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   BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84   

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https://dejure.org/1985,624
BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides - Anfechtungsbegehren - Arbeitslosenhilfe - Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 227
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingegriffen hätte und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigen würde (BVerfGE 36, 73, 82).

    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen Individualinteressen.

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Dem entsprach der Gesetzentwurf der Frak- tionen der SPD und FDP (BT-Drucks 9/799, Art. 1 Nr. 46).

    Sie beruht auf der sachgerechten Erwägung, angesichts steigender Ausgaben infolge ungünstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes die Arbeitsförderung funktionsfähig zu erhalten und dabei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders Rechnung zu tragen (vgl Begründung zum Entwurf eines AFKG, Allgemeiner Teil, BT-Drucks 9/799" S 30 ff).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen Individualinteressen.
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des AFG kann der Bezieher dieser Leistung sich nicht darauf berufen, ihm müsse ein Vertrauen in den gleichbleibenden Fortbe- stand der einmal vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt werden (vgl dazu BSGE 48, 33, M1 =.SozR 4100 $ 44 Nr. 19).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 51/80
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Der Anspruch auf Alhi unterliegt, da er nicht aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanziert wird, nicht dem Bereich des Eigentumsschutzes nach Art. 1ü GG (vgl jeweils mit Hinweis auf BVerfGE US, 1ü2, 170; BSG vom 12. November 1981 7 RAr 51/80 - -.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    des Folgejahres bewilligt wird, begründet nach seinem Wortlaut lediglich die Ermächtigung und zugleich Verpflichtung der Behörde zu einer Befristung der Bewilligung iS von § 32 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), nicht jedoch eine Begrenzung des Leistungsanspruchs mit einem hieraus abzuleitenden besonderen "Mitwirkungserfordernis" in Form einer weiteren Antragstellung für Folgezeiträume (zur vergleichbaren Situation bei der Arbeitslosenhilfe: BSGE 87, 262, 268 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1 S 8; BSGE 68, 42, 44 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1 S 3; BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29 S 7).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Zum Recht der Alhi hat das BSG mehrfach entschieden, dass Arbeitslosmeldung und Antrag auf Alhi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums nicht seine Wirkung verlören (vgl Urteil vom 29.1.2001 - B 7 AL 16/00 R, BSGE 87, 262 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG Urteil vom 29.11.1990 - 7 RAr 6/90, BSGE 68, 42 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1; BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29; zustimmend der 11. Senat des BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 99/99 R , SozR 3-4100 § 152 Nr. 10) , weil es sich bei Alg und Alhi im Falle ununterbrochener Arbeitslosigkeit mit Fortbestand der übrigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich um einen einheitlichen und fortwährenden Anspruch handele ( BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29) .
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Deshalb hat das Bundessozialgericht zu vergleichbaren Übergangsregelungen bereits mehrfach entschieden, daß bei Fortfall des Anspruches auf Alhi, die Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, das sodann zustehende Recht auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich gewährleistet, zumal Bezieher von Alhi mit entwertenden Eingriffen in ihre Ansprüche aus übergeordneten öffentlichen Interessen rechnen müssen (Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 51/80 - DBlR § 134 Nr. 2710a; BSGE 59, 157, 161 f. = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 231 = SozR 4100 § 134 Nr. 29).

    Durch die dreimonatige Übergangsfrist wurde zudem sichergestellt, daß sich der betroffene Personenkreis in ausreichendem Maße auf die geänderte Rechtslage einstellen konnte und nicht unmittelbar mit einer vollständigen Entwertung der bisherigen Rechtsposition belastet wurde (vgl. zu der vergleichbaren Übergangsregelung im Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz BSGE 59, 157, 162 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 234 = SozR 4100 § 134 Nr. 29).

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