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   BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 68/77   

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BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1979,11744)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1979,11744)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1979,11744)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1750/14
    Hierzu hat das SG auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen (Urt. v. 13.05.1981, 7 RAr 68/77).

    Entsprechend diesem Urteil des EuGH hat das Bundessozialgericht (BSG), auf dessen Vorlagebeschluss vom 15.02.1979 hin das Urteil Fellinger ergangen ist, in seinem Urteil vom 13.05.1981 (7 RAr 68/77, Juris Rn. 21) ausgeführt, das im Ausland erzielte Entgelt sei zu berücksichtigen, wenn die letzte Beschäftigung "unmittelbar" vor der Arbeitslosigkeit im Ausland ausgeübt worden ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1751/14
    Entsprechend diesem Urteil des EuGH hat das Bundessozialgericht (BSG), auf dessen Vorlagebeschluss vom 15.02.1979 hin das Urteil Fellinger ergangen ist, in seinem Urteil vom 13.05.1981 (7 RAr 68/77, Juris Rn. 21) ausgeführt, das im Ausland erzielte Entgelt sei zu berücksichtigen, wenn die letzte Beschäftigung "unmittelbar" vor der Arbeitslosigkeit im Ausland ausgeübt worden ist.
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   BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77   

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https://dejure.org/1981,15803
BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1981,15803)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1981 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1981,15803)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 68/77 (https://dejure.org/1981,15803)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.02.1980 - 67/79

    Fellinger

    Auszug aus BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77
    Ist gemäß Art. 68 Abs. 1 EWGV 1408/71 das Arbeitslosengeld eines Grenzgängers unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen, das er während der letzten Beschäftigung in dem - ausländischen - Mitgliedstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt war (vgl EuGH 1980-02-28 67/79 = SozR 6050 Art. 68 Nr. 1), so ist maßgeblicher Stichtag für die Umrechnung des in dem ausländischen Mitgliedstaat erzielten Entgelts in Deutsche Mark der letzte Tag des vor Eintritt der Arbeitslosigkeit abgerechneten, insgesamt 20 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umfassenden Lohnabrechnungszeitraums.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 2999/12

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Ein etwaiger, dem Grunde nach bestehender Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld, der sich nach dem im Ausland erzielten Entgelt richtet (s. BSG, Urteil vom 13. Mai 1981, 7 RAr 68/77, veröffentlicht in Juris), ruht gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB III a.F. wegen Bezuges einer einer deutschen Altersrente ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art eines ausländischen Trägers im Sinne dieser Bestimmung, nämlich der seit Dezember 2010 gewährten Überbrückungsrente der PK; der Senat nimmt auf die Begründung im angefochtenen Urteil des SG Bezug und sieht insoweit von einer Darlegung der Entscheidungsgründe ab (§ 153 Abs. 2 SGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5476/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - fiktive Bemessung - echter

    Entsprechend diesem Urteil des EuGH hat das Bundessozialgericht (BSG), auf dessen Vorlagebeschluss vom 15.02.1979 hin das Urteil Fellinger ergangen ist, in seinem Urteil vom 13.05.1981 (7 RAr 68/77, Juris Rn. 21) ausgeführt, das im Ausland erzielte Entgelt sei zu berücksichtigen, wenn die letzte Beschäftigung "unmittelbar" vor der Arbeitslosigkeit im Ausland ausgeübt worden ist.
  • LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95

    Vorbeschäftigung eines echten Grenzgängers in einem anderen EG-Staat ; Ermittlung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 13.05.1981, Az.: 7 RAr 68/77, veröffentlicht in Dienstblatt Rechtsprechung Nr. 2661 a zu Artikel 68 VO (EWG) Nr. 1408/71) ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Umrechnung des in ausländischer Währung erzielten Arbeitsentgelts in DM der letzte Tag des letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraumes, auf den nach der Rechtsprechung des EuGH die Bemessung des Arbeitslosengeldes abzustellen ist.
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