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   LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13   

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https://dejure.org/2014,19106
LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13 (https://dejure.org/2014,19106)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19.02.2014 - 7 S 99/13 (https://dejure.org/2014,19106)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 7 S 99/13 (https://dejure.org/2014,19106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Ausgleichsanspruch Fluggastrechteverordnung - Luftbeförderung als Teil einer Pauschalreise

  • reise-recht-wiki.de

    Kostenloser Flug als Teil einer Pauschalreise

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / Kostenlose Beförderung / "Nulltarif"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenloser Flug - trotzdem Ausgleichsanspruch bei Verspätung?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13
    Vor diesem Hintergrund bleibt die Verordnung im Falle kostenlos reisender Fluggäste grundsätzlich nicht anwendbar (a.A. AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az: 40 C 1745/11, abrufbar bei BeckRS 2011, 22260 und juris, allerdings ohne jegliche Begründung).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13
    Zwar hat bei einer großen Verspätung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FluggastrechteVO der Fluggast wie bei einer Annullierung des Flugs einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO, sofern er sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die große Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von dem Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06).
  • LG Köln, 02.04.2019 - 11 S 151/18
    Dies kann damit begründet werden, dass bei einer Pauschalreise zwischen dem Reisenden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen keine direkten vertraglichen Beziehungen bestehen, so dass die Prüfung, ob eine kostenlose Beförderung erfolgt ist, nur erfolgen kann, indem festgestellt wird, ob das beklagte Luftfahrtunternehmen von seinem Vertragspartner, dem Reiseveranstalter, eine Vergütung auch für die Beförderung des vermeintlich kostenlos Reisenden erhalten hat (vgl. LG Darmstadt, Urteil v.19.2.2014, Az. 7 S 99/13, Rn. 16).
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