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   LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07   

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https://dejure.org/2007,11406
LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07 (https://dejure.org/2007,11406)
LG Hagen, Entscheidung vom 16.05.2007 - 7 S 23/07 (https://dejure.org/2007,11406)
LG Hagen, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 7 S 23/07 (https://dejure.org/2007,11406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz und Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung wegen eines beschädigten Fahrzeugs; Eingruppierung eines beschädigten Fahrzeugs in die nächst niedrigere Gruppe; Geltendmachung von Zinsen bei Fälligkeit einer Forderung; Ersatz von Reparaturkosten eines Fahrzeugs ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Fälligkeit des Anspruchs auf fiktive Reparaturkosten. Mit Anmerkung: Dr. Tobias Mergner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB
    Fälligkeit des Anspruchs auf fiktive Reparaturkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07
    Der Geschädigte kann in einem solchen Fall grds. die geschätzten Reparaturkosten ohne Abzug des Restwertes verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt (vgl. BGH NJW 2006, 2179 m.w.N.).

    Denn im Fall der Weiternutzung stellt der Restwert, wenn und solange der Geschädigte ihn nicht (durch Verkauf) realisiert, lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten dar, der sich in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf (vgl. BGH NJW 2006, 2179).

    Die Frage, wie lange der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall nutzen muss, um ein nachhaltiges Interesse an dessen Weiternutzung zum Ausdruck zu bringen, hat der Bundesgerichtshof mit einem Zeitraum von 6 Monaten bemessen (vgl. BGH NJW 2006, 2179).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.1992 - 1 U 137/92

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Kfz-Schadens auf Neuwagenbasis

    Auszug aus LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07
    Denn angesichts der Laufzeit des beschädigten Fahrzeugs von unstreitig mehr als 5 Jahren ist bei Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung eine Eingruppierung des Fahrzeugs in die nächst niedrigere Gruppe - vorliegend also in die Gruppe E mit einem Tagessatz von 43, 00 EUR - vorzunehmen (vgl. OLG I2 DAR 1994, 26 u. 1996, 400; Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl., Vor § 249 Rn 23 a m.w. N.).
  • AG Meinerzhagen, 23.02.2007 - 4 C 439/06

    Fälligkeit des Anspruchs auf fiktive Reparaturkosten. Mit Anmerkung: Dr. Tobias

    Auszug aus LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07
    Amtsgerichts N - 4 C 439/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07
    Vielmehr kann der Schaden auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten berechnet und damit ein höherer Betrag zugesprochen werden als der Geschädigte in Eigenarbeit für die tatsächlich durchgeführte Reparatur aufgewendet hat (vgl. BGH NJW 2003, 2085).
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