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   BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61   

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https://dejure.org/1962,1715
BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61 (https://dejure.org/1962,1715)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1962 - 7 RKg 7/61 (https://dejure.org/1962,1715)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1962 - 7 RKg 7/61 (https://dejure.org/1962,1715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld für eine Schwiegertochter - Schwiegertochter als Pflegekind - Pflegekindschaft zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter - Familienähnliches Band zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter - Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder - Kind ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 265
  • NJW 1962, 2319
  • MDR 1963, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 20/61
    Auszug aus BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61
    In gleichem Sinne hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14. November 1961 (BSG 15, 239; NJW 1962, 557; SozR zu BVG § 45 Bl. Ca 3 Nr. 6) festgestellt, daß allein die wirtschaftliche Fürsorge für Geschwister kein hinreichendes Kennzeichen für ein Kindschaftsverhältnis sei, sondern nur ein Hinweis auf die ideelle Bindung, wie sie auch das Kindschaftsverhältnis voraussetze.
  • BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 7/57

    Antrag auf Gewährung von Kindergeld für ein uneheliches Kind - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61
    Der erkennende Senat hat zu dem Begriff des Pflegekindes bereits im Urteil vom 21. Dezember 1960 (BSG 13, 265, 267, 268) entschieden, daß nicht allein auf die äußeren Lebensbedingungen abzustellen ist, sondern daß das Pflegekind im Rahmen der Familie des Pflegevaters als natürliche Einheit Versorgung, Erziehung und Heimat finden muß.
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 169.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61
    In Fortführung dieser Rechtsprechung ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) davon ausgegangen, daß die familiäre Bindung als Grundlage eines Pflegekindschaftsverhältnisses derart sein muß, wie sie in der Regel zwischen dem Kind und den leiblichen Elternteilen besteht (vgl. BVerwG in MDR 1961, 710).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 15/09

    Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Aus der Parallele zum Eltern-Kind-Verhältnis ergibt sich zudem, dass auch zwischen dem Pflegelternteil und dem Pflegekind ein Autoritätsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmacht des Pflegeelternteils unterwirft (ebenso BSG-Urteil vom 29. August 1962  7 RKg 7/61, BSGE 17, 265; Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rz 31; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz 9).
  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Erforderlich ist hierfür nach der ständigen Rechtspr des BSG (vgl nur BSGE 13, 265, 267 f; 15, 239, 242f; 17, 265, 267; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 16; BSGE 45, 67, 69; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 54) und nach der Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwG Buchholz 235 § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) Nr. 4; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 43/88), daß das Pflegekindschaftsverhältnis durch ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung gekennzeichnet ist.

    In früheren Entscheidungen ist hingegen ausdrücklich betont worden, daß das Erfordernis eines erheblichen Altersunterschiedes nur für geistig gesunde Pflegekinder gelte (BSGE 15, 239, 242f; 17, 265, 267).

  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RKg 19/80

    Anspruch eines Onkels auf Kindergeld als Pflegevater für seinen Neffen;

    Pflegeeltern müssen die Befugnis und die Verpflichtung zur Aufsicht und Erziehung haben (BSGE 15, 239, 242; 17, 265, 19, 106, 107, 20, 91 sowie Urteil vom 24. April 1975 - 8/7 RKg 4/73, Praxis 1976, 47 = 2 f SH 1976, 327 jeweils mit zahlreichen weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Andererseits genügt es aber nicht zur Herstellung eines familienähnlichen Bandes, daß der Aufnehmende die Kosten des gesamten Unterhalts des Kindes trägt (BSGE 15, 239, 242; 17, 265, 267).

    Das BSG hat das sowohl bei Geschwistern verneint, bei denen nur ein geringer Altersunterschied bestand (BSGE 15, 242), als auch bei einer minderjährigen Schwiegertochter (BSGE 17, 265).

  • LSG Bayern, 09.03.2005 - L 4 KR 173/02

    Familienversicherung für in den Haushalt des Versicherten aufgenommene

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung schon vor Einführung der Legaldefinition des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I, wonach Pflegekinder Personen sind, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis in häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind, ein Pflegekindschaftverhältnis unter Geschwistern nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hierfür die typischen Kriterien einer Eltern-Kind-Beziehung vorausgesetzt hat (BSG vom 14.11.1961 BSGE 15, 239; BSG vom 29.08.1962 BSGE 17, 265).

    Daran hat das BSG im Urteil vom 29.08.1962 (a.a.O.) festgehalten.

  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Heimat finden° Natürliche Betrachtungsweise und allgemeine Anschauung legen bei einem Pflegekindsch&1ftsve rhältnis die Ko:- stellung zugrunde, daß es den Beziehungen zwischen den leiblichen Eltern und deren Kindern ähnelt, d"h° durch ein Aufsicht Q-- Betreuungs- und Brziehungsverhültnis auf der Grundlage einer fa -u-o milicnühnlichen ideellen Dauervorbindung gekennzeichnet ist (BVerwG in NDR 1961, 710; BSG 15, 239; BSG 17, 265), Danach reicht zur Begründung des familicnühnliehen Bandes im Sinne des @ 2 Abs° 1 Satz 5 KGG Heimat- und Unuc1naltogc aarun, nicht aus Es muß vielmehr noch die Befugnis und Verpflicntung Aufsich t zur.

    alte Bnkelkind ausgeübt, aber nicht auf Grund eigenen Rechts, sondern nur und soweit, als es ihnen die außerhalb der Arbeitszeit anwessende Mutter des Kindes Übertragen hat und unverü ßerliche Elternrechte übertragen konnte, Erziehung und Aufsichtsbe fugnis haben die Großeltern auch nicht standig ausgeübt, sondern nur jeweils für wenige Stunden am Tage, während die Mut"ter zur Dienstleistung in der Konsumgénos sensche ft abwesend war° Di e von der Entscheidung des 7, Senats des BSG vom 290 August 1962 (BSG 17, 265) mit Recht als maßgeblich orka nnte natürliche Betrachtung sweise eines Pflegeh1nuscna1tOVLrl11"n1eees läßt nicnt zu, daß Mutter und Großvater (Großmutter) neoeneinander ein zwe 1- faches Pamilienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten, " ann aber zu entscheiden ist, welchem Teil der "rzienun'sberocl"if"ü 1 !.

  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

    Diese Formulierung des BFH in der zurückverweisenden Entscheidung geht offenbar auf eine Entscheidung des BSG vom 29. August 1962 (7 RKg 7/61, BSGE 17, 265) zurück.
  • FG Nürnberg, 16.08.2012 - 3 K 1402/11

    Kindergeld für ein im Alter von 17 Jahren aufgenommenes Pflegekind

    Aus der Parallele zum Eltern-Kind-Verhältnis ergibt sich zudem, dass auch zwischen dem Pflegeelternteil und dem Pflegekind ein Autoritätsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmacht des Pflegeelternteils unterwirft (ebenso BSG-Urteil vom 29. August 1962 7 RKg 7/61, BSGE 17, 265; Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rz 31; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz 9).
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