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   BSG, 03.07.1962 - 7 RKg 15/59   

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https://dejure.org/1962,9459
BSG, 03.07.1962 - 7 RKg 15/59 (https://dejure.org/1962,9459)
BSG, Entscheidung vom 03.07.1962 - 7 RKg 15/59 (https://dejure.org/1962,9459)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - 7 RKg 15/59 (https://dejure.org/1962,9459)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - L 11 KR 610/21

    Kein Anspruch der Krankenkasse auf die Erstattung einer geleisteten

    Nicht ausreichend ist hingegen die bloße Ankündigung einer Klage (Schmidt, a.a.O., Rn. 4a, m.w.N.; BSG, Urteil vom 3. Juli 1962 - 7 RKg 15/59 - SozR Nr. 2 zu § 28 KGG - juris-Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Nicht ausreichend ist dabei die bloße Ankündigung einer Klage (Schmidt, a.a.O., Rn.4a, m.w.N.; BSG, Urteil vom 3. Juli 1962 - 7 RKg 15/59, Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 863/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Klageerhebung - Erkennbarkeit des

    Die Ankündigung weiterer Schritte oder der späteren Klageerhebung stellt noch keine Klage dar (BSG 03.07.1962, 7 RKg 15/59, juris Rn. 16; BeckOGK/Diehm, Stand 01.02.2023, SGG, § 90 Rn. 17; Föllmer in jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 90 SGG , Rn. 13; Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 90 Rn. 4a).
  • BSG, 31.01.1974 - 4 RJ 167/73

    Verwaltungsakt - Widerspruch - Entbehrlichkeit des Vorverfahrens - Umdeutung -

    einer Verwaltungshandlung oder eine Kritik an einer behördlichen Maßnahme allein nicht als Klage anzusehen ist° In solchen Fällen mag man geneigt sein, eher von einem Widerspruch als von einer Klage auszugehen° Darauf, daß lediglich ein Mißfallen kundgegeben mag es auch werden soll, hindeuten, wenn bloß Gegenvorstellungen erhoben und an die Adresse der Behörde oder des Versicherungsträgers gerichm" tet werden" gegen deren Akt sich der Betreffende wendet (vgl° 4962 - 7 RKg 15/59 - 29° 6° 4967 - BSG 5" 7.
  • SG Hildesheim, 06.08.2010 - S 28 R 342/08
    Denn die Ankündigung einer späteren Klage ist jedenfalls noch keine Klage (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 03.07.1962, Az.: 7 RKg 15/59 - juris Rn. 16).
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