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   BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79   

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BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79 (https://dejure.org/1981,2216)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1981 - 7 RAr 90/79 (https://dejure.org/1981,2216)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 (https://dejure.org/1981,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - Verhinderung einer Entlassung - Wichtiger Grund

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die somit anzuwendende Neufassung des 5 117 Abs. 2 und Abs. 3 AFG entspricht Art. 3 GG und trägt, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 46, 20, 25 f = SozR 4100 @ 117 Nr. 2), den Bedenken Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen 5 117 Abs. 2 und Abs. 3 AFG aF hatte (Vgl BVerfGE 42, 176 = SozR h100 @ 117 Nr. 1).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zwischen Abfindungen bei vorzeitiger und bei regelrechter Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu differenzieren; denn bei der Bemessung von Abfindungen vorzeitig ausscheidender Arbeitnehmer hat das Element des ausfallenden Arbeitslohns in aller Regel eine höhere Bedeutung (BVerfGE 42, 176, 18h f)" Der Gesetzgeber darf zur Heranziehung des in Abfindungen bei vorzeitiger Beendigung enthaltenen Lohnes auch Typisierungen vornehmen° Allerdings darf die Typisierung nicht so weit gehen, daß dadurch eine große Zahl der Fälle unter Verstoß gegen den Grundsatz, daß Gleiches gleich zu behandeln ist, ungerecht betroffen wird.

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die somit anzuwendende Neufassung des 5 117 Abs. 2 und Abs. 3 AFG entspricht Art. 3 GG und trägt, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 46, 20, 25 f = SozR 4100 @ 117 Nr. 2), den Bedenken Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen 5 117 Abs. 2 und Abs. 3 AFG aF hatte (Vgl BVerfGE 42, 176 = SozR h100 @ 117 Nr. 1).

    BSGE 46, 20,.

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die der Sperrzeit zugrundeliegende Erwägung, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 @ 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR A1OO @ 119 Nr. 11), steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die der Sperrzeit zugrundeliegende Erwägung, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 @ 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR A1OO @ 119 Nr. 11), steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die Stillegung eines Betriebes kann, je nach Abwägung der für den Einzelfall in Betracht kommenden Umstände, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, wenn das Arbeitsverhältnis einer ordentlichen Kündigung nicht mehr unterliegt (BAGE 5, 20 = NJW 1958, 316 = AP 5 626 BGB Nr. 16 mit Anmerkung Hueck; vgl für Dienstverträge BGH UPM 1975, 761; allgemein Becker ua, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz usw, 1981, EUR 626 BGB RdNrn 120 ff, 202 ff, 313; Wenk Betrieb 1977, 676).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaats obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 75, sa); dessen Entscheidungsfreiheit ist lediglich insoweit eingeschränkt, als die Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 133 f; BSGE h}, 128, 135 f mwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaats obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 75, sa); dessen Entscheidungsfreiheit ist lediglich insoweit eingeschränkt, als die Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 133 f; BSGE h}, 128, 135 f mwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaats obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 75, sa); dessen Entscheidungsfreiheit ist lediglich insoweit eingeschränkt, als die Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 133 f; BSGE h}, 128, 135 f mwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7 AL 36/16

    SGB III: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten

    An erster Stelle des Abwägungsvorgangs muss die Erkenntnis stehen, dass die Sperrzeit weder eine Strafvorschrift noch ein Instrument zur Disziplinierung und Durchsetzung von gesellschaftspolitischen, religiösen oder moralischen Vorstellungen darstellt, sondern nur dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Manipulation des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit dient (BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77, SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79 -, SozR 119 Nr. 14).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Gegen die Verwertung mittelbar erlangter Beweistatsachen bestehen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, wenn nicht ein Beteiligter die unmittelbare Vernehmung des Zeugen beantragt (vgl zum Urkundenbeweis BSG, Urteil vom 17.2.1981 - 7 RAr 90/79 - nur gekürzt abgedruckt in SozR 4100 § 119 Nr. 14) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 50/08

    Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit

    Die Sperrzeit soll die Gemeinschaft der Beitragszahler davor schützen, dass Anspruchsberechtigte das Risiko der Arbeitslosigkeit manipulieren (BSG, Urteil vom 17.02.1981 - 7 RAr 90/79 -, SozR 4100 § 119 Nr. 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 5/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Der Sinn und Zweck der Sperrzeit dient nach der diesen Begriff konkretisierenden Rechtsprechung des BSG dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Manipulation des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77, SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79 -, SozR 119 Nr. 14).

