht, dass die Haftungsbeschränkung des § 818 Abs. 3 BGB im Sozialrecht auch nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 09.08.2010, S 32 AS 516/08; zur Frage der Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB siehe: BSG, Urteil vom 15.02.1979, 7 RAr 63/77, ZfSH 1980, 25).

    § 818 Abs. 3 BGB kann deshalb nicht entsprechend angewendet werden, da sich in §§ 45 ff. SGB X bereits ein differenziertes System zum Vertrauensschutz findet (so auch: BSG, Urteil vom 15.02.1979, 7 RAr 63/77, ZfSH 1980, 25).

  • SG Duisburg, 12.12.2017 - S 49 AS 3784/15

    Rückforderung und Erstattung der bewilligten Unterkunftskosten augrund der

    Überwiegend wird - scheinbar unter Bezugnahme auf den Schutzzweck der Aufhebungsvorschriften - davon ausgegangen, dass auf den Zeitpunkt abzustellen ist, an dem Empfänger Kenntnis von der jeweiligen Leistungsauskehr erhalten hat (vgl. BSG, Urt. v. 15.02.1979 - 7 RAr 63/77, juris, Rn. 16 - "Der Kläger hat beim Empfang des Alg von insgesamt 1.328,40 DM gewußt, daß ihm diese Leistung nicht zustand.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AS 2083/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Maßgebend für die Kenntnis oder für das Kennenmüssen seiner Rechtswidrigkeit ist hierbei der Zeitpunkt, in dem der Empfänger Kenntnis von der Auszahlung der Leistung erhalten hat (BSG, Urteil vom 15.02.1979 - 7 RAr 63/77 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 22 R 1957/08

    Beitragszuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Überzahlung,

    Veränderungen durch einschneidende Gesetze - jedenfalls wenn die Gesetzesänderungen vorbereitend öffentlich bekannt gemacht worden sind (so als obiter dictum: BSG, Urteil vom 04. Juli 1989 - 9 RVs 3/88, abgedruckt in SozR 1300 § 48 Nr. 57 = BSGE 65, 185) - können jedoch zurechenbar sein (Schütze in von Wulffen, a.a.O., § 48 Rdnr. 28; Waschull in LPK-SGB X, a.a.O., § 48 Rdnrn. 71 und 72; jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77, abgedruckt in SozR 4100 § 152 Nr. 8; Rüfner in Wannagat, a.a.O., § 48 Rdnr. 58; Freischmidt in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 48 Rdnr. 21; Gregarek in Jahn, SGB X, a.a.O., Rdnrn. 54 und 55, der wohl in Abweichung der dort zitierten Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 04. Juli 1989 - 9 RVs 3/88 wegen des Grundsatzes der formellen Publizität auch eine Pflicht zur Kenntnisnahme der Gesetze und daran anknüpfend Bösgläubigkeit bei entsprechender Pflichtverletzung annimmt).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - L 12 AL 2815/14
    Maßgebend für die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt, in dem die Klägerin als Empfängerin der Leistung Kenntnis von der Auszahlung der Leistung erhalten hat (BSG, Urteil vom 15.02.1979 - 7 Rar 63/77 --; juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 91/09
    Der Anspruch auf Erstattung des überzahlten Arbeitslosengeldes und der für den Kläger erbrachten Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich aus den bereits von der Beklagten im Widerspruchsbescheid zutreffend angeführten Vorschriften des § 50 Abs. 1 SGB X sowie des § 335 Abs. 1, 5 SGB III. Auf eine Entreicherung kann sich der Kläger dabei nicht berufen (st. Rspr., vgl. bereits BSG v. 15.2.1979 - 7 Rar 63/77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 7 AL 152/05
    Für den Einwand des Wegfalls der Bereicherung findet sich im Sozialrecht keine Rechtsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77; LSG Hessen, Urteil vom 24. April 2006 - L 9 AL 786/03 -).
  • LSG Hessen, 13.11.1980 - L 1 Ar 1332/79

    Kenntnis; Empfang der Leistung; Kennenmüssen; Zeitpunkt

    Eine ausdrückliche Regelung enthält § 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFG insoweit nicht (vgl. BSG, Urt. 15. Februar 1979 - 7 RAr 63/77 - SozR 4100 § 152 Nr. 8).
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 97/79

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung - Vertrauensschutz bei

  • SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 188/05
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