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   BSG, 03.04.1963 - 7 RAr 72/61   

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https://dejure.org/1963,9241
BSG, 03.04.1963 - 7 RAr 72/61 (https://dejure.org/1963,9241)
BSG, Entscheidung vom 03.04.1963 - 7 RAr 72/61 (https://dejure.org/1963,9241)
BSG, Entscheidung vom 03. April 1963 - 7 RAr 72/61 (https://dejure.org/1963,9241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Aufzählung ("insbesondere nicht steuerpflichtige Aufwandsentschädigungen und Leistungen zur Erziehung, Erwerbsbefähigung und Berufsausbildung") ist nicht erschöpfend; gleichartig privilegierte Leistungen ergeben sich aus zahlreichen anderen Vorschriften (BSGE 19, 62, 63 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG; Wittrock in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 138 Rz 16; vgl auch Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Komm zum AVAVG, 1961, § 150 Rz 16; Krebs, Komm zum AVAVG, Stand 30. September 1966, § 150 Rz 50).

    In diesem Sinne sind als zweckgebundene Leistungen iS des § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua anerkannt worden: Zuschläge für Nachtarbeit (BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 138 Anm 3c); Einzelleistungen an Familienangehörige von eingezogenen Wehrpflichtigen (§ 7 USG), die dem Grunde und der Höhe nach an die Stelle von bisher anrechnungsfreien Leistungen des Einberufenen treten (BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG); Weihnachtsgratifikationen, soweit sie steuerfrei sind (BSGE 19, 137 = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG; Ambs ua in Gemeinschaftskomm zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - GK-AFG -, Stand Oktober 1989, § 138 Rz 23; Krebs, aaO, § 150 Rz 53); Maßnahmekosten bei Fortbildung und Umschulung nach § 45 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16); vermögenswirksame Leistungen nach § 3 des 3. VermBG, die der Arbeitgeber des Ehegatten des Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitseinkommen erbringt, ohne daß der Arbeitnehmer sie sich zur freien Verfügung auszahlen lassen kann (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05

    Berücksichtigung der Eigenheimzulage als Einkommen; Eigenheimzulage als

    Es ist daher nicht erforderlich, dass die Empfänger hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs einer solchen Leistung zwingend und gesetzlich festgelegt sein muss (BSGE 19, 62, 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 10 SF 10/17

    Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Dauer der Entscheidung über das

    Noch weitergehend war die Auffassung des Bundessozialgerichtes zu Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Urteil vom 3. April 1963, Az.: 7 RAr 72/61, SozR 4 zu § 150 AVAVG), wonach die Zweckbindung neben der beabsichtigten Verwendung der Leistung wesentlich auch aus dem gesetzgeberischen Motiv für die Bewilligung erwächst (so auch BSG, Urteil vom 23. März 2010, Az.: B 8 SO 17/09 R, SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dies könne auch - wie im vorliegenden Zusammenhang - durch die Formulierung "zum Ausgleich" in den Gesetzesmotiven zum Ausdruck gebracht werden).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze -

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Leistungen aus öffentlichen (vgl. BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG) oder - wie hier - aus privaten Kassen handelt (vgl. BSGE 19, 137).

    Es ist daher nicht erforderlich, daß der Empfänger hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs einer solchen Leistung zwingend festgelegt sein muß (BSGE 19, 62, 63 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 10 SF 27/16
    Noch weitergehend war die Auffassung des Bundessozialgerichtes zu Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Urteil vom 3. April 1963, Az.: 7 RAr 72/61, SozR 4 zu § 150 AVAVG), wonach die Zweckbindung neben der beabsichtigten Verwendung der Leistung wesentlich auch aus dem gesetzgeberischen Motiv für die Bewilligung erwächst (so auch BSG, Urteil vom 23. März 2010, Az.: B 8 SO 17/09 R, SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dies könne auch - wie im vorliegenden Zusammenhang - durch die Formulierung "zum Ausgleich" in den Gesetzesmotiven zum Ausdruck gebracht werden).
  • SG Hannover, 25.09.2007 - S 31 AS 1387/06
    Es ist daher nicht erforderlich, dass die Empfänger hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs einer solchen Leistung zwingend und gesetzlich festgelegt sein müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 03. April 1963 - 7 RAr 72/61 - BSGE 19, 62, 63).
  • SG Hannover, 30.07.2007 - S 17 AS 642/07
    Zweckbestimmt ist eine Leistung, wenn ihr eine vom Gesetzgeber erkennbar zugewiesene Zweckrichtung innewohnt (Bundessozialgericht, Urteil vom 03.04.1963 - 7 RAr 72/61, BSGE 19, 62, 63; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 9. Erg.-Lfg. XII/06 K 11 Rz 213); zweckgebunden - wie von der Beklagten angenommen - muss die Leistung hingegen nicht sein (Bundessozialgericht, a. a. O.).
  • SG Hildesheim, 29.06.2006 - S 6 KG 13/05
    Es ist daher nicht erforderlich, dass die Empfänger hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs einer solchen Leistung zwingend und gesetzlich festgelegt sein muss (BSGE 19, 62, 63).
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