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   LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11   

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https://dejure.org/2012,15275
LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11 (https://dejure.org/2012,15275)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 7 S 193/11 (https://dejure.org/2012,15275)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 7 S 193/11 (https://dejure.org/2012,15275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsunfall Fraunhofer Listen Mietwagenkosten Schwacke

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 Abs. 2 S. 1 BGB; § 5 Abs. 1 S. 1 RDG; § 7 Abs. 1 StVG; § 287 ZPO
    Verkehrsunfall Fraunhofer Listen Mietwagenkosten Schwacke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus der Frauenhofer-Liste und Schwacke-Liste ergebenden Mietpreise

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer -> Abtretung verstößt nicht gegen RDG ->... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Mittelwert ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz der Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus der Frauenhofer-Liste und Schwacke-Liste ergebenden Mietpreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    In Anbetracht der sowohl gegen die Fraunhofer-Liste als auch gegen die Schwacke-Liste bestehenden Vorbehalte erscheint es sachgerecht, die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (Anschluss OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09).

    In Anbetracht der gegen beide Listen bestehenden Vorbehalte hält die Kammer es mit einer im Vordringen befindlichen, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligten (BGH, NJW-RR 2010, 1251) Auffassung für sachgerecht, die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09, jeweils zitiert nach juris).

  • LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09

    Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    In Anbetracht der sowohl gegen die Fraunhofer-Liste als auch gegen die Schwacke-Liste bestehenden Vorbehalte erscheint es sachgerecht, die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (Anschluss OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09).

    In Anbetracht der gegen beide Listen bestehenden Vorbehalte hält die Kammer es mit einer im Vordringen befindlichen, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligten (BGH, NJW-RR 2010, 1251) Auffassung für sachgerecht, die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    In Anbetracht der sowohl gegen die Fraunhofer-Liste als auch gegen die Schwacke-Liste bestehenden Vorbehalte erscheint es sachgerecht, die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (Anschluss OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09).

    In Anbetracht der gegen beide Listen bestehenden Vorbehalte hält die Kammer es mit einer im Vordringen befindlichen, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligten (BGH, NJW-RR 2010, 1251) Auffassung für sachgerecht, die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    Nach überwiegender, von der Kammer geteilter und inzwischen auch vom Bundesgerichtshof bestätigter Auffassung stellt die Einziehung erfüllungshalber abgetretener Schadensersatzforderungen durch ein Mietwagenunternehmen jedenfalls dann eine nach § 5 Abs. 1 S. 1 RDG erlaubte Nebentätigkeit dar, wenn - wie hier - allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist (BGH, ZIP 2012, 478 m. w. N. unter ausdrücklicher Ablehnung der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung der 4. Zivilkammer des LG Stuttgart).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    Von dem vorstehend errechneten Betrag muss die Klägerin sich einen Abzug für die ersparten Eigenaufwendungen der Geschädigten anrechnen lassen, welche die Kammer nach den heute maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen auf 10 % des Bruttomietpreises (vgl. BGH, NJW 2010, 1445 m. w. N.), mithin einen Betrag von 88, 60 EUR, schätzt.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    In Anbetracht der gegen beide Listen bestehenden Vorbehalte hält die Kammer es mit einer im Vordringen befindlichen, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligten (BGH, NJW-RR 2010, 1251) Auffassung für sachgerecht, die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus den beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396; LG Bielefeld, Urt. v. 09.10.2009 - 21 S 27/09; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2010 - 9 S 442/09, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    Für den Bereich der Mietwagenkosten bedeutet dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt verfügbaren Angeboten für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren Tarif ersetzt verlangen kann, es sei denn, er legt dar und weist ggf. nach, dass für ihn unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (zuletzt BGH, NJW 2011, 1947 m. w. N.).
  • LG Duisburg, 23.02.2012 - 5 S 74/11

    Erstattungsfähiger und angemessener Tarif des Mietwagenunternehmens beim Ersatz

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    Mit anderen Worten ist der Methodik der Schwacke-Liste immanent, dass gerade nicht die konkret am Markt gehandelten Preise, sondern nur die abstrakt-generell für einen bestimmten Zeitraum von den Anbietern vorgegebenen Preise erfasst werden (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 23.02.2012 - 5 S 74/11).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11
    Bei längerfristigen Vermietungen sind überschießende, nicht mehr in Wochen- oder Mehrtagespauschalen aufgehende Miettage nicht - wie die Klägerin ihrer Berechnung zugrunde gelegt hat - mit dem jeweiligen Kurzzeittarif zu berechnen, sondern in Höhe des anteiligen Preises der nächstliegenden im Mietzeitraum erfüllten Mietpauschale (vgl. OLG Köln, a. a. O.; BGH, NJW 2009, 58).
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Mit anderen Worten ist der Methodik der Schwacke-Liste immanent, dass gerade nicht die konkret am Markt gehandelten Preise, sondern nur die abstrakt-generell für einen bestimmten Zeitraum von den Anbietern vorgegebenen Preise erfasst werden (LG Duisburg Urteil vom 15.06.2012 -7 S 193/11-).
  • AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
    Mit anderen Worten ist der Methodik der Schwacke-Liste immanent, dass gerade nicht die konkret am Markt gehandelten Preise, sondern nur die abstraktgenerell für einen bestimmten Zeitraum von den Anbietern vorgegebenen Preise erfasst werden (LG Duisburg Urteil vom 15.06.2012 -7 S 193/11-).
  • AG Flensburg, 14.03.2022 - 63 C 129/21

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    c) In Anbetracht der in der Literatur und der Rechtsprechung vorgebrachten Vorbehalte sowohl gegen die Fraunhofer-Tabelle, als auch die Schwacke-Liste, erscheint es sachgerecht, die erforderlichen Kosten nach dem arithmetischen Mittel der sich aus beiden Listen ergebenden Mietpreise zu bestimmen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 15.06.2012 - 7 S 193/11).
  • LG Freiburg, 06.11.2012 - 3 S 141/12
    Angebotspreisen und den realisierten Preisen existieren, die sich aus der Art der nicht lagerungsfähigen angebotenen Dienstleistung ergeben, was den einzelnen Vermieter zur Umsatzerzielung durchaus veranlassen kann, seine Preiso kurzfristig zu senken (vgl, Schwacke-Automietpreisspieget20l0, S. 7 f.), Mit anderen Worten ist der Methodik der Schwacke-l-iste imrnanent, dass gerade nicht die konkret am Markt gehandelten Preise, sondern nur die abstrakt-generell für einen bestimmten Zeitraum von den Anbietern vorgegebenen Preise erfasst werden (LG Duisburg Urteil vom 15.06.2012 -7 S 193/11-).
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