Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01   

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https://dejure.org/2003,5151
VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2003,5151)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.2003 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2003,5151)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2003,5151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel; Erforderlichkeit eines Hilfsmittels i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BSHG § 40; ; SGB V § 33 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 39; BSHG § 40; SGB V § 33 Abs. 1 Satz 1
    Sozialhilfe - behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1610
  • FamRZ 2003, 1974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01
    Ein Hilfsmittel ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, bei der hier allein in betracht kommenden zweiten Alternative des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur dann "erforderlich", wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R -, FEVS 51, 289 m.w.N.).

    Maßstab ist dabei stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gestellten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999, a.a.O.).

    Der Basisausgleich umfasst insoweit die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999, a.a.O.).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6.8.1998 - B 3 KR 3/97 R - scheitere der eigenständige Behinderungsausgleich des selbstfahrenden Versicherten durch behindertengerechte Ausstattung seines Kraftfahrzeugs bereits daran, dass dies über einen Basisausgleich hinaus gehe.

    Letztere werden nur dann als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich - Beruf, Gesellschaft, Freizeit -, sondern im gesamten Leben - allgemein - beseitigen oder mildern (vgl. BSG, Urt. v. 6.8.1998 - B 3 KR 3/97 R -, FEVS 49, 380 m.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 1133/01

    Eingliederungshilfe; Erstattung; Grundbedürfnis; Hilfsmittel; Kfz; Kosten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01
    Der behindertengerechte Ausbau eines Kraftfahrzeugs ist auch nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 22.3.2000 - L 5 KR 156/00 - zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2001 - 4 LB 1133/01 -, FEVS 54, 2003).
  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01
    Hierin besteht der Unterschied zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26.2.1991 - 8 RKn 13/90 - (FEVS 42, 34), in der die Hilfsmitteleigenschaft eines schwenkbaren Autositzes bejaht worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2003 - 7 S 1952/01
    Der behindertengerechte Ausbau eines Kraftfahrzeugs ist auch nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 22.3.2000 - L 5 KR 156/00 - zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2001 - 4 LB 1133/01 -, FEVS 54, 2003).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Bezüglich des Gegenstands und des Umfangs des von der Fürsorgepflicht umfassten Behinderungsausgleichs kann auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgegriffen werden (vgl. zum folgenden: BSG, Urteil vom 19.4.2007 - B 3 KR 9/06 R - BSGE 98, 213; LSG Nordr.-Westf., Urteil vom 22.2.2006 - L 11 (2) KR 107/05 - NJOZ 2006, 2446; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.2.2003 - 7 S 1952/01 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17714
VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2002,17714)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.2002 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2002,17714)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 7 S 1952/01 (https://dejure.org/2002,17714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Behindertengerechter Kraftfahrzeugumbau kein Hilfsmittel

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behindertengerechter Kraftfahrzeugumbau kein Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1610
  • FamRZ 2003, 1974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01
    Ein Hilfsmittel ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, bei der hier allein in betracht kommenden zweiten Alternative des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur dann "erforderlich", wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R -, FEVS 51, 289 m.w.N.).

    Maßstab ist dabei stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gestellten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999, a.a.O.).

    Der Basisausgleich umfasst insoweit die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen (vgl. BSG, Urt. v. 16.9.1999, a.a.O.).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6.8.1998 - B 3 KR 3/97 R - scheitere der eigenständige Behinderungsausgleich des selbstfahrenden Versicherten durch behindertengerechte Ausstattung seines Kraftfahrzeugs bereits daran, dass dies über einen Basisausgleich hinaus gehe.

    Letztere werden nur dann als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich - Beruf, Gesellschaft, Freizeit -, sondern im gesamten Leben - allgemein - beseitigen oder mildern (vgl. BSG, Urt. v. 6.8.1998 - B 3 KR 3/97 R -, FEVS 49, 380 m.N.).

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01
    Hierin besteht der Unterschied zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26.2.1991 - 8 RKn 13/90 - (FEVS 42, 34), in der die Hilfsmitteleigenschaft eines schwenkbaren Autositzes bejaht worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 1952/01
    Der behindertengerechte Ausbau eines Kraftfahrzeugs ist auch nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. LSG Niedersachsen, Urt. v. 22.3.2000 - L 5 KR 156/00 - zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2001 - 4 LB   1133/01 -, FEVS 54, 2003).
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