Weitere Entscheidung unten: LAG München, 15.04.2014

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13   

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https://dejure.org/2013,40393
LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung nach Aufnahme von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 214
    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Anerkenntnis über eine Sicherheitsleistung nur dann auf die Verjährung auswirken kann, wenn sich wenigstens dem Grunde nach ergibt, dass es sich um ein klares und unzweideutiges Nachgeben oder Anerkennen handelt mit der Folge, dass dadurch das Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht hierauf berufen (BGH, Urteil vom 21.11.1996, IX ZR 159/95, NJW 1997, S. 516/517 2.).
  • LAG Köln, 09.11.2009 - 2 Sa 633/09

    Tarifvertragliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Zugang des

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Die Arbeitgeberin des Beklagten nahm das Unfallereignis zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen; die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage endete aufgrund Vergleichs im Verfahren Landesarbeitsgericht Hamm 2 Sa 633/09.
  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08

    Weitergeltung der Grundsätze zur Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB a. F.

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Sind aber Verhandlungen eingeschlafen, entfällt die Hemmung, wenn aus Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt zu erwarten gewesen wäre, der dann indessen nicht erfolgt ist (MünchKomm zum BGB, 6. Aufl. 2012, Grothe, § 203 BGB Rz. 8 m.z.N.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.10.2008, 9 U 19/08 bei juris, ebenfalls m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Auch soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995, VIII ZR 257/94, NJW 1995, S. 3380 bezogen hat, ergibt sich keine andere Bewertung.
  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Ebenso ergibt sich keine andere Bewertung unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.1969, VII ZR 35/67, BGHZ 52, S. 47 ff. Dort hatte der Bundesgerichtshof erkannt, dass in den Fällen, in denen ein Prozess bereits anhängig ist, wenn die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, quasi mit dem Verjährungsbeginn ein Zustand der Unterbrechung eintritt.
  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Hintergrund dieser Annahme ist, dass im Verfahren zur Neuregelung des Verjährungsrechts im Rahmen der Schuldrechtsreform ein Vorschlag des Bundesrates existierte (BT-Drs. 14/6857, S. 7), der in den Fällen einschlafender Verhandlungen die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verhandlungserklärung enden lassen wollte, was allerdings vom Gesetzgeber ausdrücklich abgelehnt worden und der Entscheidung im Einzelfall überlassen worden ist.
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16

    Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung

    Liegen die Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands ausschließlich oder auch während eines Zeitraums vor Beginn der Verjährung vor, ist dieser bei Berechnung der Verjährungsfrist nicht zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 9, 13 ff.; vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, juris Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 16; LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 46 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 9 U 19/08, juris Rn. 43; OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - 3 U 87/06, NJW-RR 2007, 403, 404; Ellenberger, in: Palandt, BGB 76. Aufl., § 199 Rn. 41).

    Nach dem Sprachverständnis kann eine Frist nur angehalten werden, wenn sie schon zu laufen begonnen hat (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 47).

    Schon deshalb ist hinsichtlich eines vor Verjährungsbeginn verstrichenen Zeitraums der Regelungs- und Schutzzweck der Hemmungsvorschriften nicht berührt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 50; siehe weiter Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB [2014], § 209 BGB Rn. 7 zum Zusammentreffen von Hemmung und Ablaufhemmung).

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Rechtsprechung
   LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13   

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https://dejure.org/2014,49380
LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2014,49380)
LAG München, Entscheidung vom 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2014,49380)
LAG München, Entscheidung vom 15. April 2014 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2014,49380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 5 SVG, § 8 SVG, § ... 8 Abs. 5, 4, 1, 2 SVG, Art. 77, 72 Abs. 1 BayPVG, § 72 Abs. 1 BayPVG, § 8 Abs. 5 SVG, § 8 Abs. 4, 5 SVG, § 8 des SVG, Art. 72 Abs. 1 BayPVG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Satz 2 ArbGG, § 8 Abs. 3 SVG, § 58b des Soldatengesetzes, § 7 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes, § 54 Absatz 3 des Soldatengesetzes, § 5 Abs. 1 SVG, § 8 Abs. 1 Satz 1 SVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, Art. 77 Abs. 4 BayPVG, Art. 77 Abs. 1 Satz 1 BayPVG, § 102 BetrVG, § 72 Abs. 1 BPersVG, Art. 72 BayPVG, Art. 72 Abs. 2 BayPVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame ordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten bei tariflicher Unkündbarkeit aufgrund anrechenbarer Wehrdienstzeiten eines Soldaten auf Zeit; Erörterungspflicht der öffentlichen Arbeitgeberin bei Einwendungen des Personalrats

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 8, 5 SVG; § 34 TV-L; §§ 72, 77 BayPVG; § 626 BGB; § 140 BGB
    Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers; Anrechnung von Zeiten nach dem SVG; Erörterung mit dem Personalrat

