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   LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16   

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https://dejure.org/2017,11623
LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16 (https://dejure.org/2017,11623)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.03.2017 - 7 S 8871/16 (https://dejure.org/2017,11623)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. März 2017 - 7 S 8871/16 (https://dejure.org/2017,11623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 535
    Verbot der Tierhaltung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages

  • rewis.io

    Verbot der Tierhaltung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tierhaltungsverbot ist unwirksam!

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Hund darf in Mietwohnung bleiben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Mops in der Mietwohnung und die AGBs - Pech für den Vermieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung in Mietwohnung: Mops muss nicht ausziehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hund darf in Mietwohnung bleiben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungsmiete: Streit über die Zulässigkeit des Haltens von Tieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Hund darf in der Mietwohnung bleiben

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Der Mops bleibt da - über Hunde im Mietrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tierhaltungsverbot ist unwirksam! (IMR 2017, 1081)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16
    Von einem Aushandeln ist nur dann auszugehen, wenn der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGHZ 200, 326 = NZBau 2014, 348 = NJW 2014, 1725 = NZM 2014, 440 = ZfBR 2014, 467 Rn. 27; NJW 2013, 856 = NVwZ 2013, 382 = NZM 2013, 159 = ZfBR 2013, 151 = BauR 2013, 462 Rn. 10; BGHZ 153, 311 [321] = NZBau 2003, 321 = NJW 2003, 1805 = BKR 2003, 459 = ZfBR 2003, 447 m.w.N.)" (NZBau 2016, 213, beck-online).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16
    Genügend ist auch die einmalige Verwendung eines Vertragsformulars (Mustervertrags), z.B. eines Mietvertragsformulars, wenn das Formular generell für eine Vielzahl von Fällen gedacht ist [BGH 184, 263 [Gebrauchtwagenmustervertrag]; ZIP 05, 1604 [Bauvertrag], Jauernig/Stadler BGB, 16. Aufl., § 305 Rn. 2-7, beck-online).
  • AG Nürnberg, 18.11.2016 - 30 C 5357/16

    Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung im Wohnungsmietvertrag zur Tierhaltung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 18.11.2016, Az. 30 C 5357/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
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LG Nürnberg-Fürth - 7 S 8871/16 (https://dejure.org/9999,91650)
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Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Hund darf in Mietwohnung bleiben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Nürnberg, 18.11.2016 - 30 C 5357/16

    Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung im Wohnungsmietvertrag zur Tierhaltung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth - 7 S 8871/16
    (Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 18.11.2016, Az. 30 C 5357/16, Hinweis des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.03.2017, Az. 7 S 8871/16).
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