Rechtsprechung
LG Darmstadt, 20.01.2010 - 7 S 136/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- reise-recht-wiki.de
Ausführende Fluggesellschaft haftet auf Schadensersatz bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Kofferverlust auch wenn im Rahmen des Code-Sharing (operated by / Flug ausgeführt von) differente Airline genannt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausführender Luftfrachtführer bei Ersatz
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zu Frage, wer ausführender Luftfrachtführer ist
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 30.06.2009 - 3 C 300/09
- LG Darmstadt, 20.01.2010 - 7 S 136/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 10.04.2008 - 6 U 90/05
Anwendbarkeit deutschen Seefrachtrechts auf einen Frachtvertrag als …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.01.2010 - 7 S 136/09
Da der Umrechnungsbetrag zum Verkündungstermin am 20.01.2010 ( http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr2009.htm ) nicht im vorhinein bei der Abfassung des Urteils prognostisch ermittelt werden kann, war wie geschehen abstrakt und noch ohne konkrete Berechnung in Form des tagesaktuellen Wertes der Sonderziehungsrechte zu entscheiden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 10.04.2008, 6 U 90/05).
- AG Rüsselsheim, 27.07.2010 - 3 C 1433/08
Montrealer Übereinkommen / Reisegepäck / Verlust / Schadensmeldung / Fristablauf
Da der oben angegebene Rechnungsbetrag zum Verkündungstermin am 27.07.2010 im Vorhinein bei der Abfassung des Urteils nicht bekannt ist, ist abstrakt und ohne konkrete Berechnung in Form des tagesaktuellen Wertes der Sonderziehungsrechte zu entscheiden (vergleiche so LG Darmstadt, Az.: 7 S 136/09 mit weiteren Nachweisen).