Rechtsprechung
   BSG, 28.09.1972 - 7 RU 34/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,10702
BSG, 28.09.1972 - 7 RU 34/72 (https://dejure.org/1972,10702)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1972 - 7 RU 34/72 (https://dejure.org/1972,10702)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 (https://dejure.org/1972,10702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,10702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen zur BK 3101 festgestellt, dass die notwendige Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit den Nachweis einer berufsbedingten besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr erfordere (BSG vom 11. Dezember 1957 - 2 RU 80/54 - BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zu 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72; BSG vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - mwN; BSG vom 24. Februar 2004 - B 2 U 13/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 1 RdNr 10 mwN; BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr 15).
  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Die haftungsbegründende Kausalität - also der Zusammenhang zwischen beruflichem Tätigwerden und dem Auftreten der Gesundheitsgefahr - verlangt daher auch nicht den Nachweis einer bestimmten Infektionsquelle etwa gerade der Person oder des Vorgangs durch welche die Infektion erfolgte (BSG, Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72; - juris; HLSG, Urteil vom 18. März 1998 - L 3 U 94/95).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anl 37; Urteil vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 - USK 72148; Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 - ZfS 1974, 118; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 491n).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2007 - L 9 U 477/02

    Anerkennung einer Hepatitis-C Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 3101 Anlage

    Unter solchen Umständen ist dann der Nachweis einer konkreten Infektionsquelle nicht erforderlich (BSG, 28.09.1972, Az.: 7 RU 34/72).
  • LSG Hessen, 18.03.1998 - L 3 U 94/95

    Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität - Infektionskrankheit -

    Es setzt im Hinblick darauf, daß viele Infektionskrankheiten wie z.B. die weltweit verbreitete Lungen-Tbc oder die Virushepatitis C oder B die gesamte Bevölkerung bedrohen und die Möglichkeit einer außerberuflichen Ansteckung jederzeit gegeben ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch den Nachweis (sog. Vollbeweis) voraus, daß der Versicherte im konkreten Einzelfall bei der beruflichen Tätigkeit während der vermutlichen Ansteckungszeit tatsächlich - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (BSG, Urteile vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 -, 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 32/82 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - und 28. August 1990 - 2 RU 64/89 -).
  • LSG Hessen, 23.07.2003 - L 3 U 1145/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Sie setzt jedoch den Nachweis voraus, dass der Versicherte im konkreten Einzelfall bei der beruflichen Tätigkeit während der vermutlichen Ansteckungszeit tatsächlich -- das heißt durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise -- einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (Urteile des BSG vom 28. September 1972 -- 7 RU 34/72 --; Urteil des Senats vom 18. März 1998 -- L 3 U 94/95 --).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht