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   VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 7 S 152/92   

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https://dejure.org/1992,12255
VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 7 S 152/92 (https://dejure.org/1992,12255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.1992 - 7 S 152/92 (https://dejure.org/1992,12255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 1992 - 7 S 152/92 (https://dejure.org/1992,12255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz für ein nach Schutzimpfung des Muttertieres lebensunfähig geborenes Kalb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Sie dienen gleichfalls mittelbar selbst der Gefahrenabwehr (vgl. VGH BW, U.v. 11.9.1992 - 7 S 152/92 - juris Rn. 22).

    Dem liegen tierseuchenrechtliche, insbesondere auf § 6 Abs. 1 Nr. 20 TierGesG i.V.m. mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen gestützte Tötungsanordnungen seuchenkranker bzw. verdächtiger Tiere (vgl. Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 6 TierGesG Rn. 6) bzw. sonstige Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierkrankheiten wie Impfungen, aufgrund derer Tiere verendet sind (vgl. VGH BW, U.v. 11.9.1992 - 7 S 152/92 - juris Rn. 22; U.v. 10.5.2000 - 1 S 130/00 - RdL 2000, 275 juris Rn. 22), zugrunde, sodass die förderfähigen Maßnahmen ebenfalls durch das zugrundeliegende materielle Recht hinreichend bestimmt vorgegeben sind.

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Sie dienen gleichfalls mittelbar selbst der Gefahrenabwehr (vgl. VGH BW, U.v. 11.9.1992 - 7 S 152/92 - juris Rn. 22).

    Dem liegen tierseuchenrechtliche, insbesondere auf § 6 Abs. 1 Nr. 20 TierGesG i.V.m. mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen gestützte Tötungsanordnungen seuchenkranker bzw. verdächtiger Tiere (vgl. Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 6 TierGesG Rn. 6) bzw. sonstige Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierkrankheiten wie Impfungen, aufgrund derer Tiere verendet sind (vgl. VGH BW, U.v. 11.9.1992 - 7 S 152/92 - juris Rn. 22; U.v. 10.5.2000 - 1 S 130/00 - RdL 2000, 275 juris Rn. 22), zugrunde, sodass die förderfähigen Maßnahmen ebenfalls durch das zugrundeliegende materielle Recht hinreichend bestimmt vorgegeben sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 9 S 171/10

    Berechnung der Beitragssätze einer Tierseuchenkasse - Aufwendungen für präventive

    Eine landesrechtliche Bestimmung, mit der die Tierseuchenkassen auch zur Gewährung von Beihilfen von Impfkosten berechtigt werden, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.2009 - 10 KN 155/06 -, RdL 2010, 60; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - RdL 2007, 147; zu freiwilligen Beihilfeleistungen auch bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.1992 - 7 S 152/92 -).
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