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LG Hildesheim, 20.05.1992 - 7 S 3/92 |
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Volltextveröffentlichung
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StVG § 7 § 17; StVO § 5
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Wird zitiert von ...
- AG Montabaur, 30.04.2013 - 5 C 63/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Abgrenzung zwischen Umfahren und Überholen; …
Dann wirkt sich eine eigene Sorgfaltspflichtverletzung ausnahmsweise jedenfalls haftungsrechtlich nicht aus (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 1987, VI ZR 66/86, NJW-RR 1987, 1048 sowie LG Erfurt, Urteil vom 24. November 2006, 10 O 1309/05, ZfS 2007, 78 und LG Hildesheim, Urteil vom 20. Mai 1992, 7 S 3/92, ZfS 1992, 258).Anders stellt sich die Rechtslage indes dar, wenn das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers nicht nur unzulässig, sondern in besonderes grobem Maße verkehrswidrig wäre und aus diesem Grunde für den Geschädigten so fern liegt, dass er sich auch unter Berücksichtigung der ihn treffenden Sorgfaltspflicht auf eine derartige Möglichkeit nicht einstellen braucht (vgl. LG Erfurt ZfS 2007, 78 und LG Hildesheim ZfS 1992, 258).