Rechtsprechung
   BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 72/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7246
BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 72/82 (https://dejure.org/1984,7246)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 7 RAr 72/82 (https://dejure.org/1984,7246)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 72/82 (https://dejure.org/1984,7246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,7246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Dauer der Förderung in Werkstätte für Behinderte - Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung - Behindertenförderung durch Bundesanstalt für Arbeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 73/82

    Zur Förderung von Behinderten im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstätte für

    Auszug aus BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 72/82
    Die Förderung von Behinderten im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich einer Werkstätte für Behinderte durch die Bundesanstalt für Arbeit ist nach dem bis 31.12.1981 geltenden Recht nicht auf 2 Jahre beschränkt (vgl BSG 1983-12-07 7 RAr 73/82).
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 14/82

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 72/82
    Behinderten Gelegenheit zur Ausübung einer ihrer Behinderung entsprechenden Beschäftigung in einer Werkstätte für Behinderte zu bieten, nachdem der Behinderte den Arbeitstrainingsbereich durchlaufen hat, ist nicht Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, sondern dauernde Verpflichtung der (überörtlichen) Träger der Sozialhilfe, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist (vgl BSG 1982-12-09 7 RAr 14/82 = SGb 1983, 305).
  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AL 200/07

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in

    Zwar hat das BSG diesbezüglich ausgeführt, dass das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung durch jedes Minimum von Arbeitsleistung erfüllt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

    Danach sollte das Aufnahmekriterium großzügig gehandhabt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17 unter Verweis auf BT-Drucks. 7/3999, Anlage 2).

    Allerdings findet sich bereits in dieser Entscheidung auch der Ansatz, dass durch dieses Merkmal werkstattunfähige Behinderte von der Werkstatt ferngehalten werden sollen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und ausschließliche Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

  • SG Osnabrück, 16.08.2010 - S 16 AL 162/10
    (1) Zu der Frage des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung hat das BSG ausgeführt, dass dieses durch jedes Minimum von Arbeitsleistung erfüllt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

    Danach sollte das Aufnahmekriterium großzügig gehandhabt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17 unter Verweis auf BT-Drucks. 7/3999, Anlage 2).

    Allerdings findet sich bereits in dieser Entscheidung auch der Ansatz, dass durch dieses Merkmal werkstattunfähige Behinderte von der V. ferngehalten werden sollen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und ausschließliche Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

    Wie oben bereits erörtert reicht nach der Rechtsprechung des BSG gerade grundsätzlich jedes Minimum von Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AL 221/07
    Zwar hat das BSG diesbezüglich ausgeführt, dass das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung durch jedes Minimum von Arbeitsleistung erfüllt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

    Danach sollte das Aufnahmekriterium großzügig gehandhabt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17 unter Verweis auf BT-Drucks. 7/3999, Anlage 2).

    Allerdings findet sich bereits in dieser Entscheidung auch der Ansatz, dass durch dieses Merkmal werkstattunfähige Behinderte von der Werkstatt ferngehalten werden sollen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und ausschließliche Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AL 195/07
    Zwar hat das BSG diesbezüglich ausgeführt, dass das Mindestmaß wirtschaftlich ver-wertbare Arbeitsleistung durch jedes Minimum von Arbeitsleistung erfüllt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

    Danach sollte das Aufnahmekrite-rium großzügig gehandhabt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17 unter Verweis auf BT-Drucks. 7/3999, Anlage 2).

    Allerdings findet sich be-reits in dieser Entscheidung auch der Ansatz, dass durch dieses Merkmal werkstattunfä-hige Behinderte von der Werkstatt ferngehalten werden sollen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und ausschließliche Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Be-tracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82, juris, Rn. 17).

  • SG Osnabrück, 05.10.2010 - S 16 AL 263/08
    a) Zu der Frage des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung hat das BSG ausgeführt, dass dieses durch jedes Minimum von Arbeitsleistung erfüllt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, 7 RAr 72/82 juris, Rn. 17).

    Danach sollte das Aufnahmekriterium großzügig gehandhabt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, 7 RAr 72/82, juris Rn. 17 unter Verweis auf BT-Drucks. 7/3999, Anlage 2).

    Allerdings findet sich bereits in die-ser Entscheidung auch der Ansatz, dass durch dieses Merkmal werkstattunfähige Behin-derte von der K. ferngehalten werden sollen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und ausschließliche Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1984, 7 RAr 72/82, juris Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Zur Bejahung für das "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" reicht es aus, wenn der behinderte Mensch irgendwie am Arbeitsauftrag der Werkstätte mitwirken, d.h. an der Herstellung und Erbringung der von den Werkstätten vertriebenen Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden; das ist, weil ein bestimmter Grad an Wirtschaftlichkeit nicht erforderlich ist, schon dann der Fall, wenn der Rehabilitand an einem oder mehreren Arbeitsvorgängen eingesetzt werden kann, die in der Werkstatt wiederholt anfallen (so zum gleichen Begriff in § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft in der vom 1. Januar 1982 bis zum 31. Juli 1986 geltenden Fassung BSG, Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 72/82 - juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 73/82 - juris Rdnr. 24; im Anschluss daran zu § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB IX Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Auf. 2015, § 39 Rdnr. 40).
  • LSG Hessen, 26.05.1998 - L 2 RJ 1077/97

    Kostenübernahme für Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für

    Mit dem Erreichen dieses Ziels bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. vom 22.02.1984, Az.: 7 RAr 72/82) kein weitergehender Anspruch auf Förderung gegen den Rehabilitationsträger.
  • LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84

    Rehabilitation; Förderung; Arbeitstrainingsstufe; Behindertenwerkstatt; Prognose;

    Ergänzend werde auf die Urteile des BSG vom 7. Dezember 1983 (7 RAr 73/82 in Dienstblatt-Recht - DBlR - 2928 a zu § 58 AFG) und von 22. Februar 1984 (7 RAr 72/82) hingewiesen, wonach es für das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung i.S. § 52 Abs. 3 SchwbG ausreiche, wenn der Behinderte irgendwie am Arbeitsauftrag der Werkstatt für Behinderte mitwirken könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht