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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98   

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https://dejure.org/1998,1421
VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98 (https://dejure.org/1998,1421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 (https://dejure.org/1998,1421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 7 S 216/98 (https://dejure.org/1998,1421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung; Verfahrensfehler werden von VwGO § 124 Abs 2 Nr 5 erfaßt; Anforderungen an die Darlegung des jeweiligen Zulassungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 645
  • VBlBW 1998, 378
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
    Dabei hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß eine etwaige fehlerhafte Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allein nicht zur Zulassung des angestrebten Rechtsmittels  führen  kann (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Das angegriffene Urteil wird aber nicht dann fehlerhaft im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (a. A.: VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Dort kann das Beschwerdegericht die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach Auffassung des erkennenden Senats auch auf einen Gehörsverstoß hin überprüfen, wenn der Antragsteller Umstände vorgetragen hat, die der Sache nach eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben (vgl. z. B. den Sachverhalt, der der Entscheidung des VGH Bad.-Württ., NVwZ 1998, S. 196 zugrunde lag),  auch  wenn  der  Zulassungsantrag nicht auch ausdrücklich auf § 146 Abs. 4 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO gestützt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
    Im Extremfall, wenn lediglich der Tenor der angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vorliegt, muß die Darlegung der Beschwerdezulassungsgründe ganz entfallen; hier reicht auch die Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - NVwZ 1997, 405 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - A 14 S 3451/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel: Änderung der Sach- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
    Wenn der Rechtsmittelführer die tatsächlichen Feststellungen, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, nicht mit Verfahrensrügen nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO angreift, muß das Berufungsgericht von diesen tatsächlichen Feststellungen ausgehen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 3451/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 1 S 500/19

    Autoposer-Fall: Rechtsmittel des Jaguar-Fahrers abgelehnt

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14

    Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2024 - 14 S 10/24
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 S 29/19 - juris Rn. 6, vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris Rn. 2 und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m. w. N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
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