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   BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75   

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https://dejure.org/1977,1231
BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75 (https://dejure.org/1977,1231)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1977 - 7 RAr 81/75 (https://dejure.org/1977,1231)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75 (https://dejure.org/1977,1231)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75
    Infolgedessen kommt es für die Entscheidung des Senats hier auf die Verfassungsmäßigkeit des § 117 Abs. 2 AFG (vgl. BVerfG Beschluß des 1. Senats vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 -) nicht an.
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75
    Wie der Senat jedoch mehrfach entschieden hat (Urteil vom 11. März 1976 - 7 RAr 93/74 - und vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 -), ist arbeitslos nicht nur derjenige, der berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt.
  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75
    Wie der Senat jedoch mehrfach entschieden hat (Urteil vom 11. März 1976 - 7 RAr 93/74 - und vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 -), ist arbeitslos nicht nur derjenige, der berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Darauf hat das BSG aaO bereits abgestellt, obwohl es keine versicherungsrechtliche Obliegenheit gibt, gegen den Ausspruch einer rechtswidrigen Arbeitgeberkündigung gerichtlich vorzugehen (BSG Urteil vom 20. April 1977 -¨ 7 RAr 81/75 - DBlR § 117 Nr. 2226a).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Ebenfalls geklärt ist auf der anderen Seite, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht dem Arbeitnehmer nicht die Obliegenheit auferlegt, sich zur Vermeidung einer Sperrzeit gegen eine rechtswidrige Kündigung zu wehren (BSG 20. April 1977 - 7 RAr 81/75 - DBlR Nr. 2226a zu § 117 AFG; BSG 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; BSG 89, 250 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    2.2 Das Landessozialgericht (LSG) hat eine Lösung durch einen Aufhebungsvertrag im Anschluß an das - allerdings vornehmlich zu § 117 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF ergangene - Urteil des BSG vom 20. April 1977 (7 RAr 81/75 - DBlR § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Nr. 2226a) verneint und maßgeblich darauf abgestellt, daß der Kläger die Kündigung durch den Arbeitgeber lediglich hingenommen habe.
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Allerdings hätte der Kläger einen Sperrzeittatbestand nicht erfüllt, wenn der Verein die fristlose Kündigung ausgesprochen hätte, ohne eine Abfindung anzubieten, und der Kläger dies hingenommen hätte; denn der Umstand allein, daß sich der Arbeitnehmer nicht mit der Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehrt, stellt, wie der Senat schon entschieden hat, für sich keinen Grund für eine Sperrzeit dar; die fehlende Bereitschaft des Arbeitnehmers, sich gegen den Willen des Arbeitgebers weiterzubehaupten, ist nach dem Gesetz kein Fehlverhalten gegenüber der Versichertengemeinschaft, das den Eintritt einer Sperrzeit rechtfertigt (Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75 - DBl BA R 2226 a § 117 AFG).
  • LSG Hessen, 16.09.1998 - L 6 AL 179/97

    Arbeitslosengeld - Auflösungsvertrag - Abfindung - Ruhen - Sperrzeit -

    Die bloße Hinnahme einer Kündigung und das Unterlassen einer Kündigungsschutzklage begründet den Eintritt einer Sperrzeit jedoch nicht (BSG, Urt. v. 20.4.1977 -- 7 RAr 81/75 = Dienstblatt BA C § 117 Nr. 2226a).
  • LSG Hessen, 27.01.1995 - L 10 Ar 838/93

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - unkündbarer Arbeitnehmer

    Er folgt vielmehr der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75), daß das Unterlassen der Kündigungsschutzklage keine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und mithin keinen Tatbestand für eine Sperrzeit darstellt (so auch Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Neuwied 1992 Randziffern 87, 97), Insoweit verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 16. September 1994 (L-10/Ar-836/93) in einem Parallelfall, in der folgendes ausgeführt wurde:.
  • LSG Hessen, 27.11.2006 - L 7/10 AL 128/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Alleine in der schlichten Hinnahme einer gegebenenfalls auch rechtswidrigen Kündigung kann keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gesehen werden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R; Urteil vom 20. April 1977 - 7 Rar 81/75).
  • LSG Bayern, 09.01.2003 - L 11 AL 147/00

    Feststellung einer Sperrzeit und Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches;

    Wesentlich ist dabei die Erwägung, dass sich der Betroffene gegen eine solche Kündigung nicht erfolgreich zur Wehr setzen könnte (BSG, Urteil vom 20.04.1997 - 7 RAr 81/75).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 65/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Ruhen des

    Das LSG hat eine Lösung durch einen Aufhebungsvertrag im Anschluß an das allerdings vornehmlich zu § 117 Abs. 2 AFG a.F. ergangene Urteil des BSG vom 20. April 1977 (7 RAr 81/75, DBlBA R 2226a § 117 AFG) verneint und maßgeblich darauf abgestellt, daß der Kläger die Kündigung durch die Arbeitgeberin lediglich hingenommen habe.
  • LSG Hessen, 17.02.1995 - L 10 Ar 740/94

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - unkündbarer Arbeitnehmer

    Er folgt vielmehr der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 81/75), daß das Unterlassen der Kündigungsschutzklage keine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und mithin keinen Tatbestand für eine Sperrzeit darstellt (so auch Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Neuwied 1992, Randziffern 87, 97).
  • LSG Hessen, 25.11.1994 - L 10 Ar 839/93

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - unkündbarer Arbeitnehmer

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 105/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Vorliegen von von

  • SG Aachen, 20.02.2004 - S 8 AL 140/03

    Arbeitslosenversicherung

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