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   BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86   

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BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86 (https://dejure.org/1987,19651)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1987 - 7 RAr 8/86 (https://dejure.org/1987,19651)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 8/86 (https://dejure.org/1987,19651)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen (BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in der Literatur ist der Senat der Auffassung, daß dem Schutzbereich der Gewissensfreiheit neben der Gewissensbildung auch die Gewissensbetätigung unterfällt, was er bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 77/85 - ausgeführt hat (BSGE 61, 158, 162 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß das Institut der Sperrzeit bei dem Eintritt einer Sperrzeit von acht Wochen wegen der Lösung eines Arbeitsverhältnisses aus Gewissensgründen generell geeignet ist, den Konflikt zwischen der Gewissensfreiheit und den Belangen der Solidargemeinschaft verfassungskonform aufzulösen (BSGE 61, 158, 166 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen (BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Die Funktionsfähigkeit dieses Systems zu gewährleisten, entspricht einem sozialstaatlichen und damit mit Verfassungsrang ausgestatteten Gebot, so daß deren Rechtswert wegen der Einheit der Verfassung imstande ist, auf der Folgenseite der Wahrnehmung selbst uneinschränkbarer Grundrechte belastende Grenzen zu ziehen (vgl BVerfG in SozR 4100 § 119 Nr. 22; BSGE 54, 7, 11 = SozR 4100 § 119 Nr. 19).

  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 62/82

    Ausbildung zur Krankenschwester - Beendigung der beruflichen Bildungsmaßnahme mit

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Februar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; s. auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen (BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 46/84
    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Februar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; s. auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in der Literatur ist der Senat der Auffassung, daß dem Schutzbereich der Gewissensfreiheit neben der Gewissensbildung auch die Gewissensbetätigung unterfällt, was er bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 77/85 - ausgeführt hat (BSGE 61, 158, 162 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 30).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Die begehrte Aufhebung des angefochtenen Bescheides hätte ohne weiteres zur Folge, daß der Bescheid vom 19. November 1979, mit dem dem Kläger zuvor die Alhi bewilligt worden war, in seiner ursprünglichen Fassung vollinhaltlich wiederhergestellt würde und die Beklagte hieraus zur Zahlung der Alhi auch für die Zeit vom 2. August bis 18. November 1980 verpflichtet wäre (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19).
  • BSG, 05.03.1981 - 9 RV 39/80

    Berichtigungsbescheid - Zustimmung des Landesversorgungsamtes - Bescheidaufhebung

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Februar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; s. auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RZLw 1/80

    Leistungsausschluss - Zusicherung einer Witwenversorgung - Altersversorgung -

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Februar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; s. auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
    Jedenfalls hat der Kläger seine Arbeitsbereitschaft nicht in der Weise eingeschränkt, die bei einer Beurteilung seiner allgemeinen (subjektiven) Verfügbarkeit grundsätzlich entgegenstünde (vgl SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hinsichtlich der vom Kläger thematisierten Frage, ob religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar 72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 9 AL 86/06

    Arbeitslosenversicherung

    Wegen der Hochwertigkeit des letztgenannten, über das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 GG ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgutes ist dem Arbeitslosen im Regelfall unter wenigstens zeitweiser Zurückstellung seiner eigenen Belange ein anderes Verhalten zumutbar, was dazu führt, dass im Allgemeinen das Grundrecht aus Artikel 4 Abs. 1 GG hinter die dem Arbeitslosen im Gemeinschaftsinteresse abzufordernde Pflicht zur Entlastung der Solidargemeinschaft zurücktritt (BSG, Urteil vom 28.10.1987, Az.: 7 RAr 8/86, Rn. 25, 26 u. 28).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.1998 - 4 L 3813/96

    Verwertung von Vermögen vor der Gewährung von; Einsatz; Erbstück; Hilfe zum

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urt. v. 28.10.1987 - 7 RAr 8/86 -, soz. Sich. 88, 376 - Ls -) kann nicht zu ihren Gunsten auf diesen Fall übertragen werden.
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