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   LAG Berlin, 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99   

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LAG Berlin, 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99 (https://dejure.org/1999,7502)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99 (https://dejure.org/1999,7502)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. September 1999 - 7 Sa 1006/99 (https://dejure.org/1999,7502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verletzung des Willkürverbotes und des Sittengesetzes; Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Vertrauensschutz eines Arbeitnehmers auf Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 23, KSchG § 1 Abs. 3
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Voraussetzungen und Sozialauswahl außerhalb der Geltung des KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99
    Zur Begründung seines Rechtsmittels trägt der Kläger vor: Wende man die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27.01.98 -- 1 BvL 15/87 -- gemachten Aussagen zum Mindestschutz der Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln auf den vorliegenden Fall an, so ergebe sich, dass die hier streitige Kündigung unwirksam sei.

    Dem Berufungsgericht erscheint es zweifelhaft, ob dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.98 (-- 1 BvL 15/87 --, AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969 = NZA 98, 470) wirklich entnommen werden kann und muß, dass bei einer Kündigung auch dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, berücksichtigt werden muß, dass die Kündigung nicht willkürlich sein oder auf sachfremden Motiven beruhen darf, dass bei der Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme beachtet werden muß und die Auswahl deswegen nur ebenso wie nach den Kriterien des § 1 Abs. 3 KSchG vorgenommen werden darf, dass ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden muß und dass bei alledem die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Umstände, die die Kündigung unwirksam machen könnten, den Arbeitgeber trifft.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung zum Gebot eines gewissen Maßes an sozialer Rücksichtnahme und auf die Berücksichtigung eines durch langjährige Mitarbeit erdienten Vertrauens in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses abgestellt hat (unter B.I.3.b)cc) d. Gr.), hat es mit dem Hinweis auf seine eigene Entscheidung vom 24.04.91 (-- 1 BvR 1341/90 --, BVerfGE 84, 133 ff. = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG ) auf eine Entscheidung Bezug genommen, in der es um Wiedereinstellungen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages (Kapitel XIX, Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 der Anlage 1 zum EV), um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Schwangerer und werdender Mütter nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages sowie um die Berücksichtigung Schwerbehinderter, Alleinerziehender und ähnlich Betroffener bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst nach den Regelungen des Einigungsvertrages ging, also stets um Sachverhalte, die mit Kündigungen in üblichen, normalen Arbeitsverhältnissen kaum etwas gemein haben, so dass diese frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Auffassung der Kammer auch nicht ohne weiteres geeignet ist, die Geltung der beiden genannten Gesichtspunkte in Fällen der Kündigung in einem normalen Arbeitsverhältnis zu rechtfertigen.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1999 - 7 Sa 1006/99
    Ähnliches gilt für die vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.95 (-- 8 AZR 914/93 --, BAGE 79, 128 ff. = AP Nr. 12 zu Art. 13 Einigungsvertrag = NZA 96, 585 ff.), in der es um die sozialen Belange bei der Auswahl zu entlassender Arbeitnehmer bei Kündigungen wegen mangelnden Bedarfs nach Abs. 4 a.a.O. EV ging.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    2 AZR 15/00 7 Sa 1006/99 Landesarbeitsgericht Berlin.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. September 1999 - 7 Sa 1006/99 - aufgehoben.

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