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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15   

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https://dejure.org/2016,30036
LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15 (https://dejure.org/2016,30036)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04.03.2016 - 7 S 4/15 (https://dejure.org/2016,30036)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04. März 2016 - 7 S 4/15 (https://dejure.org/2016,30036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer behaupteten Verletzung der Urheberrechte an einem Film; Ersatz der vorgerichtlich durch eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 97 Abs 2 UrhG, § 286 ZPO
    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Beweisanzeichen für die Täterschaft des Internetanschlussinhabers

  • internetrechtsiegen.de

    Filesharing - Beweisanzeichen für Täterschaft des Internetanschlussinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Anschlussinhaber haftet auf Grund der Täterschaftsvermutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 619
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 229/09

    Mahnantrag: Notwendige Individualisierung des Anspruchs durch Bezugnahme auf ein

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1455 Rn. 11 NJW 2011, 613 Rn. 9; NJW-RR 2006, 275, 276), eine Erkennbarkeit für außenstehende Dritte ist nicht gefordert (vgl. BGH, NJW 2011, 613 Rn. 11).

    Das im Mahnbescheid in Bezug genommene Schreiben musste nicht beigefügt werden, da es dem Beklagten bekannt war (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1455 Rn. 11).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, Rn. 42 - Tauschbörse III, bestätigend BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare) im Hinblick auf die Frage, ob zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung andere Personen den Anschluss nutzen konnten, eine sekundäre Darlegungslast, der der Anschlussinhaber nur genügt, wenn er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen.

    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Abgesehen davon, hat der Beklagte für die Behauptung, der Computer sei zum Tatzeitpunkt ausgeschaltet gewesen, für die er beweisbelastet ist (vgl. BGH, WRP 2016, 73 - Tauschbörse III), keinen Beweis angeboten.

    Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, Rn. 42 - Tauschbörse III, bestätigend BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare) im Hinblick auf die Frage, ob zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung andere Personen den Anschluss nutzen konnten, eine sekundäre Darlegungslast, der der Anschlussinhaber nur genügt, wenn er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen.

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1455 Rn. 11 NJW 2011, 613 Rn. 9; NJW-RR 2006, 275, 276), eine Erkennbarkeit für außenstehende Dritte ist nicht gefordert (vgl. BGH, NJW 2011, 613 Rn. 11).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1455 Rn. 11 NJW 2011, 613 Rn. 9; NJW-RR 2006, 275, 276), eine Erkennbarkeit für außenstehende Dritte ist nicht gefordert (vgl. BGH, NJW 2011, 613 Rn. 11).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Rechtshängigkeit ist am Tag des Eingangs der Akten beim Streitgericht (BGHZ 179, 329 Rn. 17 ff.) eingetreten, mithin am 05.07.2014.
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    Diese tatsächliche Vermutung kann der Anschlussinhaber entkräften, indem er eine ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft eines Dritten behauptet (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511, Rn. 33 - Morpheus).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei

    Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 S 4/15
    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31).
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   LG Hildesheim, 27.03.2015 - 7 S 4/15   

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