  • rechtsportal.de

    Unwirksame ordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten bei tariflicher Unkündbarkeit aufgrund anrechenbarer Wehrdienstzeiten eines Soldaten auf Zeit

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unwirksame ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund hoher krankheitsbedingter Ausfallzeiten, da dieser nach tariflichen Vorgaben unkündbar ist und eine Umdeutung der Kündigung in eine außerordentliche mit sozialer Auslauffrist nicht möglich ist. Auf die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 460/76

    Wehrdienstzeit - Soldaten auf Zeit - Betriebszugehörigkeit - Entlassung aus

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    vom 09.11.1977 - 5 AZR 460/76 = AP Nr. 3 zu § 8 SVG, darauf verwiesen, dass nach § 8 Abs. 3 SVG die Wehrdienstzeit eines Soldaten auf Zeit nur dann auf die Betriebszugehö- 7 Sa 1012/13 - 10 -.

    Zeitsoldaten zugute kommen, die im Anschluss an den Wehrdienst als Arbeitnehmer in das zivile Berufsleben eintreten, nicht aber diejenigen, die z. B. erst noch ein Studium absolvieren wollen und daher vorerst gar nicht die Absicht haben, ein Arbeitsverhältnis zu begründen (BAG vom 9.11.1977 aaO.).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.01.2000- 2 AZR 65/99 - zitiert.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Sie soll der Personalvertretung in besonders nachdrücklicher, formalisierter Form Gehör verschaffen und sicherstellen, dass ihre Überlegungen in die Entscheidung der Dienststelle einbezogen werden, ohne ihr jedoch wie im Fall der Mitbestimmung einen rechtlich festgelegten Einfluss auf die Maßnahmen der Dienststelle zu eröffnen (vgl. BVerwG 6. Februar 1987 - 6 P 9.85 - BVerwGE 77, 1; 22. März 1990 - 6 P 17.88 - ZTR 1990, 350).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Bereits mit Urteil vom 03.02.1982 - 7 AZR 907/79 - nach iurishat das Bundesarbeitsgericht zwar entschieden, dass, wenn im Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 1 BPersVG die Erörterung der beabsichtigten Maßnahme (Kündigung) mit dem Dienststellenleiter unterbleibt, dies die Wirksamkeit der Maßnahme jedenfalls dann nicht berührt, wenn der Personalrat eine Erörterung nicht wünscht (vgl. AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG).
  • LAG Hessen, 02.06.1976 - 2 Sa 767/75

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht; Vorliegen einer

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Es gilt vielmehr, dass, wenn ein Dienststellenleiter die Erörterung unterlässt, die ohne diese Erörterung ausgesprochene Kündigung mangels Beachtung eines bei dem Beteiligungsverfahren wesentlichen Erfordernisses rechtsunwirksam ist (Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 77 Rn. 68 mit Hinweis auf Hess. LAG, Urt. v. 02.06.1976 - 10/2 Sa 767/75).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 2 Sa 737/11

    Unkündbarkeit nach kirchenrechtlichen Bestimmungen

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 08.03.2012 2 Sa 737/11 - zitiert nach iuris - entschieden, dass eine ordentliche Änderungskündigung einer nach kirchenrechtlichen Vorgaben unkündbaren Arbeitnehmerin nicht in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist umgedeutet werden kann, wenn der Wille diese Kündigung notfalls außerordentlich zu erklären, aus der Kündigungserklärung nicht hervorgeht.
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Sie soll der Personalvertretung in besonders nachdrücklicher, formalisierter Form Gehör verschaffen und sicherstellen, dass ihre Überlegungen in die Entscheidung der Dienststelle einbezogen werden, ohne ihr jedoch wie im Fall der Mitbestimmung einen rechtlich festgelegten Einfluss auf die Maßnahmen der Dienststelle zu eröffnen (vgl. BVerwG 6. Februar 1987 - 6 P 9.85 - BVerwGE 77, 1; 22. März 1990 - 6 P 17.88 - ZTR 1990, 350).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Vielmehr sind die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (BAG 27. April 2010- 6 AZR 828/08).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Bereits mit Urteil vom 12.09.1974 - 2 AZR 535/73 = AP Nr. 1 zu § 44 TV AL II hat dies das Bundesarbeitsgericht entschieden und es hat diese Entscheidung mit Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 343/11 - zitiert nach iuris - dahingehend bestätigt, dass auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aus Gründen im Verhalten des Mandatsträgers, die mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes iSv. § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB als solche unwirksam ist, nicht in eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist oder in eine ordentliche umgedeutet werden kann.
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 130/81

    Anrechnung für Wehrdienstzeiten - Seniorität - Flugzeugführer

    Auszug aus LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13
    Der Schutzzweck des § 8 SVG gebietet es, dass die Vorschrift auch durch die Tarifvertragsparteien nicht zuungunsten der ehemaligen Zeitsoldaten abdingbar ist (BAG Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität).
  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 304/86

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78

    Tariflohnerhöhung - Steigerungsstufen - Beschäftigungsjahr in entsprechender

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