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   LG Aachen, 03.05.2011 - 7 S 38/10   

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https://dejure.org/2011,39375
LG Aachen, 03.05.2011 - 7 S 38/10 (https://dejure.org/2011,39375)
LG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2011 - 7 S 38/10 (https://dejure.org/2011,39375)
LG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 7 S 38/10 (https://dejure.org/2011,39375)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus LG Aachen, 03.05.2011 - 7 S 38/10
    Die eigene Arbeitsleistung ist jedenfalls dann ein ersatzfähiger Aufwand, wenn ihr ein "Marktwert" zukommt, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Klägerin selbst oder gemeinschaftlich mit ihrem nicht ersatzberechtigten Ehemann arbeitete (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1995, V ZR 88/95, NJW 1996, 921, 922 f.).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Aachen, 03.05.2011 - 7 S 38/10
    Beseitigt der Störer die Beeinträchtigungen nicht selbst, sondern macht der Gestörte Aufwendungen, um die Beeinträchtigungen selbst zu beseitigen, so kann er den Ersatz seiner Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Störer ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366 ff.).
  • AG Eschweiler, 23.03.2010 - 27 C 64/09

    Zahlung von Schadenskosten für einen Feuchtigkeitsschaden im Keller eines Hauses

    Auszug aus LG Aachen, 03.05.2011 - 7 S 38/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Eschweiler (27 C 64/09) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • VG Düsseldorf, 25.02.2015 - 5 K 7702/14

    Kostenersatz

    vgl. zur Anwendung des Grundsatzes "neu für alt" für den "umgekehrten" Fall, dass der Eigentümer die Eigentumsstörung selbst behoben hat und vom Störer Kostenersatz fordert, im Ergebnis sinnentsprechend wohl: BGH, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 136/11 -, veröffentlicht u.a. in juris, dort insbesondere Rdnr. 13, und das dieser Revisionsentscheidung zugrunde liegende Urteil des LG Aachen vom 3. Mai 2011 - 7 S 38/10 -, veröffentlicht u.a. in juris, dort insbesondere Rdnr. 14.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2016 - L 4 P 1415/16
    Nach diesem Rechtsinstitut habe er gegen die Versicherte einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die eigene Arbeitsleistung nach § 683 BGB gehabt (Hinweis auf Landgericht Aachen, Urteil vom 3. Mai 2011 - 7 S 38/10 - juris, Rn. 16).

    Damit kommt es auch auf die Frage, ob Aufwendungen im Sinne des § 683 BGB auch aufgewendete Zeit und Arbeitskraft sein können (verneinend die wohl herrschende Meinung, siehe Sprau, in: Palandt [Hrsg.], BGB, 75. Aufl. 2016, § 683 Rn. 8; bejahend das von den Klägerin angeführte Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. Mai 2011 - 7 S 38/10 - juris, Rn. 16), nicht an.

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