Rechtsprechung
LG Duisburg, 08.04.2011 - 7 S 193/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 305c Abs. 2, 306 Abs. 3, 307 BGB
Fitness-Studio-Vertrag - Eine AGB-Klausel, nach der sich die Gebühren wöchentlich erhöhen, ist unwirksam - openjur.de
Fitnessvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Transparenzgebot Bestimmtheitsgebot
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 305c Abs. 2, 306 Abs. 3, 307 BGB
Fitnessvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Transparenzgebot Bestimmtheitsgebot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Klausel in einem Fitnessvertrag zu einer Erhöhung des Grundtarifs sowie der Summe sämtlicher Zusatzleistungen um jeweils 0,29 EUR pro wöchentlicher Abbuchung; Auswirkungen der Unwirksamkeit einzelner Vergütungsregeln in einem Fitnessvertrag wegen ...
- rabüro.de
Zur Unwirksamkeit einer Abbuchungsklausel in einem Fitnesstudiovertrag
- RA Kotz
Fitnessstudiovertrag - allgemeine Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit Vergütungsregeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305c Abs. 2; BGB § 306 Abs. 3; BGB § 307
Wirksamkeit einer Klausel in einem Fitnessvertrag zu einer Erhöhung des Grundtarifs sowie der Summe sämtlicher Zusatzleistungen um jeweils 0,29 EUR pro wöchentlicher Abbuchung; Auswirkungen der Unwirksamkeit einzelner Vergütungsregeln in einem Fitnessvertrag wegen ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wesel - 5 C 20/10
- LG Duisburg, 08.04.2011 - 7 S 193/10