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   BSG, 24.10.1963 - 7 RAr 78/62   

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https://dejure.org/1963,1336
BSG, 24.10.1963 - 7 RAr 78/62 (https://dejure.org/1963,1336)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1963 - 7 RAr 78/62 (https://dejure.org/1963,1336)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1963 - 7 RAr 78/62 (https://dejure.org/1963,1336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 57/20
    Denn die fehlende Dienstbereitschaft einer Dienststelle der beklagten Bundesanstalt für Arbeit, mithin einem in der Organisation der Arbeitsverwaltung begründeten Umstand, dürfe dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - 7 RAr 78/62 - BSGE 20, 46 = SozR Nr. 7 zu § 85 AVAVG = juris Rdnr. 9).

    Dort hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die fehlende Dienstbereitschaft einer Dienststelle der beklagten Bundesanstalt für Arbeit dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen dürfe (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963, a. a. O.).

    plötzlichen Todesfalles in seiner Familie an dem Tage überhaupt keine Möglichkeit zu der Meldung hatte" (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963, a. a. O., Rdnr. 10).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    5 10" Abs. 2 AFG) bereits von einem Sonn- oder Feiertag aus zu berechnen ist, wenn die Arbeitslosmeldung wegen mangelnder ' Dienstbereitschaft des Arbeitsamtes nicht an einem solchen Tage erfolgen konnte, sie jedoch am nächstfolgenden Werktag bewirkt wird (BSGE 20, 46 : SozR AVAVG 5 85 Nr. 7).
  • LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 67/20
    Denn die fehlende Dienstbereitschaft einer Dienststelle der beklagten Bundesanstalt für Arbeit, mithin einem in der Organisation der Arbeitsverwaltung begründeten Umstand, dürfe dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - 7 RAr 78/62 - BSGE 20, 46 = SozR Nr. 7 zu § 85 AVAVG = juris Rdnr. 9).

    Dort hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die fehlende Dienstbereitschaft einer Dienststelle der beklagten Bundesanstalt für Arbeit dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen dürfe (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963, a. a. O.).

    plötzlichen Todesfalles in seiner Familie an dem Tage überhaupt keine Möglichkeit zu der Meldung hatte" (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963, a. a. O., Rdnr. 10).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    b) Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts hat auf seine Rechtsprechung zum Ablauf von Ausschlußfristen zu Lasten öffentlich-rechtlicher Rechtsträger Bezug genommen (BSGE 19, 173; 20, 46; 25, 76).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des

    1963 entschied das BSG, daß die Rahmenfrist des § 85 Abs. 2 AVAVG von einem Sonntag aus zu berechnen sei, wenn die Arbeitslosmeldung wegen des Sonntags nicht hatte erfolgen können, sofern die Meldung am nächsten Wochentag bewirkt werde (BSGE 20, 46).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    In diesem Zusammenhang hat der Senat schon 1963 entschieden, daß die für die Erfüllung der Anwartschaftszeit maßgebende Rahmenfrist des früheren § 85 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung -AVAVG- (vgl nunmehr § 104 Abs. 2 AFG) von einem Sonn- oder Feiertag aus zu berechnen ist, wenn die Arbeitslosmeldung wegen mangelnder Dienstbereitschaft des ArbA nicht an einem solchen Tage erfolgen konnte, sie jedoch am nächstfolgenden Werktag bewirkt wird (BSGE 20, 46 = SozR Nr. 7 zu § 85 AVAVG).
  • LSG Hessen, 19.03.1984 - L 10 Ar 799/81

    Rückwirkende Arbeitslosmeldung; Ausnahme bei außergewöhnlichem Hindernis

    Bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände ist jedoch eine Ausnahme in Betracht zu ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - 7 RAr 78/62 - Hennig/Kühl/Heuer, § 105 AFG, Anm. 3).
  • BSG, 15.06.1992 - 7 BAr 28/92

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Unzulässigkeit einer Nichzulassungsbeschwerde -

    Bereits im Urteil vom 27.10.1963 - 7 RAr 78/62 - habe das BSG die Frage einer verspäteten Arbeitslosmeldung für die Bemessung der Rahmenfrist unter dem Gesichtspunkt ihrer Unschädlichkeit in bestimmten Fällen thematisiert, jedoch nicht entschieden.
  • BSG, 05.12.1972 - 4 RJ 107/72

    Altersruhegeld - Einjährige Arbeitslosigkeit - Frist - Fristbeginn - Meldung beim

    wenn der Kläger aus Gründen" die ihm nicht zu verantworten sind" vorher an der Arbeitslosmeldung gehindert gewesen sein sollte (vgl° BSG 20, 46, 47)" Ob als ein solcher Grund auch angesehen werden könnte, daß dem Versicherten eine angemessen kurze Überlegungsfrist zuzubilligen wäre - wenn beispielsweise die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zweifelhaft wäre -" kann auf sich beruhen° Hier war das Ende des Arbeitsverhältnisses vorhergesehen und von den Beteiligten vereinbart worden:) Die spätere Meldung des Klägers müßte aus anderen zwingönden Gesichtspunkten heraus vertretbar erscheinen°.
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