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   BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4223
BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90 (https://dejure.org/1991,4223)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1991 - 7 RAr 90/90 (https://dejure.org/1991,4223)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1991 - 7 RAr 90/90 (https://dejure.org/1991,4223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtliche Kosten der Deutschen Bundesbahn in einem sozialgerichtlichen Verfahren keine erstattungsfähigen Aufwendungen iS. von § 193 Abs. 4 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsche Bundesbahn - Außergerichtliche Kosten - Erstattung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Auszug aus BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90
    Diese Vorschrift ist nämlich angesichts ihrer Zweckrichtung weit auszulegen, dh sie erfaßt nicht nur Behörden oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Rechtssinne (vgl BSGE 3, 92, 93; BSGE 23, 105, 118 = SozR Nr. 8 zu § 193 SGG ; vgl auch Meyer-Ladewig, Komm z SGG , 4. Aufl, RdNr 3 zu 193).

    Wie diese Rechtsstellung die Klägerin für das sozialgerichtliche Verfahren privilegiert, so löst sie andererseits auch die entsprechenden kostenrechtlichen Belastungen aus (BSGE 23, 105, 118 SozR Nr. 8 zu § 193 SGG ).

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

    Auszug aus BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90
    Im übrigen war es der Klägerin, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat (BSGE 8, 278, 280), freigestellt, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Unerheblich ist, dass die Klägerin in ihrer Funktion als Arbeitgeberin am Verfahren beteiligt war, weil § 193 Abs. 4 Satz 1 SGG aF allein auf die Rechtsnatur und nicht auf die Funktion der Verfahrensbeteiligten abstellt (vgl Beschluss des BSG vom 29. November 1991 - 7 RAr 90/90 - SozR 3-1500 § 193 Nr. 3 S 7).
  • BSG, 25.02.2006 - B 12 KR 12/05 R
    Unerheblich ist, dass die Klägerin in ihrer Funktion als Arbeitgeberin am Verfahren beteiligt war, weil § 193 Abs. 4 Satz 1 SGG aF allein auf die Rechtsnatur und nicht auf die Funktion der Verfahrensbeteiligten abstellt (vgl Beschluss des BSG vom 29. November 1991 7 RAr 90/90 - SozR 3 1500 § 193 Nr. 3 S 7).
  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 39/92

    Zahlstelle - Ermittlung - Krankenkasse - Beitragsforderung - Verjährung -

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 4 SGG, weil die beklagte Deutsche Bundesbahn den dort genannten Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gleichsteht (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Vorschrift des § 193 Abs. 3 SGG stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Gerichtsverfahren nicht geprüft, sondern unterstellt wird (BSG, Urteil vom 29.11.1991 - 7 RAr 90/90 = SozR 3-1500 § 193 Nr. 3).
  • SG Detmold, 29.01.2019 - S 18 P 63/16
    Beim § 193 Abs. 3 SGG handelt es sich nämlich nicht um eine speziellere Regelung als § 193 Abs. 4 SGG, sondern um eine Ergänzung des § 193 Abs. 2 SGG (BSG, Urteil vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 13/54 -, Rn. 14, juris; BSG, Beschluss vom 29. November 1991 - 7 RAr 90/90 -, SozR 3-1500 § 193 Nr. 3, Rn. 7, juris; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 193 SGG, Rn. 60).
  • LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
    Verzichtet also der Kläger aus freien Stücken auf die Durchführung des Rechtsstreites, spricht vieles dafür, ihn mit den Kosten zu belasten (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 3).
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