    Denn im übrigen würde diese Zielsetzung, Manipulationen zu vermeiden (vgl. BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77, BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79) leerlaufen: Wenn die Wahrung finanzieller Interessen des Versicherten einen wichtigen Grund darstellt, der einer Sperrzeit entgegensteht, würde die Risikoversicherung zur "Vollkaskoversicherung".

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    So sei in der Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (SozR 4100 § 119 Nr. 14) ein Viertel der Gesamtbelegschaft binnen eines Vierteljahres zum Jahresende 1977 freigesetzt worden.

    In seiner Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (SozR 4100 § 119 Nr. 14) habe das BSG den zeitlichen Rahmen für den kurzfristigen Personalabbau nicht eingeengt.

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 130/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zahlung einer Abfindung -

    Die Worte "zeitlich unbegrenzt" sind, wie der Senat schon entschieden hat, auf das übliche Arbeitsleben zu beziehen, währenddessen Leistungen wegen Arbeitslosigkeit in Betracht kommen (Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - insoweit nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Dezember 1987 - 7 RAr 42/86 - nicht veröffentlicht).

    Die Vorschrift des § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AFG kann in Fällen vorliegender Art auch nicht entsprechend angewendet werden, wie der Senat noch in den Urteilen vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 und 94/79 -, letzteres veröffentlicht in SozR 4100 § 117 Nr. 5, angenommen hat.

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 42/86

    Kündigung - Abfindung - Arbeitslosengeld

    Der erkennende Senat hat jedoch in seinem insoweit unveröffentlichten Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - bereits entschieden, daß ein derartig befristeter Ausschluß der ordentlichen Kündigung gleichwohl nach § 117 Abs. 2 Satz 3 erste Alternative AFG zu beurteilen ist.

    Daß die Vorschrift nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt, hat nicht nur der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. BSGE 46, 20, 25 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2; Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - BSGE 61, 5, 9 = SozR 4100 § 117 Nr. 17), sondern auch das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt (vgl. SozR 4100 § 117 Nrn 8 und 10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Der Sinn und Zweck der Sperrzeit dient nach der diesen Begriff konkretisierenden Rechtsprechung des BSG dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Manipulation des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77 -, BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79 -).

    Ansonsten würde die Zielsetzung, Manipulationen zu vermeiden, leerlaufen (vgl. BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77, BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79).

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80

    Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des

    Entgegen der Auffassung des LSG hatte die Klägerin keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten iS von § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG, Ein wichtiger Grund zur Verursachung von Arbeitslosigkeit iS von § 119 Abs. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - mwN).

    Der Senat hat dies angenommen, wenn beim Arbeitgeber der Zwang zu einem drastischen Abbau der Belegschaft besteht und die deshalb drohende Arbeitslosigkeit durch den örtlichen Arbeitsmarkt nicht ohne weiteres aufgefangen werden kann; ferner müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitnehmer durch sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspart (vgl. BSG vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 -).

  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    § 119 AFG steht jedoch hier der Anrechnung einer Ausfallzeit deshalb nicht entgegen, weil der Kläger als älterer Arbeitnehmer anläßlich eines drastischen Personalabbaus gegen Abfindung sein Arbeitsverhältnis gelöst, dadurch einen anderen Arbeitnehmer des Betriebes vor Entlassung bewahrt und somit für sein Verhalten einen wichtigen Grund i.S. des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG gehabt hat (Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 17. Februar 1981 -7 RAr 90/79 - SozR 4100 § 119 Nr. 14).
  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 23/92

    Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindungsvergleich und Forderungsübergang

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 108/83

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Revisionsbegründung bei nicht

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 107/89

    Sozialstaatsprinzip - Ordentliche Kündigungsfrist - Außerordentliche Kündigung -

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 16/84

    Betriebsstillegung - Außerordentliche Kündigung - Normative Vorschift -

  • LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des

  • LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05

    Sperrzeit für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe wegen schuldhafter

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06

    Eintritt einer Sperrzeit der Gewährung eines Arbeitslosengeldes wegen

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau -

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 129/88
  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen

  • LAG Nürnberg, 22.07.1988 - 7 Ta 16/88

    Klage auf Zahlung des Entgelts, das dem gekündigten Arbeitnehmer bei

  • BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 59/87
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.1985 - L 3 Ar 122/84
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
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