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   BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93   

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https://dejure.org/1994,8462
BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93 (https://dejure.org/1994,8462)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1994 - 7 RAr 70/93 (https://dejure.org/1994,8462)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 7 RAr 70/93 (https://dejure.org/1994,8462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die damit verbundene Erstattungsforderung - Arbeitslosengeld bei Zahlung einer Altersrente im Ausland - Wesentliche Änderung der Sachlage und Rechtslage als Voraussetzung für die Aufhebung der Bewilligung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Zudem leuchtet nicht ein, weshalb ein Arbeitsloser mit ausländischer Rente besser als ein Arbeitsloser mit inländischer Rente dastehen sollte (BSGE 43, 26, 27 f = SozR 4100 § 118 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 4).

    Ein solcher ist ua dadurch gekennzeichnet, (1) daß die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird, (2) daß sie die gleichen und typischen Strukturen wie die in § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG aufgezählten Ruhegelder und Ausgleichsleistungen aufweist, nämlich (a) bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt wird, (b) sich als Lohnersatzleistung darstellt und (c) so bemessen ist, daß sie im allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellt (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 4 mwN).

    Unabhängig davon hat der erkennende Senat die italienische Altersrente als einen dem deutschen Altersruhegeld ähnlichen Bezug öffentlich-rechtlicher Art iS des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG gewertet (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 4).

  • EuGH, 13.03.1986 - 296/84

    Sinatra / FNROM

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Denn diese Vorschrift kommt, wie der Europäische Gerichtshof mehrfach herausgestellt hat, nur dann zum Tragen, wenn der Anspruch auf die zu beschränkende Leistung aufgrund der Anwendung der Vorschriften der EWGV 1408/71 entstanden ist (EuGHE 1983, 2603, 2613 f = SozR 6050 Art. 12 Nr. 12; EuGHE 1986, 1047, 1061 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 24).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Dies gilt, wie vom Senat entschieden, für Ruhensfälle nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG entsprechend (BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; BSG vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 8/90 - und 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -, jeweils unveröffentlicht).
  • EuGH, 15.09.1983 - 279/82

    Jerzak

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Denn diese Vorschrift kommt, wie der Europäische Gerichtshof mehrfach herausgestellt hat, nur dann zum Tragen, wenn der Anspruch auf die zu beschränkende Leistung aufgrund der Anwendung der Vorschriften der EWGV 1408/71 entstanden ist (EuGHE 1983, 2603, 2613 f = SozR 6050 Art. 12 Nr. 12; EuGHE 1986, 1047, 1061 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 24).
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 8/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Dies gilt, wie vom Senat entschieden, für Ruhensfälle nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG entsprechend (BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; BSG vom 4. Juli 1991 - 7 RAr 8/90 - und 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -, jeweils unveröffentlicht).
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93
    Wesentlich ist eine Änderung, wenn der Verwaltungsakt so, wie er ursprünglich der wahren Sach- und Rechtslage entsprach, nach neuer Sach- und Rechtslage mit dem gleichen Inhalt nicht mehr ergehen könnte, was der Beurteilung nach materiellem Recht unterliegt (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; Hauck/Haines, SGB X, Stand Januar 1993, § 48 Rz 11).
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R

    Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug

    Die Regelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Hinweis auf BSG Urteil vom 30.5.2006 - B 1 KR 14/05 R - Juris) und stehe auch im Einklang mit dem europäischen Sekundärrecht (Hinweis auf BSG Urteil vom 6.5.1994 - 7 RAr 70/93 - Juris).
  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Zwar ruht nach § 142 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst b) SGB III der Anspruch im Falle des § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III nur bis zur Höhe der zuerkannten Leistung, wenn die Leistung auch während einer Beschäftigung und ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts gewährt wird (vgl dazu BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 70/93 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 158/06

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Ein in diesem Sinn vergleichbare Leistung ist anzunehmen, wenn die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird und sie die gleichen und typischen Strukturen wie die Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aufweist, nämlich bei Eintritt einer bestimmten Altersrente zugebilligt wird, sich als Lohnersatzleistung darstellt und so bemessen ist, dass sie im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellt (vgl BSG 06.05.1994 - 7 RAr 70/93 - SozVers 1995, 110 zu § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Ein in diesem Sinn vergleichbare Leistung ist anzunehmen, wenn die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird und sie die gleichen und typischen Strukturen wie die Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aufweist, nämlich bei Eintritt einer bestimmten Altersrente zugebilligt wird, sich als Lohnersatzleistung darstellt und so bemessen ist, dass sie im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellt (vgl BSG 06.05.1994 - 7 RAr 70/93 - SozVers 1995, 110 zu § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG).
  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 10 AL 406/00
    Zudem leuchtet nicht ein, weshalb ein Arbeitloser mit ausländischer Rente besser als ein arbeitsloser mit inländischer Rente dastehen sollte (BSGE 43, 26, 27 f = SozR 4100 § 118 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; BSG vom 06.05.1994 - 7 RAr 70/93).

    Der Bezug einer ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art eines ausländischen Versicherungsträgers ist nach der Rechtsprechung des BSG dadurch gekennzeichnet, dass (1) die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird, (2) dass sie die gleichen und typischen Strukturen wie die in § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III aufgezählten Ruhegelder und Ausgleichsleistungen aufweist, nämlich (a) bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt wird, (b) sich als Lohnersatzleistung darstellt und (c) so bemessen ist, dass sie im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicher stellt (vgl BSG zur wortgleichen Bestimmung des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in SozR 3-4100 § 118 Nr. 4 mwN; BSG Urteil vom 06.05.1994 - 7 RAr 70/93).

  • SG Berlin, 12.03.2009 - S 174 AS 5694/09

    (Arbeitslosengeld II - Bezug einer ausländischen

    Darüber hinaus ist der Bezug einer ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art eines ausländischen Versicherungsträgers nach der Rechtsprechung des BSG (a.a.O.) dadurch gekennzeichnet, dass (1) die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird, (2) dass sie die gleichen und typischen Strukturen wie bei einer inländischen Rente aufweist, nämlich (a) bei Eintritt einer bestimmten Altersgrenze zugebilligt wird, (b) sich als Lohnersatzleistung darstellt und (c) so bemessen ist, dass sie im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicher stellt (vgl. BSG zu der Bestimmung des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in SozR 3-4100 § 118 Nr. 4 mwN; BSG Urteil vom 06.05.1994 - 7 RAr 70/93).
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